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Verwaltungsrecht

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DER RECHTSSCHUTZ

Sehr geehrter Herr Unfug,

ich habe Ihre Gegenvorstellung bezüglich der Untersagung der Müllverbrennung

zum Anlass genommen, den Vorgang erneut zu überprüfen. Dabei ist

die gesundheitliche Belästigung der Anwohner durch giftigen Rauch besonders

zu berücksichtigen gewesen. Leider konnte keine andere Entscheidung

erfolgen, als die Ihnen mit Schreiben vom 25. Februar 2018 bekannt

gegebene Untersagung.

Das Antwortschreiben

könnte

im Ausgangsfall 1

wie folgt lauten:

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

12.1.2 Aufsichtsbeschwerde

Die Aufsichtsbeschwerde ist ein Antrag

auf Überprüfung des Handelns einer Behörde

durch die ihr übergeordnete Aufsichtsbehörde.

Sie ist ebenfalls form- und fristlos einzulegen. Der Antragsteller muss nicht selbst

betroffen sein. Er hat wiederum keinen Anspruch auf Entscheidung in der Sache

mit Begründung.

Vorteile / Nachteile

12.1.3 Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich

gegen ein persönliches Fehlverhalten eines

Behördenmitarbeiters.

Sie ist nicht fristgebunden und kann auch durch Dritte erfolgen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde

ist an den Dienstvorgesetzten des Behördenmitarbeiters,

dessen Verhalten gerügt wird zu richten. Auch hier hat der Antragsteller keinen

Anspruch auf Begründung der Entscheidung.

Anforderungen,

Voraussetzungen,

Ziel

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