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ZAP-2020-08

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Fach 1, Seite 56 Rechtsprechung <strong>2020</strong><br />

Nach den europarechtlichen Vorgaben ist eine einschlägige Eintragung im innerstaatlichen Strafregister –<br />

unabhängig davon, ob die Straftat im privaten oder gewerblichen Bereich begangen wurde – ein den<br />

guten Leumund bzw. die Zuverlässigkeit ausschließender Tatbestand. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 207/<strong>2020</strong><br />

Steuerrecht<br />

Kindergeldprozess: Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder<br />

(BFH, Urt. v. 18.9.2019 – III R 59/18) • Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen<br />

(§ 68 Abs. 1 S. 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch<br />

angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein<br />

Zeugnisverweigerungsrecht. Hinweis: Den Antrag des Klägers, das Kindergeld zu seinen Gunsten<br />

festzusetzen, weil der Sohn den Haushalt der geschiedenen Ehefrau verlassen habe und er – der Vater –<br />

die höhere Unterhaltsrente zahle, wenn bei den Zahlungen der Mutter das weitergeleitete Kindergeld<br />

abgezogen würde, lehnte die Familienkasse ab. Das FG hat trotz Beweisangebot durch den Kläger den<br />

Sohn verfahrensfehlerhaft als unerreichbaren Zeugen angesehen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 2<strong>08</strong>/<strong>2020</strong><br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Anwaltsbriefkopf: Kanzleistandorte<br />

(OLG Köln, Urt. v. 17.1.<strong>2020</strong> – 6 U 101/90) • Die Nutzung eines Anwaltsbriefbogens, der im Briefkopf unter<br />

der Namensbezeichnung vier deutsche Großstädte hervorgehoben aufführt, obwohl die Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

nur in einer der Städte einen Sitz unterhält, stellt eine erhebliche Irreführung der angesprochenen<br />

Verkehrskreise i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar. Hinweis: Der BGH hat vorausgesetzt, dass die<br />

Darstellung eines Briefkopfs auf dem Briefbogen eines Rechtsanwalts eine geschäftliche Handlung darstellt<br />

(vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1994 – I ZR 67/92, GRUR 1994, 825 – Strafverteidigungen; Urt. v. 16.5.2012 – I ZR 74/11,<br />

GRUR 2012, 1275 – Zweigstellenbriefbogen; Urt. v. 20.2.2013 – I ZR 146/12, GRUR 2013, 950 – auch zugelassen<br />

am OLG E.). <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 209/<strong>2020</strong><br />

EU-Recht/IPR<br />

Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln: Umfassende gerichtliche Prüfung<br />

(EuGH, Urt. v. 11.3.<strong>2020</strong> – C–511/17) • Ein Gericht, vor dem ein Verbraucher die Missbräuchlichkeit bestimmter<br />

Vertragsklauseln geltend macht, muss von sich aus weitere Klauseln des Vertrags prüfen, soweit sie mit dem<br />

Streitgegenstand des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zusammenhängen. Es hat ggf. Untersuchungsmaßnahmen<br />

zu ergreifen, um sich die für diese Prüfung erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen<br />

zu verschaffen. Hinweis: In diesem Fall ging es um einen mit der UniCredit Bank Hungary, einer ungarischen<br />

Bank, auf eine Fremdwährung geschlossenen Hypothekendarlehensvertrag. Dieser Vertrag enthielt bestimmte<br />

Klauseln, die der UniCredit Bank das Recht einräumen, den Vertrag später zu ändern.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 210/<strong>2020</strong><br />

Ausgleichsleistung für Annullierung eines Flugs: Verspätung des Alternativflugs<br />

(EuGH, Urt. v. 12.3.<strong>2020</strong> – C-832/18A) • Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung<br />

eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung<br />

wegen Verspätung des Alternativflugs. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 211/<strong>2020</strong><br />

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400 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>

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