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DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht

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Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung<br />

Die 35. Mitgliederversammlung des Deutschen Berufsverbandes für<br />

Pflegeberufe Landesverband <strong>Nordwest</strong> e.V., fand am 10. November 2007<br />

im Restaurant im Leineschloss (Niedersächsischer Landtag), Hinrich-Wilhelm-<br />

Kopf-Platz 1, 30159 Hannover statt. Mit der Nähe zur Politik wollten wir ein<br />

Zeichen setzen. Wir sind da!<br />

Mit überwältigender Mehrheit wurde von den Mitgliedern eine neue Satzung<br />

beschlossen, die eine stärkere Verbindung von Regionalverbänden<br />

und Bundesverband ergeben soll. Gleichzeit soll die pflegefachliche Vertretung<br />

der Interessen im Verein einen größeren Raum bekommen. Die Notwendigkeit<br />

der Satzungsänderungen ergab sich aufgrund des Beschlusses der Delegiertenkonferenz<br />

vom März 2007, in dem eine grundlegende Reform des Berufsverbandes<br />

beschlossen wurde. Die dort beschlossene Rahmensatzung ist<br />

für die Regionalverbände bindend.<br />

2007 haben sich die Vorstände beider Landesverbände in drei gemeinsamen<br />

Sitzungen mit Fragen zur Umsetzung des Zusammenschlusses getroffen.<br />

Nach dem erfolgten rechtskräftigen Eintrag der Verschmelzung ins Vereinsregister<br />

vom 13.3., wurde in den regulären Sitzungen des „alten“ Landesvorstandes<br />

<strong>Nordwest</strong> e.V. in fünf weiteren Vorstandssitzungen auch weiterhin<br />

gemeinsam beraten. Neben politischen Fragen ging es z.B. um haushaltsund<br />

arbeitsrechtliche Themen. Auch in den fünf Pflegeräten der Bundesländer<br />

Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und NRW vertritt<br />

jeweils ein Vorstandsmitglied, begleitet in der Regel von der Geschäftsführung,<br />

die Interessen des <strong>DBfK</strong> <strong>Nordwest</strong> e.V.<br />

Exkurs: Pflegeräte für die Einführung von Berufsordnungen<br />

Der <strong>DBfK</strong> tritt energisch für die Einrichtung einer Selbstverwaltung<br />

ein und hat das so auch in seinem Aktionsprogramm 2010 formuliert.<br />

Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck, sondern legt die Verantwortung<br />

über Berufsregelungen in die Hände der kompetenten Partner im Gesundheitswesen,<br />

nämlich uns als beruflich Pflegende. Wir sind davon<br />

überzeugt, dass wir am besten die uns betreffenden Qualitätsfragen<br />

regeln können. Und das auch im Sinne der uns anvertrauten Menschen.<br />

Zu den zu regelnden Fragen zählen vor allem 1) :<br />

Die beruflichen Belange der Mitglieder der Pflegeberufe zum Wohle<br />

der Allgemeinheit zu wahren, zu fördern und zu vertreten.<br />

1. Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern.<br />

2. Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege.<br />

3. Sicherheit für die BerufsinhaberInnen.<br />

4. Verbindliche Berufsordnung und Berufsethik.<br />

5. Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden.<br />

Zu dem Punkt 4. Berufsordnung gibt es jetzt bundesweit Bewegung.<br />

Nachdem in Bremen schon vor Jahren eine erste Berufsordnung verabschiedet<br />

wurde, zog jetzt das Saarland nach. In die saarländische Berufsordnung<br />

sind neben der Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpflege<br />

jetzt auch die Altenpflegerinnen und Altenpfleger einbezogen.<br />

In Hamburg und Niedersachsen liegen unsere Entwürfe, die wir<br />

gemeinsam in den Pflegeräten verabschiedet hatten, den zuständigen<br />

Behörden vor; in Hamburg sind wir zuversichtlich, dass es rasch zu<br />

einer Verabschiedung kommt. In NRW und Schleswig-Holstein entstehen<br />

gerade Vorschläge, die wir dann an die zuständigen Ministerien weiter<br />

leiten werden. Im Folgenden beispielhaft das Schreiben an die Ministerin<br />

Ross-Luttmann in Niedersachsen, der wir einen kompletten Entwurf<br />

einer Berufsordnung Pflege haben zukommen lassen.<br />

1) Siehe weitere Informationen über http://www.pflegekammer-niedersachsen.de<br />

Fortsetzung nä. Seite<br />

Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />

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