14.04.2020 Aufrufe

Verwaltungsrecht

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TRÄGER UND GLIEDERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

ZUSAMMENFASSUNG

1. Eine juristische Person des öffentlichen

Rechts handelt durch ihre Organe.

2. Diese Organe sind die Behörden.

3. Der Behördenbegriff wird in § 1 Abs. 4 VwVfG definiert.

4. Organwalter sind diejenigen Personen einer Behörde,

die nach außen hin für diese Behörde handeln.

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!