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Verwaltungsrecht

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FEHLERHAFTE VERWALTUNGSAKTE

Beispiele:

› Für einen Baugenehmigungsbescheid werden zwei Gebühren

in Höhe von 20 € und 500 € festgesetzt. Bei der Addition verrechnet

sich die Behörde und fordert insgesamt 700 € statt 520 €.

Die Gebührensumme ist ganz offensichtlich falsch.

› Die Behörde datiert einen Bescheid auf den

30. Februar statt auf den 1. März.

› Der Name des Adressaten wird fälschlich

Maier statt Meyer geschrieben.

Sonstige Fehler führen nicht zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die Behörde

kann diese Fehler jederzeit berichtigen (§ 42 Abs. 1 VwVfG). Der Adressat hat

einen Rechtsanspruch auf Korrektur. Hierzu gelten weder bestimmte Form- noch

Verfahrensvorschriften. Die Verbesserung ist auch nicht durch besondere Voraussetzungen

eingeschränkt.

Berichtigung

Beispiel:

Die Behörde hat einen Verwaltungsakt erlassen, der einen einfachen Fehler

enthält. Sie lässt sich den Originalbescheid zuschicken und verbessert den Namen

des Adressaten auf dessen Wunsch hin.

In diesem Beispiel könnte der Adressat des Verwaltungsaktes keine Aufhebung

im Rechtsbehelfsverfahren erreichen, da der Verwaltungsakt inhaltlich nicht zu

beanstanden ist.

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