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Primärstruktur von Humaninsulin und der Humaninsulinanaloga

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Ein Verordnungsanteil an <strong>Humaninsulin</strong> <strong>von</strong> 80% (da<strong>von</strong> generischer Insulinanteil<br />

10%), die übrigen 20% dürfen Insulinanaloga sein. 36 Ein Arzt darf seinen Patienten<br />

nicht mehr optimal behandeln, son<strong>der</strong>n nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) nur noch<br />

wirtschaftlich, ausreichend, notwendig <strong>und</strong> zweckmäßig (WANZ). 37 Überschreitet <strong>der</strong><br />

Arzt sein Verordnungsvolumen bzw. setzt mehr innovative Präparate z.B.<br />

Insulinanaloga ein, so droht ihm <strong>der</strong> Arzneimittelregress mit Nachzahlungen an die<br />

Krankenkassen, da er das Ges<strong>und</strong>heitssystem finanziell überbelastet.<br />

An dieser Stelle erhebt sich meiner Ansicht nach ein Konflikt zwischen<br />

pflichtversicherten <strong>und</strong> freiwillig versicherten Beitragszahlern <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen (Kassenpatienten) <strong>und</strong> den privatversicherten Beitragszahlern <strong>der</strong><br />

privaten Krankenkassen (Privatpatienten), wobei <strong>der</strong> Arzt bildlich gesprochen zwischen<br />

den Stühlen sitzt. Der Zwiespalt des Arztes wird in dem <strong>von</strong> ihm geleisteten Eid des<br />

Hippokrates deutlich, <strong>der</strong> die ethischen Pflichten des Arztes festlegt. Danach kann je<strong>der</strong><br />

Patient/Kranke die best mögliche Hilfe <strong>und</strong> Behandlung zum Erhalt seiner Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> seines Lebens vom Arzt erwarten. Es stellt sich somit die Frage: Wer entscheidet<br />

am Ende über die Ges<strong>und</strong>heit des Patienten?<br />

Am 15. Februar 2006 hat das IQWiG (Institut für Qualität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit im<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen) den Abschlussbericht zur Nutzenbewertung kurzwirksamer<br />

Insulinanaloga bei <strong>der</strong> Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus vorgelegt. 38 Die<br />

Bewertung erfolgte im Auftrag des gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses. Berichtet wurde<br />

darüber auch in Populärzeitschriften <strong>und</strong> über TV. Das Institut kommt zu dem Schluss,<br />

dass weltweit 1017 Studien keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit<br />

kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber <strong>Humaninsulin</strong> haben. Untersucht wurden alle<br />

in Deutschland zugelassenen kurzwirksamen Insulinanaloga (Insulin Aspart, Insulin<br />

Glulisin <strong>und</strong> Insulin Lispro). Der Abschlussbericht wurde dem gemeinsamen<br />

B<strong>und</strong>esausschuss als Empfehlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Wenn <strong>der</strong><br />

gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss <strong>der</strong> Empfehlung zustimmt <strong>und</strong> einen Beschluss fasst,<br />

bedeutet dies, dass Ärzte ab August 2006 diese Insuline bei neu einzustellenden Typ 2<br />

Diabetikern nicht mehr zu Lasten <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen verordnen dürfen.<br />

Ich denke, dass diese Entscheidung in Zukunft in <strong>der</strong> Behandlung des Diabetes mellitus<br />

eine Zweiklassenmedizin zur Folge haben wird. Sofern <strong>der</strong> Patient privat versichert ist,<br />

wird er auch in Zukunft die bestmögliche Insulintherapie (mit Insulinanaloga) erhalten<br />

36 aus www.kvwl.de, Arzneimittelverordnung 2006, S.4<br />

37 aus www.kvwl.de, Arzneimittelverordnung 2006, S. 3<br />

38 www.IQWiG.de; Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga bei Patienten mit Typ 2 Diabetes<br />

mellitus - Abschlussbericht: Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2<br />

vom 15.12.2005, veröffentlicht am 15.02.2006<br />

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