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TONA Preisliste 2020_04-14

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<strong>TONA</strong>Mehrfachbelegung tec plus<br />

WIE VIELE FEUERSTÄTTEN DÜRFEN AN EINEN SCHORNSTEIN<br />

ANGESCHLOSSEN WERDEN?<br />

Generell sind bei Mehrfachbelegung, also dem Anschluss mehrerer Feuerstätten an den gleichen<br />

Schornsteinzug, etliche Rahmenbedingungen (z. B. FeuVo) einzuhalten. So dürfen insbesondere keine<br />

Feuerstätten mit und ohne Gebläse (z. B. Zentralheizung + Kaminofen) an denselben Schornsteinzug<br />

ohne weitere Sicherheitseinrichtungen angeschlossenen werden.<br />

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist eine Mehrfachbelegung möglich, insofern nach EN13384-2<br />

eine Abgasanlagenbemessung positiv durchgeführt wurde. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen<br />

Anlagen (z. B. einer mechanischen Wohnraumlüftungsanlage) dürfen raumluftabhängige Feuerstätten<br />

nur in Einfachbelegung an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Für die raumluftunabhängige<br />

Feuerstätte für feste Brennstoffe ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung<br />

(DIBT) für Einfach- bzw. Mehrfachbelegung erforderlich.<br />

Für denTonaTecPlus gelten im Rahmen seiner Zulassung<br />

(Z-7.1-3336 DIBt) für Mehrfachbelegung folgende<br />

Voraussetzungen:<br />

Anschluss von bis zu drei Einzelraumfeuerstätten<br />

(Feuerstätten) mit einer maximalen Nennwärmeleistung<br />

von je 15 KW<br />

Anordnung in einer Wohneinheit (ein Brandabschnitt)<br />

nur eine Feuerstätte pro Etage<br />

Scheitholzbetrieb und Pelletbetrieb Naturzug<br />

DiBt-Zulassung für raumluftunabhängige Betriebsweise<br />

der Feuerstätten<br />

Die Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten/<br />

Brandabschnitten ist derzeit in Deutschland nicht geregelt.<br />

Sollte eine Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten/<br />

Brandabschnitten erforderlich sein, ist nach Abstimmung aller<br />

am Bau beteiligten eine Zustimmung im Einzelfall durch<br />

die obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.<br />

Wissenswertes<br />

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