Meisterbrief 3_17
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TITELTHEMA<br />
Betriebsübergabe und Steuern<br />
Der Verkauf des Betriebes an einen Nachfolger führt dazu, dass<br />
der Gewinn hieraus, der sogenannte Betriebsaufgabegewinn, der<br />
Einkommensteuer unterliegt.<br />
Hat der übergebende Betriebsinhaber das 55. Lebensjahr vollendet<br />
oder ist dauerhaft berufsunfähig, steht ihm ein Steuerfreibetrag<br />
in Höhe von EUR 45.000,00 zu. Dieser Steuerfreibetrag steht<br />
einem nur einmal im Leben zu. Den vollen Steuerfreibetrag erhält<br />
man bis zu einem Betriebsaufgabegewinn von EUR 136.000,00.<br />
Danach reduziert sich der Freibetrag um den Betrag, der EUR<br />
136.000,00 übersteigt, so dass ab einem Betriebsaufgabegewinn<br />
von EUR 181.000,00 kein Freibetrag mehr zur Verfügung steht. Das<br />
heißt, dass ein Betriebsaufgabegewinn größer als EUR 181.000,00<br />
voll zu versteuern ist. Dennoch wird ein weiterer steuerlicher<br />
Vorteil wirksam, in dem die Berechnung der Steuer durch die sogenannte<br />
Fünfteilregelung bzw. mit einem ermäßigten Steuersatz<br />
erfolgen kann.<br />
Auch bei der tatsächlichen Betriebsaufgabe entsteht ein steuerlicher<br />
Gewinn durch die Überführung des Betriebsvermögens in das<br />
Privatvermögen und der dadurch erforderlichen Aufdeckung stiller<br />
Reserven.<br />
Anders ist es bei der Schenkung bzw. der Erbschaft des Betriebes.<br />
Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz wurde mit<br />
Wirkung vom 01.07.2016 geändert. Steuerlich ist hier zwischen der<br />
Regelverschonung mit 85 %iger Steuerbefreiung und der Optionsverschonung<br />
mit 100 %iger Steuerbefreiung zu unterscheiden. Da<br />
bei der Regelverschonung noch ein gleitender Abzugsbetrag von<br />
EUR 150.000,00 zu berücksichtigen ist, ist eine steuerfreie Übergabe<br />
des Betriebes bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio. möglich.<br />
Gegebenenfalls sind noch weitere persönliche Freibeträge zu<br />
berücksichtigen.<br />
Bei der Regelverschonung muss der Betrieb über einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren weitergeführt werden. Ab sechs Mitarbeitern gilt<br />
zudem eine gestaffelte Regelung zu den zu erhaltenden Lohnsummen<br />
(Erhalt der Arbeitsplätze).<br />
Ihr Ansprechpartner für<br />
Anzeigenwerbung<br />
im MeISterbrIef:<br />
Jürgen fröhlich<br />
Freie Handelsvertretung<br />
Telefon: (0 66 56) 50 37 77<br />
Handy: (01 72) 9 54 68 56<br />
E-Mail: juergen.froehlich@gmx.net<br />
Bei der Optionsverschonung<br />
gilt ein Zeitraum von sieben<br />
Jahren und auch hier wird<br />
eine gestaffelte Lohnsummenregelung<br />
vorgeschrieben.<br />
Zu beachten ist, dass nicht<br />
das komplette Betriebsvermögen<br />
unter die steuerlichen<br />
Verschonungsregeln<br />
fällt. Für das sogenannte<br />
Verwaltungsvermögen, z.B.<br />
fremdvermietete Immobilien,<br />
Segeljachten, Schmuck,<br />
Bildersammlungen, Kunstgegenstände,<br />
Münzen, Forderungen<br />
und Bankguthaben,<br />
gelten die Verschonungsregeln<br />
nur, sofern dessen Anteil<br />
kleiner als 10 % ist.<br />
Grundsätzlich ist zu empfehlen,<br />
den Steuerberater<br />
frühzeitig in die geplante<br />
Übergabe oder Beendigung<br />
des Betriebes einzubeziehen.<br />
Expertenrat<br />
Fulda – Auch im Jahr 20<strong>17</strong> bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />
Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft<br />
Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und<br />
mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an. Die<br />
nächsten regionalen Unternehmersprechtage finden am Freitag,<br />
23. Juni 20<strong>17</strong>, und am Freitag, 25. August 20<strong>17</strong>, in den Räumen<br />
der Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, statt.<br />
In Einzelterminen können Betriebsinhaber und Existenzgründer<br />
die jeweiligen Fragen formulieren. Experten der Handwerkskammer<br />
Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Wirtschafts-<br />
und Infrastrukturbank Hessen (WiBank Hessen) sowie dem<br />
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft geben<br />
im Team die entsprechenden Auskünfte.<br />
Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung<br />
mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen, die<br />
Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer Beratung,<br />
die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Knowhow<br />
bis hin zur Beratung zu einem geeigneten Standort und den<br />
behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der angebotenen<br />
Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung<br />
für die interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt<br />
Gabriele Leipold, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer<br />
Kassel.<br />
Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten<br />
auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die erforderlichen<br />
Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen<br />
Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15,<br />
E-Mail: kuemmel-naderer@fulda.ihk.de oder Thomas Peter, Telefon<br />
069 / 9132 5258, E-Mail: thomas.peter@wibank.de, Förderberatung<br />
der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, gerne entgegen.<br />
Unternehmensbörse nexxt change<br />
Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger für mein Unternehmen?<br />
Neben der Ansprache von Fachverbänden, Meisterschulen usw.,<br />
besteht die Möglichkeit, den Betrieb kostenfrei in der Unternehmensbörse<br />
nexxt change anzubieten.<br />
Ziel der nexxt-change Unternehmensbörse ist es, nachfolgeinteressierte<br />
Unternehmer und Existenzgründer zusammen zu bringen. Die<br />
Veröffentlichung von Inseraten sowie die Kontaktvermittlung erfolgt<br />
über verschiedene Regionalpartner, u.a. die Handwerkskammer<br />
Kassel.<br />
Es besteht die Möglichkeit, ein einfaches Inserat mit Kurztext und<br />
Bildern oder aber auch ein ausführliches Exposé einzustellen. Das<br />
Inserat erfolgt anonym, sofern es der Betriebsinhaber nicht anders<br />
wünscht.<br />
Allein der Betriebsinhaber entscheidet, ob er sich mit einem Interessenten<br />
in Verbindung setzt, bzw. mit welchem Interessenten er sich<br />
in Verbindung setzt.<br />
Wer bei der Suche nach einem Nachfolger die kostenfreie Unternehmensnachfolgebörse<br />
nexxt change<br />
nutzen möchte, kann sich<br />
direkt an die Handwerkskammer<br />
Kassel, Frau Sandra Schmidt, Tel.<br />
0561/7888 – 152 oder per Email<br />
sandra.schmidt@hwk-kassel.de,<br />
wenden.<br />
10