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Verwaltungsrecht

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DER RECHTSSCHUTZ

Prüfung der Erfolgsaussichten des Widerspruchs

12.2.2.1 Formelle Voraussetzungen

12.2.2.1.1 Zulässigkeit des Widerspruchs

gesetzliche

Voraussetzungen

formelle und

materielle

Rechtmäßigkeit

Voraussetzungen

für die Zulässigkeit

Bei der Zulässigkeit ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes

und der VwGO für den Widerspruch vorliegen.

Ist der Widerspruch zulässig, ist zweitens seine Begründetheit zu prüfen. Der mit

ihm angefochtene Verwaltungsakt (im Ausgangsfall 3 der Untersuchungsbescheid

an Herrn Gürbüs) muss mit den gesetzlichen Verfahrensvorschriften übereinstimmen

und dem Inhalt nach richtig sein. Mit anderen Worten, er muss formell (Form)

und materiell (Inhalt) rechtmäßig sein.

Die wichtigsten Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs sind:

a) Der Verwaltungsrechtsweg muss eröffnet sein.

b) Der Widerspruch muss statthaft (zulässig) sein.

c) Die Form muss beachtet worden sein.

d) Die Frist für die Erhebung des Widerspruchs muss eingehalten

werden. Ggf. ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

– auch von Amts wegen – zu gewähren.

e) Der Beteiligte (auch »Widerspruchsführer« genannt)

muss sich an die zuständige Behörde wenden.

f) Beim Betroffenen muss die sog. Widerspruchsbefugnis

(Beschwer) gegeben sein.

g) Der Widerspruchsführer muss beteiligungs- und handlungsfähig sein.

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