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DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht

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· Der DPR benennt unser Mitglied, Frau Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik,<br />

als Vertreterin der Pflegewissenschaft für den Beirat „Pflegebedürftigkeitsbegriff“.<br />

Aufgabe des Beirates ist es, den Begriff der Pflegebedürftigkeit<br />

neu zu definieren und eine Änderung des Begutachtungsverfahrens<br />

herbei zu führen.<br />

· Der <strong>DBfK</strong> betont die Notwendigkeit, die Pflegeversicherung um psychische<br />

und soziale Aspekte im Pflegebedürftigkeitsbegriff zu ergänzen. Relevante<br />

Änderungen im SGB XI im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />

betreffen vor allem die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit<br />

(§15 SGB XI) und die dauerhafte Regelung, die Behandlungspflege in<br />

den stationären Einrichtungen aus dem gedeckelten Sachleistungsbetrag<br />

der Pflegekassen zu finanzieren (§§ 41-43). Die integrierte Versorgung<br />

ist in die Pflegeversicherung aufgenommen. Wünschenswert wäre eine<br />

stärkere Verzahnung von SGB XI und V im Rahmen der integrierten<br />

Versorgung.<br />

Exkurs: Bericht des MDS 2)<br />

Und was macht der MDK eigentlich in der Praxis?<br />

So liest es sich in den Medien (Spiegel online, 31.08.2007):<br />

Prüfbericht offenbart katastrophale Zustände bei der<br />

Pflege<br />

Jeder dritte Heimbewohner bekommt nicht genug zu essen,<br />

Bettlägrige liegen sich wund, Verwirrte werden vernachlässigt<br />

- der Prüfbericht der Krankenkassen deckt laut „Bild“-Zeitung<br />

dramatische Defizite bei der Altenpflege auf. In vielen Heimen<br />

sei die Versorgung noch immer gesundheitsgefährdend.<br />

Der MDS-Bericht fasst laut „Bild“ rund 8000 Qualitätsberichte<br />

des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Jahre<br />

2004 bis 2006 zusammen. Dafür wurde die Situation von mehr<br />

als 40.000 Pflegebedürftigen in Heimen und zu Hause untersucht.<br />

Was ganz unter den Tisch fällt, ist, dass sich im Vergleich zum Vorbericht<br />

vieles deutlich verbessert hat. Auch, dass die Strukturen so<br />

sind, wie sie sind. Uns Pflegende trifft nicht die Schuld an den Missständen.<br />

Wir prangern diese bereits seit Jahren an und fordern lautstark<br />

Verbesserungen. Pflege gibt es nicht zum Null-Tarif! Stattet die<br />

Einrichtungen endlich mit genügend und qualifiziertem Personal<br />

aus!<br />

Aber was noch doller ist: Gerade der MDK schwächt nachweislich<br />

die Möglichkeiten einer guten Pflege, indem er rigoros zu niedrig<br />

einstuft. Das bedeutet fast immer auch einen Abbau von Personal, da<br />

die Anhaltszahlen der Personalbemessung nicht mehr stimmen. Dass<br />

es den meisten der stationären Einrichtungen der Altenpflege noch<br />

möglich ist, mit weniger Personal dennoch eine angemessene Pflege<br />

aufrecht zu erhalten, grenzt an ein Wunder.<br />

Für Pflegeeinrichtungen ist es nicht vorgesehen, gegen die Einstufungen<br />

des MDK Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen. Der Weg zum<br />

Erfolg ist zudem sehr lang. Nur zu oft ist der Betroffene selber bei<br />

Entscheid eines Gerichtes bereits verstorben. Fast ausgeschlossen ist<br />

es deshalb seitens der Angehörigen in der ambulanten Pflege dem<br />

MDK zu widersprechen. Man macht eher mit der Faust in der Tasche<br />

weiter. Am Beispiel einer Einrichtung in NRW zeigt sich das ganze<br />

Dilemma. Diese Pflegeeinrichtung legt ihren Bewohnern oder deren<br />

Betreuer nahe, Widerspruch bis zur Klage einzulegen - bislang haben<br />

sie immer Recht bekommen. Aber mit welcher Hartnäckigkeit muss<br />

man eine solche Haltung durchziehen?<br />

2) MDS = Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.<br />

Fortsetzung nä. Seite<br />

Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />

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