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ZAP-2020-08

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

– 3,5 Mrd. Euro zusätzlich für die Beschaffung von<br />

persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der<br />

Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen;<br />

– 55 Mrd. Euro für weitere Vorhaben der Pandemiebekämpfung;<br />

– 50 Mrd. Euro für die Unterstützung von<br />

Kleinunternehmern, insb. Überbrückungshilfen<br />

für Solo-Selbstständige und andere Kleingewerbetreibende;<br />

mit diesen nicht rückzahlbaren<br />

Zuschüssen können laufende Betriebskosten wie<br />

Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten<br />

bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit<br />

bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis<br />

9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate; bei<br />

bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro<br />

Einmalzahlung für drei Monate;<br />

– 7,7 Mrd. Euro für die Aufstockung der Mittel für<br />

das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung;<br />

– 5,9 Mrd. Euro für die Aufstockung der Vorsorge<br />

für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungsund<br />

Garantiebereich, die insb. infolge der konjunkturellen<br />

Verwerfungen entstehen können.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Anregungen und Kritik der<br />

Anwaltschaft zu den Corona-<br />

Hilfsmaßnahmen<br />

Die im März in aller Eile vorangetriebenen Gesetzgebungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit<br />

der COVID-19-Pandemie, die zum großen Teil<br />

ohne die übliche Beteiligung externer Experten<br />

erarbeitet und beschlossen wurden, waren für die<br />

Interessenvertreter der Anwaltschaft Anlass, sich<br />

mit Anregungen und teils auch Kritik an die Politik<br />

und die Öffentlichkeit zu wenden. In Schreiben<br />

etwa an das Bundesjustizministerium und in<br />

mehreren Pressemitteilungen haben sowohl die<br />

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch<br />

der Deutsche Anwaltverein (DAV) versucht, ihre<br />

Bedenken gegen einzelne Regelungen der Pandemiebekämpfung<br />

und auch der wirtschaftlichen<br />

Hilfspakete noch in die laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />

einzubringen.<br />

Als sich die Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit<br />

der Bürger sowie die Schließung öffentlicher<br />

Einrichtungen abzeichneten, mahnte etwa<br />

der DAV, die Anwaltschaft nicht zu vergessen:<br />

„Anwälte und ihre Mitarbeiter gehören den systemrelevanten<br />

Berufen an. Deshalb müssen auch sie Anspruch<br />

auf Notbetreuung ihrer Kinder haben“, forderte DAV-<br />

Präsidentin KINDERMANN Mitte März. Des Weiteren<br />

mahnte sie Liquiditätshilfen und Steueraufschübe<br />

auch für Anwältinnen und Anwälte an, da viele<br />

kleine und mittlere Kanzleien – anders als allgemein<br />

geglaubt werde – nur knappe Liquidität für<br />

kurze Zeit hätten.<br />

Auch die BRAK warnte mit Blick auf die wirtschaftliche<br />

Lage vieler Kollegen: „Es wird eine<br />

Zeit nach Corona geben. Für diese Zeit muss schon<br />

jetzt vorgesorgt werden. Der Zugang zum Recht für<br />

Bürgerinnen und Bürger ist massiv gefährdet, wenn wir<br />

jetzt bei Maßnahmenpaketen von Bund und Ländern<br />

die Anwaltschaft nicht berücksichtigen. Gerade kleine<br />

Kanzleien werden in den nächsten Wochen um ihr<br />

Überleben kämpfen müssen“, befürchtete BRAK-<br />

Präsident WESSELS.<br />

Das im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat<br />

beschlossene Gesetz zur Abmilderung der<br />

Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-<br />

und Strafverfahrensrecht (s. dazu oben<br />

<strong>ZAP</strong> <strong>2020</strong>, S. 373) hat die Wünsche und Anregungen<br />

der Anwaltschaft nach Auffassung des DAV<br />

nur teilweise aufgegriffen. Der Verein übte deshalb<br />

– trotz grundsätzlicher Zustimmung – im<br />

Detail heftige Kritik an einzelnen Maßnahmen. So<br />

begrüßte er etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<br />

bis zum 30.9.<strong>2020</strong>, forderte aber,<br />

dass dies auch für Organe von Vereinen gelten<br />

müsse und dass die Geschäftsleiter von der Krise<br />

betroffener Unternehmen diese fortführen können<br />

müssten, ohne sich erheblichen Haftungsrisiken<br />

auszusetzen.<br />

Die Hilfen für existenzbedrohte Unternehmen<br />

gehen dem DAV ebenfalls nicht weit genug. Er<br />

fordert u.a., die Finanzierer-Haftung für in der<br />

Krise ausgereichte Darlehen zu begrenzen, die<br />

Gesellschafter-Finanzierung in der Krise zu erleichtern<br />

sowie die Unternehmen steuerlich weiter<br />

zu entlasten. An den zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen<br />

für Mieter, Darlehensnehmer u.a. kritisierte<br />

die BRAK, dass diese nur auf Verbraucher<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong> 375

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