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Verwaltungsrecht

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DIE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

1. Die öffentliche Verwaltung

DER / DIE LERNENDE SOLL

01. die Verwaltung innerhalb des Staatsgefüges einordnen können,

02. die Arten der Verwaltungstätigkeit benennen

und Unterschiede erklären können,

03. die Träger der Verwaltung benennen

und ihre rechtliche Fähigkeit erklären können,

04. die Rechtsgrundlagen für die Verwaltungstätigkeit

unterscheiden und erklären können,

05. die Grundsätze des Verwaltungshandelns

benennen und erklären können sowie

06. die Verwaltungstätigkeit unterscheiden lernen.

1.1 Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

Beispiel: Die Schülerinnen Ayse, Alice und Anastasia unterhalten sich über die

Berufe ihrer Mütter. Ayses Mutter ist Bauingenieurin, Alices Mutter arbeitet als

Angestellte in der Buchhaltung. Als Anastasia sagt, ihre Mutter sei Verwaltungsfachangestellte

in der Innenverwaltung, können sich ihre Freundinnen nicht genau

vorstellen, welche Tätigkeiten eine Verwaltungsfachangestellte eigentlich

wahrnimmt.

So geht es vielen. In der Gesellschaft besteht kein anschauliches Bild von der

Verwaltungstätigkeit und ihrer Bedeutung für das Funktionieren des Staates. Das

liegt auch an der Schwierigkeit, den Begriff »Verwaltung« zu definieren und nicht

zuletzt daran, dass »die öffentliche Verwaltung« nicht Werbung für sich selbst

macht, sondern einfach nur präsent ist bzw. sein soll, wenn man sie braucht.

»Verwaltung« als

unbestimmter Begriff

Öffentliche Verwaltung in der Bundesrepublik

ist Verwaltung des Staates (Bund und Länder),

der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie

der sonstigen Körperschaften, Anstalten und

Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Im Gegensatz hierzu steht die Verwaltung

privater Unternehmen, aber auch gemeinnütziger

Einrichtungen. Die Abgrenzung zwischen

öffentlicher und privater Verwaltung ist fließend.

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