DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht
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<strong>Geschäftsbericht</strong> 2007 24<br />
Interessenvertretung <strong>DBfK</strong><br />
Was passiert mit meinen restlichen Überstunden und Urlaubsansprüchen?<br />
Was verbirgt sich hinter den Formulierungen im Zeugnis?<br />
Wie sind die Klauseln im neuen Arbeitsvertrag zu verstehen?<br />
Es sind aber gerade auch die Arbeitsvertragsgrundlagen, die vielfältiger<br />
geworden sind.<br />
Vor 15 Jahren haben Pflegende vorwiegend Arbeitsverhältnisse<br />
auf der tariflichen Grundlage des BAT oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
gearbeitet. Inzwischen sind viele Arbeitsverträge<br />
ganz ohne Tarifbindung gestaltet oder sie richten sich nach anderen<br />
als den bisher üblichen Tarifverträgen. Beispielhaft sind hier zu<br />
nennen die Tarifverträge der Zeitarbeitsunternehmen oder der<br />
privaten Kliniken. Kürzlich hatte ich es sogar mit dem Tarifvertrag<br />
des privaten Bankgewerbes zu tun, da das Mitglied im betriebsärztlichen<br />
Dienst einer Bank beschäftigt ist. Eine arbeitsrechtliche<br />
Beratung beginnt bei mir daher zunächst mit der Klärung der<br />
vertraglichen bzw. tariflichen Grundlage und der Eigenschaft des<br />
Trägers, bei dem das Mitglied tätig ist oder tätig werden will.<br />
Die Vielzahl der Tarifverträge stellt sich also als Herausforderung<br />
in der Rechtsberatung dar. Das müsste doch auch<br />
Beratungsbedarf bei Arbeitgebern hervorrufen?<br />
Auf der Arbeitgeberseite berate ich beispielsweise Mitglieder,<br />
die Inhaber/innen eines ambulanten Pflegedienstes sind und als<br />
private Träger nicht tarifgebunden sind. Diese benötigen Unterstützung<br />
bei der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge, insbesondere bei<br />
der Vergütung. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage<br />
nach der tariflichen Vergütung gestellt. Aber welcher Tarif? Es gibt<br />
eben keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für Pflegende.<br />
Die früheren Kr-Tarife sind durch Entgeltgruppen weitgehend<br />
ersetzt worden. Als Anhaltspunkt können die Entgelte nach TVöD<br />
oder nach AVR der kirchlichen Träger herangezogen werden, was<br />
dann jedoch nur einer groben Einschätzung entspricht. Im privaten<br />
Arbeitsrecht ohne Tarifbindung sind die Arbeitsvertragsgrundlagen<br />
Verhandlungssache. Da stellt sich für die Arbeitgeber die Frage,<br />
was sollte ich denn bieten, und für die Arbeitnehmer, was kann<br />
ich denn verlangen? Aber auch die Kollegen in den Anwaltskanzleien<br />
wenden sich zunehmend an den Berufsverband, weil sie auf der<br />
Suche nach tariflichen Grundlagen für Arbeitsverhältnisse der<br />
Pflegenden sind. Das ist dann beispielsweise der Rechtsanwalt,<br />
der für seine Mandantin die Bezahlung von Überstunden einklagt<br />
und sich bei uns danach erkundigt, ob es tariflich geregelte Überstundenzuschläge<br />
gibt.<br />
1080<br />
1060<br />
1040<br />
1020<br />
1000<br />
980<br />
960<br />
940<br />
920<br />
900<br />
2006<br />
2007<br />
Zahl der Beratungsfälle.<br />
Rechtsschutzversicherungen bieten auch einen Arbeitsrechtsschutz<br />
an. Welchen Mehrwert haben die Rechtsschutzversicherung<br />
und Rechtsberatung durch den Berufsverband?<br />
Wie alle Versicherungen, greifen auch Rechtsschutzversicherungen<br />
in der Regel erst bei einem Schadensfall ein. Die Rechtsberatung,<br />
ohne dass außergerichtliche oder gerichtliche rechtliche<br />
Schritte gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden, ist nicht<br />
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