ZAP-2020-08
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
– 3,5 Mrd. Euro zusätzlich für die Beschaffung von<br />
persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der<br />
Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen;<br />
– 55 Mrd. Euro für weitere Vorhaben der Pandemiebekämpfung;<br />
– 50 Mrd. Euro für die Unterstützung von<br />
Kleinunternehmern, insb. Überbrückungshilfen<br />
für Solo-Selbstständige und andere Kleingewerbetreibende;<br />
mit diesen nicht rückzahlbaren<br />
Zuschüssen können laufende Betriebskosten wie<br />
Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten<br />
bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit<br />
bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis<br />
9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate; bei<br />
bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro<br />
Einmalzahlung für drei Monate;<br />
– 7,7 Mrd. Euro für die Aufstockung der Mittel für<br />
das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung;<br />
– 5,9 Mrd. Euro für die Aufstockung der Vorsorge<br />
für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungsund<br />
Garantiebereich, die insb. infolge der konjunkturellen<br />
Verwerfungen entstehen können.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Anregungen und Kritik der<br />
Anwaltschaft zu den Corona-<br />
Hilfsmaßnahmen<br />
Die im März in aller Eile vorangetriebenen Gesetzgebungsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit<br />
der COVID-19-Pandemie, die zum großen Teil<br />
ohne die übliche Beteiligung externer Experten<br />
erarbeitet und beschlossen wurden, waren für die<br />
Interessenvertreter der Anwaltschaft Anlass, sich<br />
mit Anregungen und teils auch Kritik an die Politik<br />
und die Öffentlichkeit zu wenden. In Schreiben<br />
etwa an das Bundesjustizministerium und in<br />
mehreren Pressemitteilungen haben sowohl die<br />
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch<br />
der Deutsche Anwaltverein (DAV) versucht, ihre<br />
Bedenken gegen einzelne Regelungen der Pandemiebekämpfung<br />
und auch der wirtschaftlichen<br />
Hilfspakete noch in die laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />
einzubringen.<br />
Als sich die Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit<br />
der Bürger sowie die Schließung öffentlicher<br />
Einrichtungen abzeichneten, mahnte etwa<br />
der DAV, die Anwaltschaft nicht zu vergessen:<br />
„Anwälte und ihre Mitarbeiter gehören den systemrelevanten<br />
Berufen an. Deshalb müssen auch sie Anspruch<br />
auf Notbetreuung ihrer Kinder haben“, forderte DAV-<br />
Präsidentin KINDERMANN Mitte März. Des Weiteren<br />
mahnte sie Liquiditätshilfen und Steueraufschübe<br />
auch für Anwältinnen und Anwälte an, da viele<br />
kleine und mittlere Kanzleien – anders als allgemein<br />
geglaubt werde – nur knappe Liquidität für<br />
kurze Zeit hätten.<br />
Auch die BRAK warnte mit Blick auf die wirtschaftliche<br />
Lage vieler Kollegen: „Es wird eine<br />
Zeit nach Corona geben. Für diese Zeit muss schon<br />
jetzt vorgesorgt werden. Der Zugang zum Recht für<br />
Bürgerinnen und Bürger ist massiv gefährdet, wenn wir<br />
jetzt bei Maßnahmenpaketen von Bund und Ländern<br />
die Anwaltschaft nicht berücksichtigen. Gerade kleine<br />
Kanzleien werden in den nächsten Wochen um ihr<br />
Überleben kämpfen müssen“, befürchtete BRAK-<br />
Präsident WESSELS.<br />
Das im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat<br />
beschlossene Gesetz zur Abmilderung der<br />
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-<br />
und Strafverfahrensrecht (s. dazu oben<br />
<strong>ZAP</strong> <strong>2020</strong>, S. 373) hat die Wünsche und Anregungen<br />
der Anwaltschaft nach Auffassung des DAV<br />
nur teilweise aufgegriffen. Der Verein übte deshalb<br />
– trotz grundsätzlicher Zustimmung – im<br />
Detail heftige Kritik an einzelnen Maßnahmen. So<br />
begrüßte er etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<br />
bis zum 30.9.<strong>2020</strong>, forderte aber,<br />
dass dies auch für Organe von Vereinen gelten<br />
müsse und dass die Geschäftsleiter von der Krise<br />
betroffener Unternehmen diese fortführen können<br />
müssten, ohne sich erheblichen Haftungsrisiken<br />
auszusetzen.<br />
Die Hilfen für existenzbedrohte Unternehmen<br />
gehen dem DAV ebenfalls nicht weit genug. Er<br />
fordert u.a., die Finanzierer-Haftung für in der<br />
Krise ausgereichte Darlehen zu begrenzen, die<br />
Gesellschafter-Finanzierung in der Krise zu erleichtern<br />
sowie die Unternehmen steuerlich weiter<br />
zu entlasten. An den zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen<br />
für Mieter, Darlehensnehmer u.a. kritisierte<br />
die BRAK, dass diese nur auf Verbraucher<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong> 375