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Meisterbrief 07_16

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Recht & Steuern<br />

Die Abnahme ist Chefsache!<br />

100 Jahre Schuldenabbau<br />

Die Abnahme ist aus juristischen<br />

Gründen sehr wichtig. Sie<br />

hat u.a. folgende Wirkungen:<br />

• Die Vergütung wird fällig.<br />

• Das Risiko zufälliger Beschädigung<br />

geht auf den Auftraggeber<br />

über.<br />

• Die Beweislast für das Vorhandensein<br />

eines Mangels<br />

liegt nach der Abnahme beim<br />

Auftraggeber.<br />

• Die Gewährleistungsfrist und<br />

die Verjährung von Mängelansprüchen<br />

beginnen.<br />

Zwischen der Abnahme nach<br />

VOB und BGB gibt es kaum<br />

noch Unterschiede. Die<br />

Hauptform der Abnahme ist bei<br />

beiden Vertragsformen die „körperliche“<br />

Abnahme. Bauherr<br />

und Auftragnehmer besichtigen<br />

gemeinsam die Baustelle<br />

und der Kunde nimmt das<br />

fertige Gewerk „als vertragsgerecht<br />

erbracht“ ab. Das muss er<br />

nicht mit bestimmten Worten<br />

tun, schon gar nicht explizit mit<br />

dem Wort „Abnahme“. Es muss<br />

nur klar sein, dass er durch<br />

seine Ausdrucksweise deutlich<br />

macht, dass er die Sache als „in<br />

Ordnung“ ansieht.<br />

Es empfiehlt sich, das Ganze<br />

schriftlich festzuhalten und den<br />

Kunden ein Abnahmeprotokoll<br />

unterschreiben zu lassen. Die<br />

Abnahme sollte man „zur Chefsache“<br />

machen. Dann kann<br />

man in Ruhe alles durchgehen<br />

und beim Kunden genau hinhören,<br />

ob wirklich alles o.k. ist.<br />

Das Abnahmeritual ist oft die<br />

letzte Gelegenheit, die Dinge<br />

friedlich und mit Fingerspitzengefühl<br />

zu klären.<br />

Entzieht sich der Auftraggeber<br />

der Abnahme (Hinhaltetaktik),<br />

dann ist der Auftragnehmer<br />

berechtigt, dem Auftraggeber<br />

eine angemessene Frist zur<br />

Abnahme zu setzen. Innerhalb<br />

dieser Frist kann man konkrete<br />

Terminvorschläge unterbreiten<br />

(am besten zwei alternative<br />

Abnahmetermine benennen<br />

mit der Möglichkeit, einen<br />

dritten vom Auftraggeber<br />

selbst bestimmen zu lassen).<br />

Lässt der Auftraggeber die<br />

Frist ungenutzt verstreichen,<br />

gilt die Abnahme per Gesetz<br />

automatisch als vorgenommen.<br />

Das funktioniert natürlich nur,<br />

wenn die Leistung des Auftragnehmers<br />

im Wesentlichen<br />

mangelfrei ist, sonst braucht<br />

der Bauherr natürlich nicht<br />

abzunehmen und dann helfen<br />

auch keine Fristsetzungen.<br />

Kommt es weder zur „körperlichen“<br />

Abnahme noch zu einer<br />

Fristsetzung, dann kann es zu<br />

einer „stillschweigenden“ oder<br />

auch „konkludenten“ Abnahme<br />

kommen. Der Klassiker hierfür<br />

ist die Bezahlung der Rechnung.<br />

Mehr kann man nicht<br />

tun, um sein Einverständnis mit<br />

der erbrachten Leistung zum<br />

Ausdruck zu bringen. Allerdings<br />

muss dass eine vollständige<br />

Zahlung sein.<br />

Der Fall, dass monatelang<br />

einfach gar nichts passiert, wird<br />

es in der Praxis nicht wirklich<br />

geben. Entweder wendet der<br />

Auftraggeber Mängel ein oder<br />

er zahlt. Sollte es doch mal vorkommen,<br />

weil der Bauherr zum<br />

Beispiel finanziell klamm ist,<br />

dann sagt die Rechtsprechung:<br />

Nach etwa drei Monaten kann<br />

man davon ausgehen, dass<br />

auf eine Abnahme konkludent<br />

verzichtet wurde. Dann beginnt<br />

also die Verjährungsfrist.<br />

Dass der Bund weiterhin keine neuen Schulden machen muss<br />

ist weniger ein Verdienst von Finanzminister Schäuble, sondern<br />

mehr eine Folge der niedrigen Zinsen. Der Schuldenberg in<br />

Deutschland sinkt seit 2012. Und der IWF traut den deutschen<br />

Finanzministern und Kämmerern sogar zu, die Summe bis 2020<br />

jedes Jahr um rund 22 Milliarden Euro zu drücken. Aber selbst bei<br />

diesem Tempo würde es ziemlich genau noch 100 Jahre dauern,<br />

bis die Schulden ganz zurückgezahlt wären. Denn aktuell beträgt<br />

der Schuldenberg Deutschlands 2,1 Billionen Euro. Das entspricht<br />

etwa 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 3,1<br />

Billionen Euro. Anders ausgedrückt: Die Schulden Deutschlands<br />

entsprechen dem Wert, den die Deutschen in ca. 8 Monaten<br />

erarbeiten. Allerdings sind hier die 340 Mrd. Euro, die jedes Jahr in<br />

Deutschland zusätzlich illegal in Form von Schwarzarbeit erwirtschaftet<br />

werden, natürlich nicht berücksichtigt.<br />

Im internationalen Vergleich stehen wir damit noch relativ gut da.<br />

In Japan betragen die Staatsschulden in Prozent des Bruttoinlandsprodukts<br />

rund 250 Prozent, in Griechenland ca. 178 Prozent, in<br />

den USA 106 Prozent. Nur die Schweiz ist mit 46 Prozent deutlich<br />

besser dran als wir.<br />

Sollten die Zinsen allerdings wieder steigen, könnte der Schuldenabbau<br />

relativ schnell ins Stocken geraten. Eine andere<br />

Rechnung macht dies deutlich. 1990 hatten wir durchschnittliche<br />

Zinsen in Höhe von 7,5 Prozent, 20<strong>16</strong> waren es nur noch 2,1 Prozent.<br />

Wäre das Zinsniveau unverändert bis heute bei 7,5 Prozent<br />

geblieben, dann hätten wir heute eine Staatsverschuldung in<br />

Höhe von 3,8 Billionen (Quelle: Handelsblatt)<br />

Arbeitsrechtliche Betreuung -<br />

Innungsbetrieben steht kompetenter Volljurist zur Seite<br />

Obwohl ein elementar<br />

wichtiges Rechtsgebiet, ist<br />

das Arbeitsrecht für viele<br />

Betriebe ein Buch mit „sieben<br />

Siegeln“. Eine uneinheitliche<br />

Gesetzgebung und eine<br />

Vielzahl an Gerichtsentscheidungen<br />

tragen hierzu einiges<br />

bei. Aber auch der Alltag des<br />

Unternehmers, der schlicht<br />

und ergreifend keine Zeit<br />

hat, sich mit den arbeitsrechtlichen<br />

Entwicklungen zu<br />

beschäftigen, sorgt dafür, dass<br />

im arbeitsrechtlichen Bereich<br />

schnell teure Fehler passieren<br />

können. Glücklicherweise<br />

steht den Mitgliedern der zur<br />

Kreishandwerkerschaft Fulda<br />

gehörenden Innungen seit jeher<br />

die Möglichkeit offen, sich<br />

von ihrer Kreishandwerkerschaft<br />

arbeitsrechtlich beraten<br />

und gerichtlich vertreten zu<br />

lassen –kompetent, fair und<br />

lösungsorientiert.<br />

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht<br />

oder ein arbeitsrechtliches<br />

Problem?<br />

Wenden Sie sich als Innungsmitglied<br />

vertrauensvoll an Ihre<br />

KH Fulda unter: (0661) 90224-0<br />

Volljurist Armin Jordt steht unseren<br />

Betrieben in allen rechtlichen Fragen zur<br />

Verfügung<br />

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