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Verwaltungsrecht

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DIE ZUSTELLUNG

Beispiele:

› Gewerbeuntersagung, wenn der

Gewerbetreibende nicht auffindbar ist.

› Eintragung eines Hauses als Denkmal,

wenn die Eigentumsverhältnisse unklar sind.

Es ist zu beachten, dass ggf. der schützenswerte Inhalt des Verwaltungsaktes

nicht veröffentlicht wird.

8.7 Adressat des Schriftstückes

Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt

ist oder der von ihm betroffen wird (§ 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).

Bei einem nicht handlungsfähigen Adressaten (vgl. § 12 VwVfG) beispielsweise

einem minderjährigen Kind, ist der Bescheid dem gesetzlichen Vertreter bekannt

zu geben. Dazu sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches heranzuziehen.

Gesetzliche Vertreter des ehelichen Kindes sind die Eltern nach § 1629

Abs. 1 i.V.m. § 1626 Abs. 1 BGB, sie vertreten das Kind gemeinschaftlich. Bei

einem nicht ehelichen Kind hat die Mutter nach § 1626a Abs. 2 BGB die elterliche

Sorge. Sie ist damit gesetzliche Vertreterin gemäß § 1629 Abs. 1 BGB, es sei

denn, die Eltern erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen

wollen (Sorgeerklärung) oder einander heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nrn. 1 oder 2

BGB).

Bekanntgabe

an Beteiligte

Zustellung an

handlungsfähige

Personen

Beispiele:

› Sachverhalt:

Erna und Fred Koslowski haben einen gemeinsamen Sohn, Felix Koslowski.

Der Dreijährige hat gerade von seiner Tante ein Hausgrundstück geerbt. Nach

den gesetzlichen Vorschriften muss der Eigentümer der Immobilie die Grundstücksabgaben

leisten. Die Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung überlegt

nun, wem sie den Abgabenbescheid zustellt.

› Sachverhalt:

Beteiligter im Verwaltungsverfahren ist Felix Koslowski. Dieser ist jedoch nicht

handlungsfähig (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG). Deshalb ist der belastende

Verwaltungsakt den Eltern Fred und Erna Koslowski als gemeinsame(!) gesetzliche

Vertreter ihres Sohnes Felix zuzustellen.

› Das Adressfeld sieht folgendermaßen aus:

Einschreiben mit Rückschein

Herrn Felix Koslowski

z. H. Fred und Erna Koslowski

Am Öllager 1

12345 Berlin

Die Zahlung ist aus dem Vermögen des Felix Koslowski zu leisten.

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