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Verwaltungsrecht

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DIE ZUSTELLUNG

ZUSAMMENFASSUNG

1. Es muss förmlich zugestellt werden, wenn dies eine

Rechtsvorschrift oder eine behördliche Anordnung bestimmen.

2. Die Zustellung besteht in der Regel in

der Übergabe eines Schriftstückes.

3. Ein Schriftstück wird durch Zustellung förmlich bekannt gegeben.

Sie ist eine qualifizierte Form der Bekanntgabe.

4. Zustellungen nach dem VwZG nehmen entweder der

Postdienstleister (Post) oder die Behörde selbst vor.

5. Die Zustellung erfolgt durch die Post mittels

Zustellungsurkunde (ZU) oder durch eingeschriebenen

Brief (Übergabe-Einschreiben, ggf. mit Rückschein)

6. Die Behörde stellt in der Regel gegen Empfangsbekenntnis zu.

7. Im Ausland bestehen besondere Zustellmöglichkeiten.

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