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Meisterbrief 3_17

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TITELTHEMA<br />

Betriebsübergabe und Steuern<br />

Der Verkauf des Betriebes an einen Nachfolger führt dazu, dass<br />

der Gewinn hieraus, der sogenannte Betriebsaufgabegewinn, der<br />

Einkommensteuer unterliegt.<br />

Hat der übergebende Betriebsinhaber das 55. Lebensjahr vollendet<br />

oder ist dauerhaft berufsunfähig, steht ihm ein Steuerfreibetrag<br />

in Höhe von EUR 45.000,00 zu. Dieser Steuerfreibetrag steht<br />

einem nur einmal im Leben zu. Den vollen Steuerfreibetrag erhält<br />

man bis zu einem Betriebsaufgabegewinn von EUR 136.000,00.<br />

Danach reduziert sich der Freibetrag um den Betrag, der EUR<br />

136.000,00 übersteigt, so dass ab einem Betriebsaufgabegewinn<br />

von EUR 181.000,00 kein Freibetrag mehr zur Verfügung steht. Das<br />

heißt, dass ein Betriebsaufgabegewinn größer als EUR 181.000,00<br />

voll zu versteuern ist. Dennoch wird ein weiterer steuerlicher<br />

Vorteil wirksam, in dem die Berechnung der Steuer durch die sogenannte<br />

Fünfteilregelung bzw. mit einem ermäßigten Steuersatz<br />

erfolgen kann.<br />

Auch bei der tatsächlichen Betriebsaufgabe entsteht ein steuerlicher<br />

Gewinn durch die Überführung des Betriebsvermögens in das<br />

Privatvermögen und der dadurch erforderlichen Aufdeckung stiller<br />

Reserven.<br />

Anders ist es bei der Schenkung bzw. der Erbschaft des Betriebes.<br />

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz wurde mit<br />

Wirkung vom 01.07.2016 geändert. Steuerlich ist hier zwischen der<br />

Regelverschonung mit 85 %iger Steuerbefreiung und der Optionsverschonung<br />

mit 100 %iger Steuerbefreiung zu unterscheiden. Da<br />

bei der Regelverschonung noch ein gleitender Abzugsbetrag von<br />

EUR 150.000,00 zu berücksichtigen ist, ist eine steuerfreie Übergabe<br />

des Betriebes bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio. möglich.<br />

Gegebenenfalls sind noch weitere persönliche Freibeträge zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bei der Regelverschonung muss der Betrieb über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren weitergeführt werden. Ab sechs Mitarbeitern gilt<br />

zudem eine gestaffelte Regelung zu den zu erhaltenden Lohnsummen<br />

(Erhalt der Arbeitsplätze).<br />

Ihr Ansprechpartner für<br />

Anzeigenwerbung<br />

im MeISterbrIef:<br />

Jürgen fröhlich<br />

Freie Handelsvertretung<br />

Telefon: (0 66 56) 50 37 77<br />

Handy: (01 72) 9 54 68 56<br />

E-Mail: juergen.froehlich@gmx.net<br />

Bei der Optionsverschonung<br />

gilt ein Zeitraum von sieben<br />

Jahren und auch hier wird<br />

eine gestaffelte Lohnsummenregelung<br />

vorgeschrieben.<br />

Zu beachten ist, dass nicht<br />

das komplette Betriebsvermögen<br />

unter die steuerlichen<br />

Verschonungsregeln<br />

fällt. Für das sogenannte<br />

Verwaltungsvermögen, z.B.<br />

fremdvermietete Immobilien,<br />

Segeljachten, Schmuck,<br />

Bildersammlungen, Kunstgegenstände,<br />

Münzen, Forderungen<br />

und Bankguthaben,<br />

gelten die Verschonungsregeln<br />

nur, sofern dessen Anteil<br />

kleiner als 10 % ist.<br />

Grundsätzlich ist zu empfehlen,<br />

den Steuerberater<br />

frühzeitig in die geplante<br />

Übergabe oder Beendigung<br />

des Betriebes einzubeziehen.<br />

Expertenrat<br />

Fulda – Auch im Jahr 20<strong>17</strong> bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />

Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft<br />

Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und<br />

mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an. Die<br />

nächsten regionalen Unternehmersprechtage finden am Freitag,<br />

23. Juni 20<strong>17</strong>, und am Freitag, 25. August 20<strong>17</strong>, in den Räumen<br />

der Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, statt.<br />

In Einzelterminen können Betriebsinhaber und Existenzgründer<br />

die jeweiligen Fragen formulieren. Experten der Handwerkskammer<br />

Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Wirtschafts-<br />

und Infrastrukturbank Hessen (WiBank Hessen) sowie dem<br />

Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft geben<br />

im Team die entsprechenden Auskünfte.<br />

Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung<br />

mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen, die<br />

Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer Beratung,<br />

die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Knowhow<br />

bis hin zur Beratung zu einem geeigneten Standort und den<br />

behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der angebotenen<br />

Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung<br />

für die interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt<br />

Gabriele Leipold, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer<br />

Kassel.<br />

Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten<br />

auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die erforderlichen<br />

Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen<br />

Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15,<br />

E-Mail: kuemmel-naderer@fulda.ihk.de oder Thomas Peter, Telefon<br />

069 / 9132 5258, E-Mail: thomas.peter@wibank.de, Förderberatung<br />

der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, gerne entgegen.<br />

Unternehmensbörse nexxt change<br />

Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger für mein Unternehmen?<br />

Neben der Ansprache von Fachverbänden, Meisterschulen usw.,<br />

besteht die Möglichkeit, den Betrieb kostenfrei in der Unternehmensbörse<br />

nexxt change anzubieten.<br />

Ziel der nexxt-change Unternehmensbörse ist es, nachfolgeinteressierte<br />

Unternehmer und Existenzgründer zusammen zu bringen. Die<br />

Veröffentlichung von Inseraten sowie die Kontaktvermittlung erfolgt<br />

über verschiedene Regionalpartner, u.a. die Handwerkskammer<br />

Kassel.<br />

Es besteht die Möglichkeit, ein einfaches Inserat mit Kurztext und<br />

Bildern oder aber auch ein ausführliches Exposé einzustellen. Das<br />

Inserat erfolgt anonym, sofern es der Betriebsinhaber nicht anders<br />

wünscht.<br />

Allein der Betriebsinhaber entscheidet, ob er sich mit einem Interessenten<br />

in Verbindung setzt, bzw. mit welchem Interessenten er sich<br />

in Verbindung setzt.<br />

Wer bei der Suche nach einem Nachfolger die kostenfreie Unternehmensnachfolgebörse<br />

nexxt change<br />

nutzen möchte, kann sich<br />

direkt an die Handwerkskammer<br />

Kassel, Frau Sandra Schmidt, Tel.<br />

0561/7888 – 152 oder per Email<br />

sandra.schmidt@hwk-kassel.de,<br />

wenden.<br />

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