14.04.2020 Aufrufe

ZAP-2020-08

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

rückläufig. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

für 2019 hervor, die das Bundesinnenministerium<br />

im März vorgelegt hat. Im Jahr 2019<br />

hat die Polizei danach 5.436.401 Straftaten festgestellt;<br />

ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen<br />

Verstöße seien 5.270.782 Straftaten<br />

erfasst worden, das entspreche einem Rückgang<br />

um 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr, erläuterte das<br />

Ministerium. Demgegenüber sei die Bevölkerung<br />

erneut gewachsen, allein von 2018 auf 2019 um<br />

226.862 Menschen.<br />

und schwerer Körperverletzung“ (2018: 136.727<br />

Fälle) registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die<br />

„Gewaltkriminalität“ damit um 2,3 % geringfügig<br />

gesunken.<br />

Gestiegen sind dagegen die Fallzahlen in folgenden<br />

weiteren Deliktbereichen: Computerkriminalität<br />

(plus 11,3 %), Widerstand gegen und<br />

tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt (plus 8 %)<br />

sowie Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz<br />

(plus 6,3 %).<br />

[Quelle: BMI]<br />

Die Aufklärungsquote lag im Berichtszeitraum<br />

bei 56,2 % und damit knapp unter dem Höchststand<br />

von 2018 (56,5 %). Die Zahl der Tatverdächtigen<br />

lag mit 1.896.221 um 1,8 % niedriger als<br />

im Vorjahr (2018: 1.931.079). Die Mehrheit der<br />

Tatverdächtigen war männlich (2019: 75,6 %). Der<br />

Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen betrug<br />

– wie im Vorjahr – ca. 30 %; die Zahl ist 2019 auf<br />

577.241 gesunken (2018: 589.200).<br />

Bei der Diebstahlskriminalität ist ein Rückgang<br />

von 5,9 % auf 1.822.212 Fälle zu verzeichnen. Es<br />

handelt sich dabei um den niedrigsten Wert<br />

seit 1987. Dies liegt laut Bundesinnenministerium<br />

insb. an dem wiederholt starken Rückgang beim<br />

Wohnungseinbruchsdiebstahl um 10,6 % (2019:<br />

87.145 Fälle), beim Taschendiebstahl um 9,7 %<br />

(2019: 94.106) und beim Diebstahl aus bzw. an Kfz<br />

um 10,2 % (2019: 222.129). Auch die erfassten<br />

Straftaten der Wirtschaftskriminalität gingen um<br />

19,9 % zurück.<br />

Bei der Verbreitung pornografischer Schriften war<br />

statistisch eine Steigerung um 51,6 % zu beobachten,<br />

insb. bei der Verbreitung kinderpornografischer<br />

Schriften (plus 64,6 %). Durch die verstärkten<br />

Aktivitäten der Sicherheitsbehörden konnten<br />

mehr Straftaten vom Dunkelfeld ins Hellfeld gerückt<br />

werden. Zudem führte die Zusammenarbeit<br />

der mit der halbstaatlichen US-amerikanischen<br />

Nichtregierungsorganisation „NCMEC“ und<br />

deutschen Internetbeschwerdestellen zu deutlich<br />

mehr Hinweisen und Ermittlungsansätzen. Auch<br />

beim sexuellen Missbrauch von Kindern war 2019<br />

eine Zunahme von 10,9 % zu verzeichnen.<br />

Bei der sog. Gewaltkriminalität wurden im Jahr<br />

2019 bundesweit 181.054 Fälle (2018: 185.377<br />

Fälle), darunter 133.<strong>08</strong>4 Fälle von „gefährlicher<br />

Bundesratsinitiative gegen<br />

Kindesmissbrauch<br />

Der Bundesrat hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf<br />

zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes<br />

vorgelegt (vgl. BT-Drucks 19/18019<br />

v. 18.3.<strong>2020</strong>). Das Gesetz soll die zeitlich unbegrenzte<br />

Aufnahme von Verurteilungen wegen<br />

sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte<br />

Führungszeugnis ermöglichen. Wie es<br />

in dem Entwurf heißt, wurde durch das Fünfte<br />

Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes<br />

(BZRG) v. 16.7.2009 das erweiterte Führungszeugnis<br />

eingeführt. Dessen Ziel sei es, den<br />

betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung<br />

zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten<br />

zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden<br />

sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen.<br />

Dieses Ziel werde wegen der Aufnahmefristen<br />

und Tilgungsfristen des BZRG nicht<br />

im erforderlichen Umfang erreicht.<br />

Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung<br />

vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen<br />

Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist<br />

auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis<br />

beantragt wird. Parallel hierzu sollen<br />

diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen<br />

werden. Dies bewirke, heißt es in dem<br />

Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt<br />

in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen<br />

werden. Mit dieser Änderung solle<br />

erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil<br />

von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der<br />

berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern<br />

und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden<br />

kann.<br />

[Quelle: Bundesrat]<br />

378 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!