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Verwaltungsrecht

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TRÄGER UND GLIEDERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

2. Träger und Gliederung der

öffentlichen Verwaltung

2.1 Bundes- und Landesbehörden

Es soll im Folgenden dargestellt werden, wer behördliche Regelungen trifft, also

zum Beispiel die Fahrerlaubnis erteilt, den Bau eines Hauses genehmigt oder die

Sozialhilfe bewilligt. Sicher, es ist immer der oder die Sachbearbeiter / in, diese

sind jedoch nur im Auftrag tätig. Die Frage ist, wer ihnen den Auftrag gibt oder

anders ausgedrückt, wer (im rechtlichen Sinne) Verwaltungstätigkeit ausübt?

Welche »Person« übt

Verwaltung aus?

Definition

Träger der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich

eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind rechtlich organisierte Personenund

Sachgemeinschaften, die durch staatlichen Hoheitsakt errichtet werden und

rechtsfähig sind, das heißt sie sind Träger von Rechten und Pflichten.

Der Staat ist eine juristische Person, oder mit anderen Worten eine Gebietskörperschaft

des öffentlichen Rechts. Er ist durch Hoheitsakt (Staatsgründung) entstanden

und wird aus den Personen (Staatsvolk) in einem bestimmten, umgrenzten

Gebiet (Staatsgebiet) gebildet. Somit ist er eine Personen- und Sachgemeinschaft.

Generell gesehen ist der Staat Träger der öffentlichen Verwaltung.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Verfassung (Art. 20 Abs. 1 GG) als

Bundesstaat organisiert. Deshalb müssen die Verwaltungsaufgaben zwangsläufig

zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern aufgeteilt sein. Die Träger der

öffentlichen Verwaltung teilen sich auf in Bundesverwaltung und Landesverwaltungen.

Auf beiden Ebenen erfolgt die Staatsverwaltung.

Bundesrepublik

Deutschland als

Gebietskörperschaft

des öffentlichen

Rechts

Aufgabenteilung

zwischen Bund und

Ländern

Ob eine Behörde als Bundes- oder Landesbehörde anzusehen ist richtet sich danach,

wem sie nach den Rechts- und Organisationsvorschriften zugeordnet ist.

Handelt eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts als beliehener

Unternehmer im öffentlich-rechtlichen Auftrag, wird dies derjenigen Organisationseinheit

zugerechnet, dessen (übertragene) Hoheitsgewalt ausgeübt wird.

Beispiele:

› Das Umweltbundesamt handelt als Bundesoberbehörde

für die Bundesrepublik Deutschland.

› Der Bezirksschornsteinfeger wird als beliehener

Unternehmer für das Land Berlin tätig.

› Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa handelt für das Land Berlin.

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