ZAP-2020-08
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
rückläufig. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />
für 2019 hervor, die das Bundesinnenministerium<br />
im März vorgelegt hat. Im Jahr 2019<br />
hat die Polizei danach 5.436.401 Straftaten festgestellt;<br />
ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen<br />
Verstöße seien 5.270.782 Straftaten<br />
erfasst worden, das entspreche einem Rückgang<br />
um 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr, erläuterte das<br />
Ministerium. Demgegenüber sei die Bevölkerung<br />
erneut gewachsen, allein von 2018 auf 2019 um<br />
226.862 Menschen.<br />
und schwerer Körperverletzung“ (2018: 136.727<br />
Fälle) registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die<br />
„Gewaltkriminalität“ damit um 2,3 % geringfügig<br />
gesunken.<br />
Gestiegen sind dagegen die Fallzahlen in folgenden<br />
weiteren Deliktbereichen: Computerkriminalität<br />
(plus 11,3 %), Widerstand gegen und<br />
tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt (plus 8 %)<br />
sowie Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz<br />
(plus 6,3 %).<br />
[Quelle: BMI]<br />
Die Aufklärungsquote lag im Berichtszeitraum<br />
bei 56,2 % und damit knapp unter dem Höchststand<br />
von 2018 (56,5 %). Die Zahl der Tatverdächtigen<br />
lag mit 1.896.221 um 1,8 % niedriger als<br />
im Vorjahr (2018: 1.931.079). Die Mehrheit der<br />
Tatverdächtigen war männlich (2019: 75,6 %). Der<br />
Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen betrug<br />
– wie im Vorjahr – ca. 30 %; die Zahl ist 2019 auf<br />
577.241 gesunken (2018: 589.200).<br />
Bei der Diebstahlskriminalität ist ein Rückgang<br />
von 5,9 % auf 1.822.212 Fälle zu verzeichnen. Es<br />
handelt sich dabei um den niedrigsten Wert<br />
seit 1987. Dies liegt laut Bundesinnenministerium<br />
insb. an dem wiederholt starken Rückgang beim<br />
Wohnungseinbruchsdiebstahl um 10,6 % (2019:<br />
87.145 Fälle), beim Taschendiebstahl um 9,7 %<br />
(2019: 94.106) und beim Diebstahl aus bzw. an Kfz<br />
um 10,2 % (2019: 222.129). Auch die erfassten<br />
Straftaten der Wirtschaftskriminalität gingen um<br />
19,9 % zurück.<br />
Bei der Verbreitung pornografischer Schriften war<br />
statistisch eine Steigerung um 51,6 % zu beobachten,<br />
insb. bei der Verbreitung kinderpornografischer<br />
Schriften (plus 64,6 %). Durch die verstärkten<br />
Aktivitäten der Sicherheitsbehörden konnten<br />
mehr Straftaten vom Dunkelfeld ins Hellfeld gerückt<br />
werden. Zudem führte die Zusammenarbeit<br />
der mit der halbstaatlichen US-amerikanischen<br />
Nichtregierungsorganisation „NCMEC“ und<br />
deutschen Internetbeschwerdestellen zu deutlich<br />
mehr Hinweisen und Ermittlungsansätzen. Auch<br />
beim sexuellen Missbrauch von Kindern war 2019<br />
eine Zunahme von 10,9 % zu verzeichnen.<br />
Bei der sog. Gewaltkriminalität wurden im Jahr<br />
2019 bundesweit 181.054 Fälle (2018: 185.377<br />
Fälle), darunter 133.<strong>08</strong>4 Fälle von „gefährlicher<br />
Bundesratsinitiative gegen<br />
Kindesmissbrauch<br />
Der Bundesrat hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf<br />
zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes<br />
vorgelegt (vgl. BT-Drucks 19/18019<br />
v. 18.3.<strong>2020</strong>). Das Gesetz soll die zeitlich unbegrenzte<br />
Aufnahme von Verurteilungen wegen<br />
sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte<br />
Führungszeugnis ermöglichen. Wie es<br />
in dem Entwurf heißt, wurde durch das Fünfte<br />
Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes<br />
(BZRG) v. 16.7.2009 das erweiterte Führungszeugnis<br />
eingeführt. Dessen Ziel sei es, den<br />
betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung<br />
zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten<br />
zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden<br />
sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen.<br />
Dieses Ziel werde wegen der Aufnahmefristen<br />
und Tilgungsfristen des BZRG nicht<br />
im erforderlichen Umfang erreicht.<br />
Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung<br />
vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen<br />
Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist<br />
auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis<br />
beantragt wird. Parallel hierzu sollen<br />
diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen<br />
werden. Dies bewirke, heißt es in dem<br />
Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt<br />
in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen<br />
werden. Mit dieser Änderung solle<br />
erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil<br />
von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der<br />
berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern<br />
und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden<br />
kann.<br />
[Quelle: Bundesrat]<br />
378 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 17.4.<strong>2020</strong>