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Verwaltungsrecht

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DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VERTRAG

Beispiele:

› Vergleichsvertrag:

Das Land Berlin und der Grundstückseigentümer einigen sich

in einem rechtlich nicht eindeutigen Fall über die Höhe der

Erschließungskosten für ein Grundstück.

› Austauschvertrag:

Der Bauherr löst seine Pflicht, je errichteter Wohnung eine Garage

zu bauen, dadurch ab, dass er in Höhe seiner Verpflichtung eine

sZahlung für den Bau eines städtischen Parkhauses leistet.

11.2 Vertragsform

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wird nach § 57 VwVfG schriftlich geschlossen,

soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.

Die für den Vertrag erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen werden

erst wirksam, wenn der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und

die Urkunde dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen ist (§ 62 Satz 2 VwVfG

i.V.m. § 130 Abs. 1 BGB).

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst

wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt (§ 58 Abs. 1 VwVfG). Dritter im Sinne

der gesetzlichen Bestimmung kann auch eine andere Behörde sein.

Schriftform

Beide Seiten müssen

unterzeichnen.

Dritter muss

schriftlich zustimmen.

Beispiel:

Die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet sich vertraglich gegenüber dem

Bauherrn, ihn von der Einhaltung nachbarschützender Vorschriften zu befreien.

Dem entsprechenden Vertrag müssen die davon betroffenen Nachbarn zustimmen,

damit er wirksam werden kann.

Soweit sich aus den Bestimmungen der §§ 54 bis 61 VwVfG nichts anderes ergibt,

gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, zum Beispiel

die Regelungen über die Auslegung und Anfechtung des Vertrages und zu den

Schadensersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen (§ 62 VwVfG).

BGB gilt ergänzend

Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Austauschvertrag):

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