ZAP-2020-08
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<strong>ZAP</strong><br />
Buchreport<br />
Nachlass/Erbrecht<br />
GIERL/KÖHLER/KROIß/WILSCH (Hrsg.), Internationales Erbrecht, 3. Aufl. <strong>2020</strong>, Nomos Verlag,<br />
944 S., 118 €<br />
Das Internationale Erbrecht hat insb. durch die Harmonisierung des Erbrechts in der europäischen Union<br />
durch die am 16.8.2012 in Kraft getretene europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die für alle<br />
Erbfälle ab dem 17.8.2015 gilt, an Bedeutung gewonnen. Das Werk der Herausgeber WALTER GIERL,<br />
Dr. ANDREAS KÖHLER, Prof. Dr. LUDWIG KROIß und HARALD WILSCH bietet eine umfassende Darstellung des<br />
Internationalen Erbrechts. Die dritte Auflage gliedert sich nunmehr in sechs Teile:<br />
• Teil 1 EuErbVO;<br />
• Teil 2 Art. 1 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht;<br />
• Teil 3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9.12.2014;<br />
• Teil 4 Sonderfragen;<br />
• Teil 5 Internationale Staatsverträge auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts;<br />
• Teil 6 Länderberichte.<br />
Die vorgenannten Teile untergliedern sich in weitere Kapitel, denen zur besseren Übersicht jeweils eine<br />
eigene Inhaltsübersicht vorangestellt wird. Hierdurch kann der Praktiker seine Fragestellungen gezielt<br />
auffinden und in der Bearbeitung von Mandaten und Fällen ohne Zeitverlust umsetzen. Neben der<br />
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist der vierte Teil, der das Internationale Erbrecht im<br />
Rechtspflegergesetz, im Grundbuchverfahren sowie im Kostenrecht beinhaltet, durch die Autoren neu<br />
gefasst worden. Weiterhin sind die Länderberichte in Teil 6 ergänzt und überarbeitet worden. Die<br />
21 Länderberichte sind von spezialisierten Autoren für das jeweilige Land verfasst worden, wodurch die<br />
länderspezifischen Besonderheiten konzentriert auf den Punkt gebracht werden. Das Werk „Internationales<br />
Erbrecht“ ist ein zuverlässiger Begleiter bei der Bearbeitung von Erbrechtsfällen mit internationalem<br />
Bezug. Durch eine Vielzahl von Praxis- und Formulierungshinweisen sowie den detaillierten<br />
Länderberichten wird eine effektive Mandatsbearbeitung gewährleistet, insb. bei der Beratung hinsichtlich<br />
der Wahl des anzuwendenden Erbrechts. Daher darf diese Neuauflage in keinem erbrechtlichen<br />
Bücherregal fehlen.<br />
RA Dr. LUTZ FÖRSTER, Brühl<br />
HORN (Hrsg.), Anwaltformulare Vorsorgevollmachten. Gestaltung – Widerruf – Missbrauch,<br />
1. Aufl. 2019, zerb Verlag, 616 S., 89 €<br />
Das Bewusstsein und die Bereitschaft in der Bevölkerung, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist durch<br />
die zunehmende Berichterstattung in den Medien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere<br />
durch die Zugriffsmöglichkeit auf Mustervorsorgevollmachten im Internet findet eine Vollmachtserteilung<br />
innerhalb von wenigen Minuten ohne eine hinreichende anwaltliche oder notarielle Beratung<br />
statt. Eine Vollmachtserteilung ohne hinreichende Beratung birgt aber die Gefahr des Missbrauchs, die<br />
dann anwaltlich gelöst werden muss. Das Werk „Anwaltformulare Vorsorgevollmachten“ des Herausgebers<br />
RA Dr. CLAUS-HENRIK HORN und eines aus langjährigen und erfahrenen Praktikern bestehenden<br />
Autorenteams bietet dem Praktiker einen schnellen umfassenden Einstieg in die anwaltliche Beratung bei<br />
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie eine zielorientierte Hilfestellung bei zahlreichen<br />
Fragestellungen. Der erste Teil des Werks befasst sich mit der Gestaltung von Vorsorgedokumenten und<br />
besteht aus zehn Kapiteln (§ 1 Vorsorgevollmacht, § 2 Geschäftsfähigkeit, § 3 Vorsorgevollmacht für<br />
Unternehmer, § 4 Patientenverfügung/Bestattungsverfügung, § 5 Betreuungsverfügung, § 6 Kontrollbevollmächtigung<br />
und -betreuung, § 7 Formvorschriften, § 8 Besondere Themen für die notarielle<br />
Vorsorgevollmacht, § 9 Gebühren und Vergütung, § 10 Verwahrung, Registrierung und Ablieferung). Der<br />
zweite und dritte Teil des Werks befassen sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Vollmachtgeber<br />
und Bevollmächtigtem (§ 11 Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Modifikationen, § 12 Der Anwalt<br />
als [Vorsorge-]Bevollmächtigter) und Widerruf, Kraftloserklärung und Erlöschen (§ 13 Erlöschen der<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong> 385