14.04.2020 Aufrufe

Verwaltungsrecht

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DIE RÜCKNAHME ODER DER WIDERRUF DES VERWALTUNGSAKTES

› man die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte

(man hat es gewusst) oder grob fahrlässig nicht kannte

(man hätte es wissen müssen).

Bei der Rücknahme von Verwaltungsakten, die keine Geld- oder Sachleistung

gewähren, ist dem Betroffenen auf Antrag sein Vermögensnachteil auszugleichen,

wenn sein Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes schutzwürdig war

(§ 48 Abs. 3 VwVfG).

10.1.3 Keine Rücknahme bei nichtigen Verwaltungsakten

Nichtige Verwaltungsakte brauchen nicht zurückgenommen werden, weil sie ohnehin

unwirksam sind (vgl. § 43 Abs. 3 VwVfG). Hier genügt die Feststellung der

Nichtigkeit, um Klarheit zu schaffen. Eine Rücknahme ist jedoch ebenso möglich.

Rücknahme

nicht notwendig

10.2 Widerruf

Hebt die Behörde rechtmäßige Verwaltungsakte auf, bezeichnet man dies als

Widerruf (§ 49 VwVfG).

zwei Möglichkeiten

Aufhebung rechtmäßiger Verwaltungsakte

An den Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte werden noch höhere Anforderungen

gestellt als an die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. Hier unterscheidet

das VwVfG ebenfalls zwischen begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten.

hohe Anforderungen

Der Widerruf eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsaktes ist nur unter

den engen Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 VwVfG möglich. So

ist zum Beispiel die Alternative gegeben, einen rechtmäßigen Verwaltungsakt zu

widerrufen, wenn eine Auflage nicht erfüllt wird (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG).

169

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!