DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht
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Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung<br />
Die 35. Mitgliederversammlung des Deutschen Berufsverbandes für<br />
Pflegeberufe Landesverband <strong>Nordwest</strong> e.V., fand am 10. November 2007<br />
im Restaurant im Leineschloss (Niedersächsischer Landtag), Hinrich-Wilhelm-<br />
Kopf-Platz 1, 30159 Hannover statt. Mit der Nähe zur Politik wollten wir ein<br />
Zeichen setzen. Wir sind da!<br />
Mit überwältigender Mehrheit wurde von den Mitgliedern eine neue Satzung<br />
beschlossen, die eine stärkere Verbindung von Regionalverbänden<br />
und Bundesverband ergeben soll. Gleichzeit soll die pflegefachliche Vertretung<br />
der Interessen im Verein einen größeren Raum bekommen. Die Notwendigkeit<br />
der Satzungsänderungen ergab sich aufgrund des Beschlusses der Delegiertenkonferenz<br />
vom März 2007, in dem eine grundlegende Reform des Berufsverbandes<br />
beschlossen wurde. Die dort beschlossene Rahmensatzung ist<br />
für die Regionalverbände bindend.<br />
2007 haben sich die Vorstände beider Landesverbände in drei gemeinsamen<br />
Sitzungen mit Fragen zur Umsetzung des Zusammenschlusses getroffen.<br />
Nach dem erfolgten rechtskräftigen Eintrag der Verschmelzung ins Vereinsregister<br />
vom 13.3., wurde in den regulären Sitzungen des „alten“ Landesvorstandes<br />
<strong>Nordwest</strong> e.V. in fünf weiteren Vorstandssitzungen auch weiterhin<br />
gemeinsam beraten. Neben politischen Fragen ging es z.B. um haushaltsund<br />
arbeitsrechtliche Themen. Auch in den fünf Pflegeräten der Bundesländer<br />
Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und NRW vertritt<br />
jeweils ein Vorstandsmitglied, begleitet in der Regel von der Geschäftsführung,<br />
die Interessen des <strong>DBfK</strong> <strong>Nordwest</strong> e.V.<br />
Exkurs: Pflegeräte für die Einführung von Berufsordnungen<br />
Der <strong>DBfK</strong> tritt energisch für die Einrichtung einer Selbstverwaltung<br />
ein und hat das so auch in seinem Aktionsprogramm 2010 formuliert.<br />
Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck, sondern legt die Verantwortung<br />
über Berufsregelungen in die Hände der kompetenten Partner im Gesundheitswesen,<br />
nämlich uns als beruflich Pflegende. Wir sind davon<br />
überzeugt, dass wir am besten die uns betreffenden Qualitätsfragen<br />
regeln können. Und das auch im Sinne der uns anvertrauten Menschen.<br />
Zu den zu regelnden Fragen zählen vor allem 1) :<br />
Die beruflichen Belange der Mitglieder der Pflegeberufe zum Wohle<br />
der Allgemeinheit zu wahren, zu fördern und zu vertreten.<br />
1. Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern.<br />
2. Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege.<br />
3. Sicherheit für die BerufsinhaberInnen.<br />
4. Verbindliche Berufsordnung und Berufsethik.<br />
5. Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden.<br />
Zu dem Punkt 4. Berufsordnung gibt es jetzt bundesweit Bewegung.<br />
Nachdem in Bremen schon vor Jahren eine erste Berufsordnung verabschiedet<br />
wurde, zog jetzt das Saarland nach. In die saarländische Berufsordnung<br />
sind neben der Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpflege<br />
jetzt auch die Altenpflegerinnen und Altenpfleger einbezogen.<br />
In Hamburg und Niedersachsen liegen unsere Entwürfe, die wir<br />
gemeinsam in den Pflegeräten verabschiedet hatten, den zuständigen<br />
Behörden vor; in Hamburg sind wir zuversichtlich, dass es rasch zu<br />
einer Verabschiedung kommt. In NRW und Schleswig-Holstein entstehen<br />
gerade Vorschläge, die wir dann an die zuständigen Ministerien weiter<br />
leiten werden. Im Folgenden beispielhaft das Schreiben an die Ministerin<br />
Ross-Luttmann in Niedersachsen, der wir einen kompletten Entwurf<br />
einer Berufsordnung Pflege haben zukommen lassen.<br />
1) Siehe weitere Informationen über http://www.pflegekammer-niedersachsen.de<br />
Fortsetzung nä. Seite<br />
Ehrenamt, Geschäftsstelle und Landesvertretung <strong>Geschäftsbericht</strong> 2007<br />
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