ZAP-2020-08
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
abzielen. Der Mittelstand sei nicht berücksichtigt<br />
worden; ihm bleibe nur der Ausschluss der Leistungspflicht<br />
nach § 275 BGB oder die Störung der<br />
Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 2 BGB. Dies sei<br />
nicht zufriedenstellend.<br />
Auch die Neuregelung zur Unterbrechung von<br />
Strafverfahren (s. dazu oben <strong>ZAP</strong> <strong>2020</strong>, S. 373 f.)<br />
ist nach Auffassung der Anwaltschaft unzureichend.<br />
So fordert etwa der DAV, das Gesetz auf<br />
größere Verfahren zu beschränken. Wie auch die<br />
BRAK ist er der Auffassung, dass der Hemmungstatbestand<br />
nur einmal im Verfahren angewendet<br />
werden dürfe. Zudem solle die Maßnahme nicht<br />
auch für die Unterbrechungsfrist für die Urteilsverkündung<br />
gelten.<br />
Des Weiteren forderten die Anwaltsvertreter den<br />
Gesetzgeber dazu auf, den Zugang zu anwaltlicher<br />
Unterstützung auch in Krisenzeiten sicherzustellen.<br />
Zur Begründung wiesen sie darauf hin,<br />
dass ein generelles Verbot, die eigene Wohnung<br />
zu verlassen, mit dem Leitbild des Grundgesetzes<br />
nicht zu vereinbaren ist.<br />
Ebenso wie bereits die BRAK (s. dazu Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong> 7/<strong>2020</strong>, S. 327) hat auch der DAV auf<br />
seiner Internetseite vielfältige Hinweise für Rechtsanwälte<br />
speziell zu Problemen im Zusammenhang<br />
mit der Pandemie zusammengestellt. Regelmäßig<br />
fortgeschrieben wird hier z.B. eine FAQ-Rubrik, die<br />
sich mit Fragen rund um finanzielle Hilfen für<br />
Kanzleien, mit der Kanzleiorganisation oder mit<br />
Gerichtsterminen befasst (BRAK: www.brak.de, u.a.<br />
mit einer Sammlung aller behördlichen Erlasse,<br />
Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen<br />
sowie einem Überblick über finanzielle Hilfen für<br />
Rechtsanwälte; DAV: www.anwaltverein.de, u.a. mit<br />
tagesaktueller FAQ-Rubrik).<br />
[Quellen: BRAK/DAV]<br />
Die Corona-Krise zeigt nach Auffassung des Deutschen<br />
Richterbundes (DRB) diverse Lücken in<br />
der IT-Ausstattung der Gerichte auf. Die Arbeitsfähigkeit<br />
der Justiz sei dadurch zwar nicht bedroht,<br />
betonte DRB-Geschäftsführer SVEN REBEHN Ende<br />
März gegenüber einer Presseagentur. Die Pandemie<br />
sei aber ein Weckruf, jetzt mehr Tempo bei der<br />
Digitalisierung der Gerichte an den Tag zu legen.<br />
Aus der Corona-Krise müsse die Politik jetzt<br />
die Konsequenzen ziehen, so REBEHN. Die aktuelle<br />
Krise werfe auch ein Schlaglicht auf Lücken bei<br />
der IT-Ausstattung, Engpässe in den Datennetzen<br />
und die Probleme beim Umstieg auf den<br />
elektronischen Rechtsverkehr. So brauche es in<br />
den kommenden Jahren einen deutlichen Schub<br />
bei der Digitalisierung in der Rechtspflege.<br />
Rechtsstaat und Justiz seien aber auch im aktuellen<br />
Krisenmodus handlungsfähig, betonte der<br />
Richtervertreter. Die Gerichte schlössen die wichtigen<br />
Strafverfahren wie aktuell das gegen die<br />
Neonazi-Gruppe Revolution Chemnitz ab, trieben<br />
eilige Haftsachen voran und führten dringende<br />
Anhörungen etwa in Betreuungsfällen durch. Von<br />
einem Stillstand der Rechtspflege könne deshalb<br />
keine Rede sein.<br />
[Red.]<br />
Eckpunkte für eine Reform<br />
des Namensrechts<br />
Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium<br />
haben Ende März ein Eckpunktepapier für<br />
eine Novellierung des deutschen Namensrechts<br />
veröffentlicht. Es fasst die Ergebnisse der gemeinsam<br />
von beiden Ministerien 2018 eingesetzten<br />
Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus<br />
Justiz, Forschung und Verwaltung zusammen.<br />
In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH<br />
Dr. ANDRÉ BOTUR (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. ANATOL<br />
DUTTA (Universität München), Prof. Dr. TOBIAS<br />
HELMS (Universität Marburg), Richter am VGH<br />
MATTHIAS HETTICH (VGH Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor<br />
KARL KRÖMER (Leiter des Standesamts<br />
Augsburg), Prof. Dr. KATHARINA<br />
LUGANI<br />
Pandemie zeigt IT-Lücken<br />
in der Justiz auf<br />
(Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. CLAUDIA<br />
MAYER (Universität Regensburg) mit.<br />
In der Praxis habe sich, so die Argumentation,<br />
gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert,<br />
zu unübersichtlich und in Teilen sogar in<br />
sich widersprüchlich sei. Die Bürger wünschten<br />
sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten<br />
zur Namensänderung. Dies sei in vielen anderen<br />
europäischen Ländern bereits der Fall.<br />
376 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>