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Verwaltungsrecht

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BEANTWORTUNG DER FRAGEN ZUR SELBSTKONTROLLE

71.

Überprüfen Sie die folgenden Aussagen auf ihre Richtigkeit:

a)

Die Androhung eines Zwangsgeldes ist

mit einfachem Brief bekannt zu geben.

Antworten:

Die Aussage trifft nicht zu. § 13 Abs. 7 VwVG i.V.m. § 1 Abs. 2 VwZG sehen

vor, dass die Androhung eines Zwangsmittels zugestellt werden muss. Die Bekanntgabe

durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gemäß § 41 Abs. 2

VwVfG reicht gesetzlich nicht aus.

b)

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis kann vollstreckt werden.

Antworten:

Die Aussage ist nicht richtig. Bei der Gaststättenkonzession wird die Genehmigung

zum Ausschank von Alkohol erteilt. Die Erlaubnis ist nicht vollstreckungsfähig,

da vom Gastwirt keine Handlung, Duldung oder Unterlassung (§ 6 Abs.

1 VwVG) gefordert wird.

c)

Herr Ablahad wird von dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

aufgefordert, die an seinem Fahrzeug festgestellten

technischen Mängel zu beseitigen. Er kommt dieser Aufforderung

nicht nach. Wenn ein Zwangsgeld keinen Erfolg erwarten lässt, kann

die Behörde im Wege der Ersatzvornahme vorgehen.

Antworten:

Die Aussage ist nicht richtig. Die Ersatzvornahme (§ 10 VwVG) ist hier nicht das

richtige Zwangsmittel. Bei der Beseitigung der Mängel handelt es sich um keine

vertretbare Handlung. Möglich ist zuerst eine Erhöhung des Zwangsgeldes.

Hier käme auch das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges in Betracht (§

12 VwVG). Die Vollstreckungsbehörde könnte dem Fahrzeug die Zulassung

entziehen und es, wenn es seiner habhaft wird, sicherstellen.

d)

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische

Sicherheit Berlin stellt bei einer Routinekontrolle einer Baustelle

fest, dass sowohl gegen das Ausländergesetz wie auch gegen

die Handwerksordnung und das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen

wurde. Sämtliche Zuwiderhandlungen sind wenigstens mit Bußgeldern

in erheblicher Höhe belegt. Die Behörde darf die sofortige Unterbrechung

der Bauarbeiten anordnen und die Baustelle im Wege

des sofortigen Vollzuges vorerst schließen.

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