ZAP-2020-08
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Buchreport<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Stellen auch auf Besonderheiten gegenüber Verbrauchern (Business-to-Consumer, kurz: B2C) ein.<br />
Darüber hinaus werden die Besonderheiten ausgewählter Branchen behandelt, u.a. die Autoindustrie,<br />
der Energiesektor, die Versicherungswirtschaft, die Finanzbranche oder auch die Aviation (unbemannte<br />
Luftfahrzeuge, also Drohnen & Co.). Zu guter Letzt fehlt auch die internationale Perspektive nicht, es<br />
gibt jeweils ein Überblickskapitel zur Regulierung in Europa und in den USA. Es liegt in der Natur<br />
der Sache, dass die Darstellung der juristischen Inhalte auch die Erläuterung der technischen<br />
Grundlagen in Bezug nehmen muss, weil ansonsten das Verständnis auf Seiten der Leser nicht zu gewährleisten<br />
wäre. Daher erfährt der geneigte Leser „nebenbei“ auch etwas über Künstliche Intelligenz<br />
(KI), Machine Learning oder Blockchain. Neben der ausführlichen und sehr gut verständlichen<br />
Behandlung der Materie enthält dieses Werk diverse Beispiele, Praxistipps, Checklisten und auch<br />
Schaubilder, wodurch die Darstellung umso anschaulicher wird. Zudem warten die Autoren an zahlreichen<br />
Stellen mit konkreten Lösungsansätzen auf. Ein Muss für alle Juristen, die auf den bezeichneten<br />
Gebieten tätig sind.<br />
RA MICHAEL ROHRLICH, Würselen<br />
SPECHT-RIEMENSCHNEIDER/WERRY/WERRY (Hrsg.), Datenrecht in der Digitalisierung, 1. Aufl. 2019, Erich<br />
Schmidt Verlag, 1.0<strong>08</strong> S., 134 €<br />
Die zentrale Frage, die sich stellt, wenn man den Titel dieses Werks liest, zielt auf den doch eher<br />
unbekannten Begriff „Datenrecht“ ab. Was es damit auf sich hat, wird bereits im Rahmen des Vorworts<br />
(„Datenrecht – Ein Definitionsversuch“) erläutert. Daten sind unkörperlich und unterliegen damit<br />
unterschiedlichen Problemen tatsächlicher wie rechtlicher Natur. Die Autoren sehen das Datenrecht als<br />
Querschnittsmaterie an, wobei die Daten als einendes Element angesehen werden können. Ein Blick ins<br />
Inhaltsverzeichnis zeigt auf, welche Rechtsgebiete als Teil des Datenrechts in diesem Werk behandelt<br />
werden. Nach einer kurzen rechtspolitischen Einordnung findet sich zunächst – schon erwartungsgemäß<br />
– das Datenschutzrecht. Es folgen Kapitel zu Vermögensrechten an Daten, vertragsrechtlichen<br />
Aspekten, Haftungsfragen sowie zum Problemkreis von Datenbeständen in der Zwangsvollstreckung<br />
bzw. der Insolvenz. Darüber hinaus aber auch Themen wie z.B. Privacy Paradox, Kryptowährungen oder<br />
digitale Geschäftsmodelle eingehend unter die Lupe genommen. Insgesamt ist der Ansatz dieses Werks,<br />
personenbezogene und andere Arten von Daten in den Fokus zu stellen und die einschlägigen<br />
Rechtsprobleme zu erörtern, innovativ und äußerst spannend. Denn im Zeitalter der Digitalisierung, in<br />
dem das Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz (KI), dezentrale Netzwerke sowie Blockchain- und<br />
ähnliche Technologien immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist die Frage „Wem gehören welche<br />
Daten?“ ganz entscheidend. Das Werk hält nicht nur juristische Einordnungen der verschiedenen<br />
Problemstellungen bereit, sondern erläutert sozusagen „nebenbei“ auch noch auf verständliche Art und<br />
Weise diverse Technologien, etwa einzelne Formen des Onlinemarketings, Verschlüsselungsmethoden<br />
oder auch Kryptowährungen. Dabei ist es durchaus von Vorteil, dass über 30 spezialisierte Autoren an<br />
diesem Werk mitgearbeitet haben. Denn die Frage der Haftung bei Schäden durch selbst-fahrende<br />
Autos erfordert ein (technisches und juristisches) Fachwissen auf einem anderen Sektor als die Frage<br />
nach dem Phänomen, dass die Verbreitung von Daten durch die Nutzung von Onlineshops oder auch<br />
von sozialen Medien dem zugleich gestiegenen, subjektiven Verlangen nach mehr Datenschutz<br />
scheinbar unerklärlich gegenübersteht. Checklisten oder Musterformulierungen finden sich keine in<br />
diesem Werk, allerdings lockern einige Praxishinweise und Abbildungen die Ausführungen auf den über<br />
1.000 Seiten auf. Im Vordergrund steht die eingehende und möglichst umfassende Darstellung<br />
einschlägiger Rechtsgebiete bzw. -probleme. Wer als Rechtsanwalt in einem oder gar mehreren der<br />
hier behandelten Bereichen tätig ist und auch für die Fragen der Zukunft gerüstet sein will, kommt an<br />
diesem Werk sicherlich nicht vorbei.<br />
RA MICHAEL ROHRLICH, Würselen<br />
392 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>