Verwaltungsrecht
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DER RECHTSSCHUTZ
12. Der Rechtsschutz
DER / DIE LERNENDE SOLL
37. formlose und förmliche Rechtsbehelfe kennen,
38. die Wirkung eines Widerspruchs und den Ablauf
des Widerspruchsverfahrens erklären können,
39. die Widerspruchsfrist berechnen können,
40. die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand kennen,
41. die Instanzen im Verwaltungsrechtsweg kennen und
die Rechtsmittel gegen die verwaltungsgerichtlichen
Entscheidungen benennen,
42. die öffentlich-rechtlichen Klagearten und
deren Unterschiede erklären können.
Ausgangsfälle:
1.
Karl-Heinz Unfug hat einen Kaminofen mit Glastür günstig erworben, ihn in seinem
Haus installieren und behördlich durch den Bezirksschornsteinfegermeister
abnehmen lassen. Eigentlich wollte er ihn ja nur ab und zu nutzen und sich am
gemütlichen Schein der Flammen erfreuen. Da ihm langfristig die Ausgaben für
das Brennholz zu teuer sind, geht er dazu über, jeglichen brennbaren Abfall zu verheizen.
Unfug spart sich auf diese Weise einen erheblichen Teil an Heizkosten und
Abfallgebühren, denn er betreibt den Ofen aus Kostengründen im Winter täglich.
Seine Nachbarn sind jedoch von den schwarzen Rauchfahnen, die aus dem
Schornstein des Hauses von Herrn Unfug quellen, nicht begeistert. Die zuständige
Baubehörde untersagt Herrn Unfug daraufhin das Verbrennen von Müll und Unrat,
speziell Plastikabfälle. Dieser sieht das nicht ein und fragt sich, was er gegen den
Bescheid unternehmen kann?
2.
Fred Schuster ist begeisterter Anhänger der Tätowierkunst und des Piercings. Er
hat in seinem Ohrläppchen kirschkerngroße Stahlringe, einen Nasenring, sowie
weitere Piercings im Gesicht. Zusätzlich ist seine Haut mit verschiedenen Tätowierungen
verziert.
Da er etwas Geld geerbt hat, will er in Berlin-Dahlem ein exklusives Designer-Modegeschäft
mit angeschlossenem Tätowierstudio eröffnen. Beim zuständigen Ordnungsamt,
Fachbereich Gewerbeangelegenheiten, trifft er auf den Sachbearbeiter
Schröder. Schröder weigert sich, den Vorgang zu bearbeiten, weil er der Meinung
ist, Schuster und sein Geschäft passen nicht in das gutbürgerliche Dahlem.
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