Meisterbrief 07_16
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Betriebsberatung<br />
Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro pro Stunde<br />
Die Lohnuntergrenze steigt<br />
von 8,50 Euro auf 8,84 Euro.<br />
Das hat die Mindestlohnkommission<br />
von Arbeitgebern und<br />
Arbeitnehmern einstimmig<br />
festgelegt. Die Kommission,<br />
die frei von politischer Einflussnahme<br />
entscheiden soll,<br />
legt die Höhe alle zwei Jahre<br />
neu fest. Außer dem Vorsitzenden<br />
gehören ihm je drei<br />
Vertreter der Gewerkschaften<br />
und der Arbeitgeber sowie<br />
zwei beratende Wissenschaftler<br />
an. Die Kommission<br />
orientierte sich im Kern am<br />
Tarifindex, der Steigerung des<br />
durchschnittlichen tariflichen<br />
Stundenlohns. Die Abschlüsse,<br />
die in den eineinhalb Jahren<br />
seit Anfang 2015 wirksam<br />
wurden, machen ein Plus von<br />
3,2 Prozent aus, womit der<br />
Mindestlohn auf exakt 8,77<br />
Euro gestiegen wäre. Das<br />
Gremium hatte aber auch<br />
eigenen Entscheidungsspielraum.<br />
Der Mindestlohn gilt<br />
für alle volljährigen Arbeitnehmer,<br />
außer für Langzeitarbeitslose<br />
nach einer Arbeitsaufnahme<br />
in den ersten sechs<br />
Monaten. Auch für Azubis,<br />
Menschen mit Pflichtpraktikum<br />
oder Praktikum unter<br />
drei Monaten gilt er nicht.<br />
Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler – Termin 31.03.2017<br />
Hessische Unternehmen erhalten auch in 2017 Zuschüsse,<br />
wenn sie Hauptschulabsolventen unmittelbar nach Schulabgang<br />
als Auszubildende einstellen. Das 20<strong>16</strong> neu aufgelegte<br />
Programm soll die Chancen von Hauptschülerinnen und<br />
Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern.<br />
Das Land übernimmt im ersten Ausbildungsjahr 50 %<br />
der Ausbildungsvergütung, im zweiten Jahr 25 %. Im Jahr 20<strong>16</strong><br />
sind 314 Hauptschülerinnen und –schüler aus dem Programm<br />
gefördert worden. Im Etat 2017 sind erneut rund 2 Mio. Euro<br />
eingeplant.<br />
Arbeitgeber müssen dafür bis Ende März 2017 betriebliche<br />
Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die<br />
höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen werden und<br />
ihre Ausbildung direkt im Anschluss an die Schulentlassung im<br />
Ausbildungsjahr 2017 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen<br />
als Ausbildungsplatzbewerber bei der Arbeitsverwaltung<br />
gemeldet sein.<br />
Die Auszubildenden<br />
• müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz<br />
in Hessen gemeldet sein,<br />
• dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter nicht ersten oder<br />
zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein und<br />
• die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen<br />
im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden.<br />
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften<br />
sowie juristische Personen des Privatrechts und des<br />
öffentlichen Rechts.<br />
Anträge sind bis zum 31. März 2017 an das Regierungspräsidium<br />
Kassel zu richten.<br />
Unter www.rp-kassel.hessen.de<br />
stehen sie zum Download bereit.<br />
Schluss<br />
machen<br />
ist einfach.<br />
Der Elektronische Kontoauszug<br />
für Unternehmen und Vereine.<br />
sparkasse-fulda.de/eauszug<br />
Papier – das war einmal. Denn<br />
die Kontoauszüge für Ihr Unternehmen<br />
oder Ihren Verein<br />
kommen jetzt online zu Ihnen<br />
ins Haus.<br />
Einfach, bequem, sicher – und<br />
vom Finanzamt anerkannt. Zeit<br />
sparen, Geld sparen, Umwelt<br />
schonen.<br />
Weitere Informationen bei Ihrem<br />
Sparkassenberater oder unter<br />
www.sparkasse-fulda.de/eauszug.<br />
Wenn’s um Geld geht<br />
S Sparkasse<br />
Fulda<br />
5