Meisterbrief 3_17
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Recht & Steuern<br />
Unfallkosten steuerlich geltend machen<br />
Der Gesetzgeber hat die Aufwendungen für die Beseitigung<br />
von Unfallschäden auf dem Arbeitsweg als steuersenkende<br />
Beträge anerkannt. Ein Unfall auf einem Weg zur oder von der<br />
Arbeit wird nicht nur als Arbeitsunfall anerkannt und bringt<br />
gegebenenfalls höhere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse<br />
leistet. Zusätzlich kann dem Finanzamt im Steuer-Jahresausgleich<br />
die Reparaturrechnung präsentiert werden. Denn auch<br />
die Aufwendungen für einen Unfall auf dem Arbeitsweg gehören<br />
zu den steuersenkenden Kosten. Und dies unabhängig davon, ob<br />
der Unfall schuldhaft oder schuldlos passiert ist.<br />
Allerding gilt dies nur für die Beträge, die nicht schon auf andere<br />
Weise aufgrund des Unfalls eingenommen worden sind, z.B.<br />
die Leistungen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
Arbeitsrechtliche<br />
Betreuung<br />
Innungsbetrieben steht<br />
kompetenter Volljurist<br />
Armin Jordt zur Seite<br />
oder die Leistungen der eigenen Vollkaskoversicherung. Diese<br />
können dem Finanzamt nicht zusätzlich aufs Auge gedrückt werden.<br />
Abgesetzt werden können z.B. die Selbstbeteiligung in der<br />
Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, die im<br />
Fahrzeug waren oder Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und<br />
Gericht, soweit sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden.<br />
Bei einem Bagatellschaden, der nicht repariert wird, kann<br />
eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“<br />
geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um die Differenz<br />
zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Unfall und dem<br />
Verkehrswert nach dem Unfall. Auch die Aufwendungen, die<br />
durch eine Eigenreparatur entstanden sind, können abgesetzt<br />
werden.<br />
Der Citan Der Vito Der Sprinter<br />
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Obwohl ein elementar wichtiges<br />
Rechtsgebiet, ist das<br />
Arbeitsrecht für viele Betriebe<br />
ein Buch mit „sieben Siegeln“.<br />
Eine uneinheitliche Gesetzgebung<br />
und eine Vielzahl<br />
an Gerichtsentscheidungen<br />
tragen hierzu einiges bei.<br />
Aber auch der Alltag des Unternehmers,<br />
der schlicht und<br />
ergreifend keine Zeit hat, sich<br />
mit den arbeitsrechtlichen<br />
Entwicklungen zu beschäftigen,<br />
sorgt dafür, dass im<br />
arbeitsrechtlichen Bereich<br />
schnell teure Fehler passieren<br />
können. Glücklicherweise<br />
steht den Mitgliedern der zur<br />
Kreishandwerkerschaft Fulda<br />
gehörenden Innungen seit<br />
jeher die Möglichkeit offen,<br />
sich von ihrer Kreishandwerkerschaft<br />
arbeitsrechtlich<br />
beraten und gerichtlich vertreten<br />
zu lassen –kompetent,<br />
fair und lösungsorientiert.<br />
Haben Sie Fragen zum<br />
Arbeitsrecht oder ein arbeitsrechtliches<br />
Problem? Wenden<br />
Sie sich als Innungsmitglied<br />
vertrauensvoll an Ihre KH<br />
Fulda unter: (0661) 90224-0<br />
Volljurist Armin Jordt steht<br />
unseren Betrieben in allen<br />
rechtlichen Fragen zur Verfügung.<br />
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Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert<br />
(l/100 km): Citan 4,7/4,2/4,3/ Vito 7,8–7,7/5,4–5,3/<br />
6,3–6,2/ Sprinter 11,0–10,8/7,1–6,9/8,6–8,4.<br />
CO 2<br />
-Emissionen kombiniert (g/km): 112/164–162/<br />
224–219.<br />
*Ein Leasingbeispiel der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart für Citan108 CDI Kastenwagen/<br />
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18.490 €/20.990 €, Leasing-Sonderzahlung 0,00 €, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km, mtl. Gesamtrate<br />
99,00 €/149,00 €/199,00 €. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Das Leasingangebot ist gültig bis<br />
30.06.20<strong>17</strong>. Weitere Informationen zu den Konditionen und zum Abschluss eines Leasingvertrages erhalten Sie von den<br />
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Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, Partner vor Ort:<br />
Kunzmann Fulda GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 125, 36043 Fulda,<br />
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