14.04.2020 Aufrufe

Verwaltungsrecht

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DER RECHTSSCHUTZ

› Lizenz- und kostenfreie Softwareausstattung mit

› Updatemöglichkeit

› Digitale Unterschrift

12.3 Die verwaltungsgerichtlichen Instanzen

In der ersten verwaltungsgerichtlichen Instanz entscheidet das Verwaltungsgericht

(VG), in der zweiten Instanz ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) zuständig.

Diese beiden Gerichte sind Landesgerichte. In dritter Instanz entscheidet

das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig, soweit die Verletzung von

Bundesrecht gerügt wird.

BVerwG nur

wenn Bundesrecht

verletzt wird

12.3.1 Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen

Rechtsmittel dienen der Kontrolle von Gerichtsentscheidungen, die in der Form

eines Urteils oder Beschlusses ergangen sind. Hierzu zählen:

› die Berufung (§§ 124 ff VwGO),

› die Revision (§§ 132 ff VwGO) und

› die Beschwerde (§§ 146 ff VwGO).

225

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!