DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht
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· Der DPR benennt unser Mitglied, Frau Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik,<br />
als Vertreterin der Pflegewissenschaft für den Beirat „Pflegebedürftigkeitsbegriff“.<br />
Aufgabe des Beirates ist es, den Begriff der Pflegebedürftigkeit<br />
neu zu definieren und eine Änderung des Begutachtungsverfahrens<br />
herbei zu führen.<br />
· Der <strong>DBfK</strong> betont die Notwendigkeit, die Pflegeversicherung um psychische<br />
und soziale Aspekte im Pflegebedürftigkeitsbegriff zu ergänzen. Relevante<br />
Änderungen im SGB XI im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />
betreffen vor allem die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit<br />
(§15 SGB XI) und die dauerhafte Regelung, die Behandlungspflege in<br />
den stationären Einrichtungen aus dem gedeckelten Sachleistungsbetrag<br />
der Pflegekassen zu finanzieren (§§ 41-43). Die integrierte Versorgung<br />
ist in die Pflegeversicherung aufgenommen. Wünschenswert wäre eine<br />
stärkere Verzahnung von SGB XI und V im Rahmen der integrierten<br />
Versorgung.<br />
Exkurs: Bericht des MDS 2)<br />
Und was macht der MDK eigentlich in der Praxis?<br />
So liest es sich in den Medien (Spiegel online, 31.08.2007):<br />
Prüfbericht offenbart katastrophale Zustände bei der<br />
Pflege<br />
Jeder dritte Heimbewohner bekommt nicht genug zu essen,<br />
Bettlägrige liegen sich wund, Verwirrte werden vernachlässigt<br />
- der Prüfbericht der Krankenkassen deckt laut „Bild“-Zeitung<br />
dramatische Defizite bei der Altenpflege auf. In vielen Heimen<br />
sei die Versorgung noch immer gesundheitsgefährdend.<br />
Der MDS-Bericht fasst laut „Bild“ rund 8000 Qualitätsberichte<br />
des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Jahre<br />
2004 bis 2006 zusammen. Dafür wurde die Situation von mehr<br />
als 40.000 Pflegebedürftigen in Heimen und zu Hause untersucht.<br />
Was ganz unter den Tisch fällt, ist, dass sich im Vergleich zum Vorbericht<br />
vieles deutlich verbessert hat. Auch, dass die Strukturen so<br />
sind, wie sie sind. Uns Pflegende trifft nicht die Schuld an den Missständen.<br />
Wir prangern diese bereits seit Jahren an und fordern lautstark<br />
Verbesserungen. Pflege gibt es nicht zum Null-Tarif! Stattet die<br />
Einrichtungen endlich mit genügend und qualifiziertem Personal<br />
aus!<br />
Aber was noch doller ist: Gerade der MDK schwächt nachweislich<br />
die Möglichkeiten einer guten Pflege, indem er rigoros zu niedrig<br />
einstuft. Das bedeutet fast immer auch einen Abbau von Personal, da<br />
die Anhaltszahlen der Personalbemessung nicht mehr stimmen. Dass<br />
es den meisten der stationären Einrichtungen der Altenpflege noch<br />
möglich ist, mit weniger Personal dennoch eine angemessene Pflege<br />
aufrecht zu erhalten, grenzt an ein Wunder.<br />
Für Pflegeeinrichtungen ist es nicht vorgesehen, gegen die Einstufungen<br />
des MDK Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen. Der Weg zum<br />
Erfolg ist zudem sehr lang. Nur zu oft ist der Betroffene selber bei<br />
Entscheid eines Gerichtes bereits verstorben. Fast ausgeschlossen ist<br />
es deshalb seitens der Angehörigen in der ambulanten Pflege dem<br />
MDK zu widersprechen. Man macht eher mit der Faust in der Tasche<br />
weiter. Am Beispiel einer Einrichtung in NRW zeigt sich das ganze<br />
Dilemma. Diese Pflegeeinrichtung legt ihren Bewohnern oder deren<br />
Betreuer nahe, Widerspruch bis zur Klage einzulegen - bislang haben<br />
sie immer Recht bekommen. Aber mit welcher Hartnäckigkeit muss<br />
man eine solche Haltung durchziehen?<br />
2) MDS = Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.<br />
Fortsetzung nä. Seite<br />
Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />
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