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Meisterbrief 3_17

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Recht & Steuern<br />

Unfallkosten steuerlich geltend machen<br />

Der Gesetzgeber hat die Aufwendungen für die Beseitigung<br />

von Unfallschäden auf dem Arbeitsweg als steuersenkende<br />

Beträge anerkannt. Ein Unfall auf einem Weg zur oder von der<br />

Arbeit wird nicht nur als Arbeitsunfall anerkannt und bringt<br />

gegebenenfalls höhere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse<br />

leistet. Zusätzlich kann dem Finanzamt im Steuer-Jahresausgleich<br />

die Reparaturrechnung präsentiert werden. Denn auch<br />

die Aufwendungen für einen Unfall auf dem Arbeitsweg gehören<br />

zu den steuersenkenden Kosten. Und dies unabhängig davon, ob<br />

der Unfall schuldhaft oder schuldlos passiert ist.<br />

Allerding gilt dies nur für die Beträge, die nicht schon auf andere<br />

Weise aufgrund des Unfalls eingenommen worden sind, z.B.<br />

die Leistungen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

Arbeitsrechtliche<br />

Betreuung<br />

Innungsbetrieben steht<br />

kompetenter Volljurist<br />

Armin Jordt zur Seite<br />

oder die Leistungen der eigenen Vollkaskoversicherung. Diese<br />

können dem Finanzamt nicht zusätzlich aufs Auge gedrückt werden.<br />

Abgesetzt werden können z.B. die Selbstbeteiligung in der<br />

Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, die im<br />

Fahrzeug waren oder Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und<br />

Gericht, soweit sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden.<br />

Bei einem Bagatellschaden, der nicht repariert wird, kann<br />

eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“<br />

geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um die Differenz<br />

zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Unfall und dem<br />

Verkehrswert nach dem Unfall. Auch die Aufwendungen, die<br />

durch eine Eigenreparatur entstanden sind, können abgesetzt<br />

werden.<br />

Der Citan Der Vito Der Sprinter<br />

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Obwohl ein elementar wichtiges<br />

Rechtsgebiet, ist das<br />

Arbeitsrecht für viele Betriebe<br />

ein Buch mit „sieben Siegeln“.<br />

Eine uneinheitliche Gesetzgebung<br />

und eine Vielzahl<br />

an Gerichtsentscheidungen<br />

tragen hierzu einiges bei.<br />

Aber auch der Alltag des Unternehmers,<br />

der schlicht und<br />

ergreifend keine Zeit hat, sich<br />

mit den arbeitsrechtlichen<br />

Entwicklungen zu beschäftigen,<br />

sorgt dafür, dass im<br />

arbeitsrechtlichen Bereich<br />

schnell teure Fehler passieren<br />

können. Glücklicherweise<br />

steht den Mitgliedern der zur<br />

Kreishandwerkerschaft Fulda<br />

gehörenden Innungen seit<br />

jeher die Möglichkeit offen,<br />

sich von ihrer Kreishandwerkerschaft<br />

arbeitsrechtlich<br />

beraten und gerichtlich vertreten<br />

zu lassen –kompetent,<br />

fair und lösungsorientiert.<br />

Haben Sie Fragen zum<br />

Arbeitsrecht oder ein arbeitsrechtliches<br />

Problem? Wenden<br />

Sie sich als Innungsmitglied<br />

vertrauensvoll an Ihre KH<br />

Fulda unter: (0661) 90224-0<br />

Volljurist Armin Jordt steht<br />

unseren Betrieben in allen<br />

rechtlichen Fragen zur Verfügung.<br />

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Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert<br />

(l/100 km): Citan 4,7/4,2/4,3/ Vito 7,8–7,7/5,4–5,3/<br />

6,3–6,2/ Sprinter 11,0–10,8/7,1–6,9/8,6–8,4.<br />

CO 2<br />

-Emissionen kombiniert (g/km): 112/164–162/<br />

224–219.<br />

*Ein Leasingbeispiel der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart für Citan108 CDI Kastenwagen/<br />

Vito 109 CDI Kastenwagen/Sprinter 211 CDI Kastenwagen nur für gewerbliche Einzelkunden: Kaufpreis ab Werk 12.990 €/<br />

18.490 €/20.990 €, Leasing-Sonderzahlung 0,00 €, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km, mtl. Gesamtrate<br />

99,00 €/149,00 €/199,00 €. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Das Leasingangebot ist gültig bis<br />

30.06.20<strong>17</strong>. Weitere Informationen zu den Konditionen und zum Abschluss eines Leasingvertrages erhalten Sie von den<br />

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Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, Partner vor Ort:<br />

Kunzmann Fulda GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 125, 36043 Fulda,<br />

Tel.: +49 661 9450-50532, E-Mail: info-fulda@kunzmann.de, www.kunzmann.de<br />

<strong>17</strong>

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