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Meisterbrief 3_17

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TITELTHEMA<br />

Warum der Generationenwechsel scheitern kann – 10 typische Fehler<br />

Bei der Nachfolgeplanung im Familienunternehmen treten immer<br />

wieder dieselben Probleme auf. 10 typische Probleme, an denen der<br />

Generationenwechsel scheitern kann.<br />

1. Fehlendes Nachfolgekonzept<br />

Aus welchen Gründen auch immer, häufig blendet der Senior gedanklich<br />

die Unternehmensnachfolge konsequent aus.<br />

2. Mangelnde Kommunikation zwischen den Generationen<br />

Es gibt zwar ein Nachfolgekonzept, das vom Senior aber unter<br />

Verschluss gehalten wird. Die Kinder – obwohl schon erwachsen –<br />

bleiben im Unklaren darüber, wer die Nachfolge antreten und was<br />

konkret auf Geschäftsführungs- und Gesellschafterebene geschehen<br />

soll.<br />

3. Das Unersetzlichkeitssyndrom<br />

Der Senior hält sich für unersetzbar, seine potenziellen Nachfolger<br />

hält er für (noch) nicht so brillant wie sich selbst.<br />

4. Fehleinschätzung der eigenen Kinder<br />

Häufig hält man die eigenen Kinder für nicht befähigt, die Betriebsnachfolge<br />

anzutreten.<br />

5. Der Treibhauseffekt<br />

Vielfach glaubt der Familienunternehmer, er könne seinen Nachfolger<br />

am besten im eigenen Unternehmen ausbilden und hochziehen.<br />

Der potenzielle Nachfolger bekommt in einem solchen Fall kaum die<br />

harte unternehmerische Realität und Lebenswirklichkeit zu spüren.<br />

Er wird in einem künstlichen Treibhausklima hochgezogen und nur<br />

mangelhaft auf die künftige Führungsposition vorbereitet.<br />

Kronprinz sich im Nachhinein als unternehmerisch doch nicht so<br />

begabt entpuppt.<br />

7. Mangelnde Individualität der Regelung<br />

Viele Familienunternehmer glauben jedoch, es gäbe bei der Nachfolge<br />

Best-Practice-Beispiele, die man nur nachahmen müsse. Richtig<br />

ist vielmehr, dass der Zuschnitt der Regelung auf die individuellen<br />

Verhältnisse des Familienunternehmens und der Unternehmerfamilie<br />

ein wichtiges Kriterium für das Gelingen der Unternehmensnachfolge<br />

ist.<br />

8. Die Überbetonung des Steuerrechts<br />

Häufig wird steuerlichen Fragestellungen eine zu hohe Priorität<br />

eingeräumt. Die steuerliche Optimierung steht richtigerweise immer<br />

erst am Ende der gesamten Nachfolgeplanung. Niemals darf sie der<br />

alleinige und bestimmende Grund der vorgesehenen Gestaltung<br />

sein. Mindestens ebenso wichtig, meist sogar noch wichtiger sind<br />

die menschlichen und psychologischen, aber auch die betriebswirtschaftlichen<br />

Fragestellungen.<br />

9. Die Organisationsfrage<br />

Eine Unternehmensnachfolge kann schon daran scheitern, dass sie<br />

bezüglich der Organisation des Betriebs ausschließlich das Verhältnis<br />

zwischen Senior und Nachfolger im Auge hatte. Häufig denkt<br />

der Nachfolger in anderen modernen Führungsmodellen. Deshalb<br />

gehört im Rahmen einer Unternehmensnachfolge die gesamte Unternehmensorganisation<br />

auf den Prüfstand. Gegebenenfalls müssen<br />

dann zusammen mit dem Senior auch der langjährige Prokurist und<br />

weitere Führungskräfte ihren Stuhl räumen, falls der Nachfolger eine<br />

echte Chance erhalten soll.<br />

6. Der Gleichbehandlungsfehler<br />

Es ist menschlich, dass Eltern ihre Kinder gerecht behandeln wollen.<br />

Dadurch können aber in Familienunternehmen Strukturen entstehen,<br />

die schnelle und eindeutige unternehmerische Entscheidungen<br />

verzögern oder verhindern. Aber auch die „Kronprinzenregelung“ ,<br />

d.h. die Übertragungen sämtlicher Gesellschaftsanteile mit vollständiger<br />

Führungsverantwortung auf nur einen Unternehmensnachfolger<br />

ist nicht immer sinnvoll, insbesondere dann nicht, wenn der<br />

10. Die Unbekannten<br />

Unternehmensnachfolgen können auch an Sonderkonstellationen<br />

scheitern. So können z.B. nichteheliche Kinder auftauchen, die ihren<br />

Pflichtteil geltend machen. Oder das Testament ist nicht mit dem<br />

Gesellschaftsvertrag abgestimmt, sodass die im Testament vorgesehenen<br />

Regelungen gesellschaftsvertraglich nicht umgesetzt werden<br />

können. Die Aufzählung lässt sich fortsetzen.<br />

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