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Meisterbrief 07_16

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Betriebsberatung<br />

Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro pro Stunde<br />

Die Lohnuntergrenze steigt<br />

von 8,50 Euro auf 8,84 Euro.<br />

Das hat die Mindestlohnkommission<br />

von Arbeitgebern und<br />

Arbeitnehmern einstimmig<br />

festgelegt. Die Kommission,<br />

die frei von politischer Einflussnahme<br />

entscheiden soll,<br />

legt die Höhe alle zwei Jahre<br />

neu fest. Außer dem Vorsitzenden<br />

gehören ihm je drei<br />

Vertreter der Gewerkschaften<br />

und der Arbeitgeber sowie<br />

zwei beratende Wissenschaftler<br />

an. Die Kommission<br />

orientierte sich im Kern am<br />

Tarifindex, der Steigerung des<br />

durchschnittlichen tariflichen<br />

Stundenlohns. Die Abschlüsse,<br />

die in den eineinhalb Jahren<br />

seit Anfang 2015 wirksam<br />

wurden, machen ein Plus von<br />

3,2 Prozent aus, womit der<br />

Mindestlohn auf exakt 8,77<br />

Euro gestiegen wäre. Das<br />

Gremium hatte aber auch<br />

eigenen Entscheidungsspielraum.<br />

Der Mindestlohn gilt<br />

für alle volljährigen Arbeitnehmer,<br />

außer für Langzeitarbeitslose<br />

nach einer Arbeitsaufnahme<br />

in den ersten sechs<br />

Monaten. Auch für Azubis,<br />

Menschen mit Pflichtpraktikum<br />

oder Praktikum unter<br />

drei Monaten gilt er nicht.<br />

Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler – Termin 31.03.2017<br />

Hessische Unternehmen erhalten auch in 2017 Zuschüsse,<br />

wenn sie Hauptschulabsolventen unmittelbar nach Schulabgang<br />

als Auszubildende einstellen. Das 20<strong>16</strong> neu aufgelegte<br />

Programm soll die Chancen von Hauptschülerinnen und<br />

Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern.<br />

Das Land übernimmt im ersten Ausbildungsjahr 50 %<br />

der Ausbildungsvergütung, im zweiten Jahr 25 %. Im Jahr 20<strong>16</strong><br />

sind 314 Hauptschülerinnen und –schüler aus dem Programm<br />

gefördert worden. Im Etat 2017 sind erneut rund 2 Mio. Euro<br />

eingeplant.<br />

Arbeitgeber müssen dafür bis Ende März 2017 betriebliche<br />

Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die<br />

höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen werden und<br />

ihre Ausbildung direkt im Anschluss an die Schulentlassung im<br />

Ausbildungsjahr 2017 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen<br />

als Ausbildungsplatzbewerber bei der Arbeitsverwaltung<br />

gemeldet sein.<br />

Die Auszubildenden<br />

• müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz<br />

in Hessen gemeldet sein,<br />

• dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter nicht ersten oder<br />

zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein und<br />

• die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen<br />

im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden.<br />

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften<br />

sowie juristische Personen des Privatrechts und des<br />

öffentlichen Rechts.<br />

Anträge sind bis zum 31. März 2017 an das Regierungspräsidium<br />

Kassel zu richten.<br />

Unter www.rp-kassel.hessen.de<br />

stehen sie zum Download bereit.<br />

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