14.04.2020 Aufrufe

Verwaltungsrecht

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ZUR SELBSTKONTROLLE

63.

Die Pensionärin Späth will gegen die Genehmigung eines Autobahn-

Teilabschnitts in ihrer näheren Umgebung (800 Meter Entfernung) Widerspruch

einlegen. Hat sie die erforderliche Widerspruchsbefugnis

(Beschwer), wenn ihr Grundstück nicht direkt an die geplante Autobahn

angrenzt?

Nach § 42 Abs. 2 VwGO analog müsste Frau Späth geltend machen, in ihren

Rechten verletzt zu sein. Das ist bei Frau Späth nicht möglich, weil die Rechtsbeeinträchtigung

nicht über ein hinnehmbares Maß hinausgeht.

64.

Kann eine Jugendliche (17 Jahre) Widerspruch gegen das Ergebnis der

Prüfung zur Konditorin vor der Handwerkskammer einlegen?

Der Widerspruch ist nicht zulässig, da sie nicht handlungsfähig im Sinne von

§ 12 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 VwVfG i. V. m. §§ 106 ff BGB ist. Sie ist jedoch Beteiligte

im Verwaltungsverfahren. Ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern) können den Widerspruch

einlegen.

65.

Welche Rechtswirkung haben Widerspruch

oder Anfechtungsklage auf den Verwaltungsakt?

Widerspruch und Klage haben gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung,

das heißt, der Beteiligte braucht den Anordnungen der Behörde erst einmal nicht

nachzukommen. Die Behörde kann den Verwaltungsakt bis zur Bestandskraft bzw.

Rechtskraft des Urteils generell nicht zwangsweise durchsetzen.

66.

Frau Kim Tranh erhält eine Aufforderung zur Schließung ihres Thai-Imbisses.

Sie legt Widerspruch ein und hofft, ihr Geschäft erst einmal

längere Zeit weiter betreiben zu können. Trifft dies zu oder was könnte

das Wirtschaftsamt des Bezirksamtes unternehmen?

Die Behörde könnte im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung nach § 80

Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen, den Verwaltungsakt sofort vollstrecken und das

Geschäft schließen.

67.

Worüber ist im Widerspruchsverfahren – neben der

Sachentscheidung – regelmäßig noch zu entscheiden?

Es ist über die Kosten zu entscheiden (Kostenlastverteilung nach §§ 72 bzw. 73

Abs. 3 VwGO). Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Beteiligte zu tragen,

der im Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich war.

68.

Welche Klagearten sind von der VwGO vorgesehen?

› Verpflichtungsklage,

› Anfechtungsklage,

› Allgemeine Leistungsklage,

› Feststellungsklage,

› Normenkontrollklage.

260

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!