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ZAP-2020-08

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Die jetzt vorgelegten Ergebnisse der Experten<br />

sehen deshalb eine umfassende Reform des Namensrechts<br />

mit folgenden Eckpunkten vor:<br />

Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem<br />

Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig<br />

die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer<br />

Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden<br />

sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen<br />

Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche<br />

Fragen ist zwischen den Standesämtern und<br />

den Verwaltungsbehörden geteilt.<br />

Namensänderungen sollen erleichtert und die<br />

Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert<br />

werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige<br />

Doppelnamen als gemeinsamen Namen<br />

eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes<br />

zuzulassen. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern<br />

und Ehepaare hegten.<br />

Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert<br />

und zur fachlichen Diskussion gestellt<br />

werden. Die Bundesregierung will in der nächsten<br />

Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.<br />

[Quelle: BMI]<br />

Bundesrat will Nachbesserungen<br />

im Kampf gegen Hasskriminalität<br />

Mit Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht<br />

will die Bundesregierung Morddrohungen in sozialen<br />

Medien, Hetze oder Beleidigungen gegen<br />

Kommunalpolitiker und Rettungskräfte sowie<br />

antisemitisch motivierte Straftaten künftig effektiver<br />

verfolgen und härter bestrafen lassen<br />

(vgl. dazu zuletzt Anwaltsmagazin <strong>ZAP</strong> 22/2019,<br />

S. 1158). Dazu hat sie kürzlich einen Gesetzentwurf<br />

vorgelegt. Danach sollen antisemitische<br />

Motive künftig grds. strafschärfend wirken.<br />

Auch üble Nachrede und Verleumdung gegen<br />

Kommunalpolitiker sollen künftig härter bestraft<br />

werden. Für Personen, die aufgrund ihrer<br />

beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen<br />

und Bedrohungen ausgesetzt sind,<br />

sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister<br />

eingerichtet werden.<br />

Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet<br />

werden, strafbare Inhalte künftig bei einer neuen<br />

Zentralstelle im Bundeskriminalamt zu melden.<br />

Richten sie nur unzureichende Meldesysteme<br />

ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert<br />

werden. Bislang müssen Anbieter entsprechende<br />

Veröffentlichungen löschen oder sperren – eine<br />

Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht<br />

möglich.<br />

Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf<br />

mit der zunehmenden Verrohung in den sozialen<br />

Medien. Hierdurch würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte<br />

der Betroffenen verletzt, sondern<br />

auch der freie Meinungsaustausch sei gefährdet.<br />

Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen<br />

sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr<br />

äußerten.<br />

In seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben mahnt<br />

der Bundesrat allerdings Nachbesserungen an –<br />

sowohl am Gesetzentwurf allgemein als auch an<br />

zahlreichen Detailregelungen.<br />

So fordert die Ländervertretung etwa, für Anbieter<br />

von sozialen Medien das sog. Marktortprinzip<br />

einzuführen; die Anbieter könnten sich dann nicht<br />

mehr darauf berufen, dass die von den Behörden<br />

abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind,<br />

da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten.<br />

Insgesamt sei auch zu prüfen, ob es neben den<br />

punktuellen Änderungen im Gesetzentwurf nicht<br />

einer grundlegenden Modernisierung der Normen<br />

zum Schutz der Ehre bedürfe.<br />

Weitere Änderungswünsche der Länder beziehen<br />

sich auf die Präzisierung von Straftatbeständen,<br />

den Kreis der Auskunftsverpflichteten sowie die<br />

Kompetenzen des Bundeskriminalamts als neuer<br />

Zentralstelle für Meldepflichten für Anbieter<br />

sozialer Medien. Nachbesserungen verlangt der<br />

Bundesrat auch bei der Darstellung der Kostenfolgen<br />

für den Justiz- und Polizeibereich, insb.<br />

beim Personalbedarf. Die Bundesregierung müsse<br />

konkreter darlegen, welche Auswirkungen die<br />

von ihr geplanten Maßnahmen auf die Länderhaushalte<br />

hätten.<br />

[Quelle: Bundesrat]<br />

Zahl der Straftaten erneut gesunken<br />

Die Anzahl der Straftaten im vergangenen Jahr war<br />

– trotz Wachstums der Einwohnerzahl – erneut<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong> 377

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