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Sicher Leben 6/2006 - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

Enge Zusammenarbeit mit den<br />

Maschinenringen vereinbart<br />

<strong>Die</strong> Maschinenringe in Niedersachsen, vertreten durch den Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen<br />

(LMR) und die Träger der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n <strong>Sozialversicherung</strong> Niedersachsen-Bremen<br />

(LSV NB) haben sich darauf verständigt, auf dem Gebiet der Betriebs- und Haushaltshilfe eng zusammenzuarbeiten.<br />

Bereits die seit dem 1. Oktober <strong>2006</strong><br />

stattfindenden Einsätze von Ersatzkräften<br />

der Maschinenringe werden<br />

direkt mit der bei der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n<br />

Alterskasse Niedersachsen-Bremen<br />

(LAK NB) eingerichteten Gemeinsamen<br />

Einsatzstelle der LSV NB für Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe abgerechnet,<br />

soweit für diese Einsätze eine<br />

entsprechende Kostenübernahme der<br />

Gemeinsamen Einsatzstelle vorliegt.<br />

Maschinenringe vermitteln<br />

Ab dem 1. Januar 2007 wird die Zusammenarbeit<br />

mit den Maschinenringen<br />

weiter ausgebaut. Dann werden<br />

die im Zuständigkeitsbereich der Sitze<br />

Hannover und Braunschweig der LSV<br />

NB tätigen Betriebshelferinnen und Betriebshelfer<br />

der LAK NB nicht mehr von<br />

der Gemeinsamen Einsatzstelle, sondern<br />

im Auftrag der LSV-Träger von<br />

den Maschinenringen, und damit vor<br />

Ort, in ihre Einsätze vermittelt. Landwirte<br />

und deren Ehefrauen, die z. B.<br />

wegen Erkrankung, nach einem Unfall<br />

oder auch für eine geplante Rehabilitationsmaßnahme<br />

Hilfe zur Aufrechterhaltung<br />

ihres landwirtschaftlichen Unternehmens<br />

oder Haushalts benöti-<br />

Kribbelig<br />

Kaum zu glauben aber wahr: <strong>Die</strong>ses Schweißgerät ist<br />

noch im Einsatz! Wer damit arbeitet, setzt sich einem<br />

hohen Unfallrisiko aus. Hier erkennt schon der Laie, dass<br />

die elektrischen Leitungen schadhaft sind und damit nicht<br />

mehr gearbeitet werden darf.<br />

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Betriebsmittel<br />

durch ihn oder einem von ihm beauftragten<br />

Betriebsangehörigen vor der Benutzung auf äußerlich erkennbare<br />

Mängel geprüft werden. Werden dabei Mängel<br />

festgestellt, dürfen die elektrischen Betriebsmittel nicht<br />

benutzt werden. <strong>Die</strong> Reparatur muss durch eine Elektrofachkraft<br />

erfolgen.<br />

Jürgen Huss<br />

12 <strong>Sicher</strong> <strong>Leben</strong> 6/<strong>2006</strong><br />

Unfallversicherung<br />

gen, sollten sich deshalb mit Beginn<br />

des kommenden Jahres an den örtlichen<br />

Maschinenring wenden, um dort<br />

wegen der notwendigen Hilfe nachzufragen.<br />

Von welchem Maschinenring<br />

die Betriebshelferinnen und Betriebshelfer<br />

der LAK NB vermittelt werden, kann<br />

einer Übersicht entnommen werden, die<br />

im Internet unter www.nb.lsv.de (Aktuelles/Informationen/Alterskasse)abrufbar<br />

ist. Wer nicht auf das Internet zugreifen<br />

kann, erhält die benötigten Auskünfte<br />

unter der Telefonnummer<br />

(05 11) 80 73-8 90.<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit sich<br />

bei der Niedersächsischen Landjugend-<br />

Landesgemeinschaft e. V.,<br />

Telefon (05 11) 3 67 04-76,<br />

Fax (05 11) 3 67 04-72,<br />

nach einem geeigneten Betriebshelfer<br />

(Zivildienstleistenden) zu erkundigen.<br />

Leistung nur bei Antrag<br />

Damit die Gemeinsame Einsatzstelle<br />

für Betriebs- und Haushaltshilfe prüfen<br />

kann, ob und ggf. in welchem Umfang<br />

der Einsatz einer Ersatzkraft zu Lasten<br />

eines Trägers der LSV NB abgewickelt<br />

werden kann, ist es notwendig, dass<br />

der Antrag auf Betriebs- und Haus-<br />

haltshilfe vor dem Beginn des Einsatzes<br />

einer Ersatzkraft bei der Gemeinsamen<br />

Einsatzstelle gestellt wird. Dabei<br />

ist es zunächst ausreichend, wenn der<br />

Antrag formlos vorab gestellt wird. Der<br />

Formularantrag muss dann aber unverzüglich<br />

nachgereicht und zur Vermeidung<br />

finanzieller Nachteile binnen 14<br />

Tagen nach Beginn des Einsatzes einer<br />

Ersatzkraft bei der Gemeinsamen Einsatzstelle<br />

eingehen. Ein formloser Antrag<br />

auf Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

kann z. B. telefonisch oder per Telefax<br />

unter den nachstehenden Rufnummern<br />

gestellt werden:<br />

� Hauptsitz Hannover (auch für den<br />

Sitz Braunschweig)<br />

Telefon: (05 11) 80 73-8 90<br />

Anrufbeantworter: (05 11) 80 73-5 95<br />

Telefax: (05 11) 80 73-75 08 90<br />

� Sitz Oldenburg<br />

Telefon (Vermittlung und Anrufbeantworter):<br />

(04 41) 30 48-0<br />

Telefax: (04 41) 34 08-4 44.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinsame Einsatzstelle ist auch<br />

per E-Mail erreichbar: bhh@nb.lsv.de.<br />

Gert-Obbe Tönnies<br />

Gemeinsame Einsatzstelle<br />

für Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

� (05 11) 80 73-6 31<br />

Foto: Reinholz

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