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Verwaltungsrecht

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BEANTWORTUNG DER FRAGEN ZUR SELBSTKONTROLLE

14. BEANTWORTUNG DER FRAGEN ZUR SELBSTKONTROLLE

1.

Wie wird »Verwaltung« definiert?

Öffentliche Verwaltung ist jede öffentlich-rechtliche Tätigkeit,

die nicht der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung zuzuordnen ist.

2.

Was verstehen Sie unter schlichter Hoheitsverwaltung,

was unter fiskalischer Verwaltung und was ist Leistungsverwaltung?

Schlichte Hoheitsverwaltung liegt dann vor, wenn der Staat seine Ziele ohne staatlichen

Zwang verwirklicht. Bei der fiskalischen Verwaltung nimmt der Staat wie ein

Privater am Rechtsverkehr teil. Die Leistungsverwaltung ist dadurch gekennzeichnet,

dass ein Träger der öffentlichen Verwaltung eine Leistung gewährt.

3.

Ist die schlichte Hoheitsverwaltung vorteilhafter als die

Verwaltung nach Privatrecht, wenn die Behörde die Wahl hat?

Wählt die Verwaltung den öffentlich-rechtlichen Weg, so hat sie den Vorteil, ihr

Recht mittels Verwaltungsakt geltend zu machen. Dieser hat die Funktion eines

gerichtlichen Titels, daher braucht die Behörde nicht gerichtlich vorzugehen.

4.

Kann das Land Berlin eine Villa erben?

Das Land Berlin ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit als

Träger von Rechten und Pflichten rechtsfähig. Es kann somit auch erben (§§ 1922,

2101 Abs. 2 BGB).

5.

Wer ist der Fiskus?

Als Fiskus wird der Staat bezeichnet, wenn er nicht hoheitlich

tätig wird, sondern wie ein Privater am Rechtsverkehr teilnimmt.

6.

Was ist unter Verwaltungsprivatrecht zu verstehen?

Verwaltungsprivatrecht liegt vor, wenn die Verwaltung

öffentliche Aufgaben in privatrechtlicher Form erfüllt.

7.

Handeln die Behörden hier privatrechtlich oder hoheitlich?

a)

Die Bundesrepublik Deutschland verkauft im

Rahmen eines Grundstücksgeschäftes einen

bisher militärisch genutzten Hafen mit Mole

an einen privaten Yachtclub.

Antwort:

Fiskalisches Rechtsgeschäft mittels Kaufvertrag.

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