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ZAP-2020-08

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

abzielen. Der Mittelstand sei nicht berücksichtigt<br />

worden; ihm bleibe nur der Ausschluss der Leistungspflicht<br />

nach § 275 BGB oder die Störung der<br />

Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 2 BGB. Dies sei<br />

nicht zufriedenstellend.<br />

Auch die Neuregelung zur Unterbrechung von<br />

Strafverfahren (s. dazu oben <strong>ZAP</strong> <strong>2020</strong>, S. 373 f.)<br />

ist nach Auffassung der Anwaltschaft unzureichend.<br />

So fordert etwa der DAV, das Gesetz auf<br />

größere Verfahren zu beschränken. Wie auch die<br />

BRAK ist er der Auffassung, dass der Hemmungstatbestand<br />

nur einmal im Verfahren angewendet<br />

werden dürfe. Zudem solle die Maßnahme nicht<br />

auch für die Unterbrechungsfrist für die Urteilsverkündung<br />

gelten.<br />

Des Weiteren forderten die Anwaltsvertreter den<br />

Gesetzgeber dazu auf, den Zugang zu anwaltlicher<br />

Unterstützung auch in Krisenzeiten sicherzustellen.<br />

Zur Begründung wiesen sie darauf hin,<br />

dass ein generelles Verbot, die eigene Wohnung<br />

zu verlassen, mit dem Leitbild des Grundgesetzes<br />

nicht zu vereinbaren ist.<br />

Ebenso wie bereits die BRAK (s. dazu Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong> 7/<strong>2020</strong>, S. 327) hat auch der DAV auf<br />

seiner Internetseite vielfältige Hinweise für Rechtsanwälte<br />

speziell zu Problemen im Zusammenhang<br />

mit der Pandemie zusammengestellt. Regelmäßig<br />

fortgeschrieben wird hier z.B. eine FAQ-Rubrik, die<br />

sich mit Fragen rund um finanzielle Hilfen für<br />

Kanzleien, mit der Kanzleiorganisation oder mit<br />

Gerichtsterminen befasst (BRAK: www.brak.de, u.a.<br />

mit einer Sammlung aller behördlichen Erlasse,<br />

Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen<br />

sowie einem Überblick über finanzielle Hilfen für<br />

Rechtsanwälte; DAV: www.anwaltverein.de, u.a. mit<br />

tagesaktueller FAQ-Rubrik).<br />

[Quellen: BRAK/DAV]<br />

Die Corona-Krise zeigt nach Auffassung des Deutschen<br />

Richterbundes (DRB) diverse Lücken in<br />

der IT-Ausstattung der Gerichte auf. Die Arbeitsfähigkeit<br />

der Justiz sei dadurch zwar nicht bedroht,<br />

betonte DRB-Geschäftsführer SVEN REBEHN Ende<br />

März gegenüber einer Presseagentur. Die Pandemie<br />

sei aber ein Weckruf, jetzt mehr Tempo bei der<br />

Digitalisierung der Gerichte an den Tag zu legen.<br />

Aus der Corona-Krise müsse die Politik jetzt<br />

die Konsequenzen ziehen, so REBEHN. Die aktuelle<br />

Krise werfe auch ein Schlaglicht auf Lücken bei<br />

der IT-Ausstattung, Engpässe in den Datennetzen<br />

und die Probleme beim Umstieg auf den<br />

elektronischen Rechtsverkehr. So brauche es in<br />

den kommenden Jahren einen deutlichen Schub<br />

bei der Digitalisierung in der Rechtspflege.<br />

Rechtsstaat und Justiz seien aber auch im aktuellen<br />

Krisenmodus handlungsfähig, betonte der<br />

Richtervertreter. Die Gerichte schlössen die wichtigen<br />

Strafverfahren wie aktuell das gegen die<br />

Neonazi-Gruppe Revolution Chemnitz ab, trieben<br />

eilige Haftsachen voran und führten dringende<br />

Anhörungen etwa in Betreuungsfällen durch. Von<br />

einem Stillstand der Rechtspflege könne deshalb<br />

keine Rede sein.<br />

[Red.]<br />

Eckpunkte für eine Reform<br />

des Namensrechts<br />

Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium<br />

haben Ende März ein Eckpunktepapier für<br />

eine Novellierung des deutschen Namensrechts<br />

veröffentlicht. Es fasst die Ergebnisse der gemeinsam<br />

von beiden Ministerien 2018 eingesetzten<br />

Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus<br />

Justiz, Forschung und Verwaltung zusammen.<br />

In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH<br />

Dr. ANDRÉ BOTUR (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. ANATOL<br />

DUTTA (Universität München), Prof. Dr. TOBIAS<br />

HELMS (Universität Marburg), Richter am VGH<br />

MATTHIAS HETTICH (VGH Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor<br />

KARL KRÖMER (Leiter des Standesamts<br />

Augsburg), Prof. Dr. KATHARINA<br />

LUGANI<br />

Pandemie zeigt IT-Lücken<br />

in der Justiz auf<br />

(Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. CLAUDIA<br />

MAYER (Universität Regensburg) mit.<br />

In der Praxis habe sich, so die Argumentation,<br />

gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert,<br />

zu unübersichtlich und in Teilen sogar in<br />

sich widersprüchlich sei. Die Bürger wünschten<br />

sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten<br />

zur Namensänderung. Dies sei in vielen anderen<br />

europäischen Ländern bereits der Fall.<br />

376 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>

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