ZAP-2020-08
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Die jetzt vorgelegten Ergebnisse der Experten<br />
sehen deshalb eine umfassende Reform des Namensrechts<br />
mit folgenden Eckpunkten vor:<br />
Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem<br />
Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig<br />
die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer<br />
Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden<br />
sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen<br />
Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche<br />
Fragen ist zwischen den Standesämtern und<br />
den Verwaltungsbehörden geteilt.<br />
Namensänderungen sollen erleichtert und die<br />
Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert<br />
werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige<br />
Doppelnamen als gemeinsamen Namen<br />
eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes<br />
zuzulassen. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern<br />
und Ehepaare hegten.<br />
Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert<br />
und zur fachlichen Diskussion gestellt<br />
werden. Die Bundesregierung will in der nächsten<br />
Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.<br />
[Quelle: BMI]<br />
Bundesrat will Nachbesserungen<br />
im Kampf gegen Hasskriminalität<br />
Mit Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht<br />
will die Bundesregierung Morddrohungen in sozialen<br />
Medien, Hetze oder Beleidigungen gegen<br />
Kommunalpolitiker und Rettungskräfte sowie<br />
antisemitisch motivierte Straftaten künftig effektiver<br />
verfolgen und härter bestrafen lassen<br />
(vgl. dazu zuletzt Anwaltsmagazin <strong>ZAP</strong> 22/2019,<br />
S. 1158). Dazu hat sie kürzlich einen Gesetzentwurf<br />
vorgelegt. Danach sollen antisemitische<br />
Motive künftig grds. strafschärfend wirken.<br />
Auch üble Nachrede und Verleumdung gegen<br />
Kommunalpolitiker sollen künftig härter bestraft<br />
werden. Für Personen, die aufgrund ihrer<br />
beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen<br />
und Bedrohungen ausgesetzt sind,<br />
sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister<br />
eingerichtet werden.<br />
Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet<br />
werden, strafbare Inhalte künftig bei einer neuen<br />
Zentralstelle im Bundeskriminalamt zu melden.<br />
Richten sie nur unzureichende Meldesysteme<br />
ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert<br />
werden. Bislang müssen Anbieter entsprechende<br />
Veröffentlichungen löschen oder sperren – eine<br />
Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht<br />
möglich.<br />
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf<br />
mit der zunehmenden Verrohung in den sozialen<br />
Medien. Hierdurch würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte<br />
der Betroffenen verletzt, sondern<br />
auch der freie Meinungsaustausch sei gefährdet.<br />
Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen<br />
sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr<br />
äußerten.<br />
In seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben mahnt<br />
der Bundesrat allerdings Nachbesserungen an –<br />
sowohl am Gesetzentwurf allgemein als auch an<br />
zahlreichen Detailregelungen.<br />
So fordert die Ländervertretung etwa, für Anbieter<br />
von sozialen Medien das sog. Marktortprinzip<br />
einzuführen; die Anbieter könnten sich dann nicht<br />
mehr darauf berufen, dass die von den Behörden<br />
abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind,<br />
da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten.<br />
Insgesamt sei auch zu prüfen, ob es neben den<br />
punktuellen Änderungen im Gesetzentwurf nicht<br />
einer grundlegenden Modernisierung der Normen<br />
zum Schutz der Ehre bedürfe.<br />
Weitere Änderungswünsche der Länder beziehen<br />
sich auf die Präzisierung von Straftatbeständen,<br />
den Kreis der Auskunftsverpflichteten sowie die<br />
Kompetenzen des Bundeskriminalamts als neuer<br />
Zentralstelle für Meldepflichten für Anbieter<br />
sozialer Medien. Nachbesserungen verlangt der<br />
Bundesrat auch bei der Darstellung der Kostenfolgen<br />
für den Justiz- und Polizeibereich, insb.<br />
beim Personalbedarf. Die Bundesregierung müsse<br />
konkreter darlegen, welche Auswirkungen die<br />
von ihr geplanten Maßnahmen auf die Länderhaushalte<br />
hätten.<br />
[Quelle: Bundesrat]<br />
Zahl der Straftaten erneut gesunken<br />
Die Anzahl der Straftaten im vergangenen Jahr war<br />
– trotz Wachstums der Einwohnerzahl – erneut<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong> 377