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Verwaltungsrecht

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BEANTWORTUNG DER FRAGEN ZUR SELBSTKONTROLLE

69.

Die Behörde weigert sich, einen unleserlich gewordenen

Führerschein umzuschreiben. Mit welcher Klageart gehen

Sie gegen die Behörde vor?

Mit der allgemeinen Leistungsklage, da nicht die Vornahme

eines Verwaltungsaktes begehrt wird.

70.

Sind die folgenden Aussagen richtig oder falsch?

a) Für eine Anfechtungsklage bedarf

es eines Verwaltungsaktes.

Antworten:

Richtig. Angefochten wird der Verwaltungsakt.

b) Vor Erhebung der allgemeinen Leistungsklage

muss ein Vorverfahren durchlaufen worden sein.

Antworten:

Falsch, da kein Verwaltungsakt vorliegt.

c) Mit der allgemeinen Feststellungsklage wird festgestellt,

ob ein Verwaltungsakt besteht oder nicht.

Antworten:

Falsch. Mit der Feststellungsklage wird beispielsweise die Nichtigkeit

eines Verwaltungsaktes gerichtlich festgestellt, nicht jedoch, ob

überhaupt ein solcher besteht.

d) Mit der Untätigkeitsklage wird vor Abschluss des

Vorverfahrens die Untätigkeit der Behörde gerichtlich

festgestellt.

Antworten:

Richtig. Die Klage kann nach Ablauf von drei Monaten seit

Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, wenn die Behörde

den Fall nicht zügig bearbeitet.

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