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Verwaltungsrecht

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DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VERTRAG

Zwischen

dem Land Berlin,

vertreten durch die

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

- SenStadtWohn -

und

der Firma

Hebel Bau GmbH & Co. KG

vertreten durch den geschäftsführenden

Gesellschafter Herrn Peter Hebel

- Fa. Hebel Bau -

wird folgender

AUSTAUSCHVERTRAG

geschlossen:

1.

Das Land Berlin weist im Baugebiet »Sonnengarten« durch Bebauungsplan ein Wohnbaugebiet aus.

Dieses Wohnbaugebiet enthält 10 (zehn) Wohnhäuser mit insgesamt 20 (zwanzig) Wohneinheiten.

2.

Wegen der Neuausweisung des Baugebietes entstehen dem Land Nachfolgelasten durch Zuzug von

Einwohnern. Die Höhe der Nachfolgelasten wird pro Wohneinheit auf 5.000 (fünftausend) € geschätzt

(Zuzug von ca. 60 (sechzig) Personen). Die Nachfolgelasten setzen sich zusammen aus

› Kosten für Plätze in der vorschulischen Betreuung,

Grund- und weiterführenden Schulen,

› Kosten für andere Leistungen des Landes zum Beispiel im

Winterdienst, Beanspruchung der Kanalisationsanlagen, der

Wasserversorgung und sonstiger Ver- und Entsorgungseinrichtungen,

soweit dies nicht durch Beiträge abgedeckt wird.

3.

Die Fa. Hebel Bau GmbH & Co. KG verpflichtet sich, ein Drittel der gesamten Nachfolgelasten von

100.000 (hunderttausend) € bei Vorlage des Bebauungsplan-Entwurfs an das Land zu zahlen, ein

Drittel bei Genehmigung des Bebauungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Wohnen Berlin und ein Drittel bei Vorlage des ersten Bauplanes an das Land.

Der Vertrag wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Senat geschlossen.

Berlin, den 1. April 2018

Land Berlin – SenStadtWohn

Im Auftrag

Fa. Hebel Bau GmbH & Co. KG

(Dr. Koslowski)

Abteilungsleiter

(Hebel)

Geschäftsführer

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