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DBfK Nordwest e.V. Geschäftsbericht

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<strong>Geschäftsbericht</strong> 2007 24<br />

Interessenvertretung <strong>DBfK</strong><br />

Was passiert mit meinen restlichen Überstunden und Urlaubsansprüchen?<br />

Was verbirgt sich hinter den Formulierungen im Zeugnis?<br />

Wie sind die Klauseln im neuen Arbeitsvertrag zu verstehen?<br />

Es sind aber gerade auch die Arbeitsvertragsgrundlagen, die vielfältiger<br />

geworden sind.<br />

Vor 15 Jahren haben Pflegende vorwiegend Arbeitsverhältnisse<br />

auf der tariflichen Grundlage des BAT oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

gearbeitet. Inzwischen sind viele Arbeitsverträge<br />

ganz ohne Tarifbindung gestaltet oder sie richten sich nach anderen<br />

als den bisher üblichen Tarifverträgen. Beispielhaft sind hier zu<br />

nennen die Tarifverträge der Zeitarbeitsunternehmen oder der<br />

privaten Kliniken. Kürzlich hatte ich es sogar mit dem Tarifvertrag<br />

des privaten Bankgewerbes zu tun, da das Mitglied im betriebsärztlichen<br />

Dienst einer Bank beschäftigt ist. Eine arbeitsrechtliche<br />

Beratung beginnt bei mir daher zunächst mit der Klärung der<br />

vertraglichen bzw. tariflichen Grundlage und der Eigenschaft des<br />

Trägers, bei dem das Mitglied tätig ist oder tätig werden will.<br />

Die Vielzahl der Tarifverträge stellt sich also als Herausforderung<br />

in der Rechtsberatung dar. Das müsste doch auch<br />

Beratungsbedarf bei Arbeitgebern hervorrufen?<br />

Auf der Arbeitgeberseite berate ich beispielsweise Mitglieder,<br />

die Inhaber/innen eines ambulanten Pflegedienstes sind und als<br />

private Träger nicht tarifgebunden sind. Diese benötigen Unterstützung<br />

bei der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge, insbesondere bei<br />

der Vergütung. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage<br />

nach der tariflichen Vergütung gestellt. Aber welcher Tarif? Es gibt<br />

eben keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für Pflegende.<br />

Die früheren Kr-Tarife sind durch Entgeltgruppen weitgehend<br />

ersetzt worden. Als Anhaltspunkt können die Entgelte nach TVöD<br />

oder nach AVR der kirchlichen Träger herangezogen werden, was<br />

dann jedoch nur einer groben Einschätzung entspricht. Im privaten<br />

Arbeitsrecht ohne Tarifbindung sind die Arbeitsvertragsgrundlagen<br />

Verhandlungssache. Da stellt sich für die Arbeitgeber die Frage,<br />

was sollte ich denn bieten, und für die Arbeitnehmer, was kann<br />

ich denn verlangen? Aber auch die Kollegen in den Anwaltskanzleien<br />

wenden sich zunehmend an den Berufsverband, weil sie auf der<br />

Suche nach tariflichen Grundlagen für Arbeitsverhältnisse der<br />

Pflegenden sind. Das ist dann beispielsweise der Rechtsanwalt,<br />

der für seine Mandantin die Bezahlung von Überstunden einklagt<br />

und sich bei uns danach erkundigt, ob es tariflich geregelte Überstundenzuschläge<br />

gibt.<br />

1080<br />

1060<br />

1040<br />

1020<br />

1000<br />

980<br />

960<br />

940<br />

920<br />

900<br />

2006<br />

2007<br />

Zahl der Beratungsfälle.<br />

Rechtsschutzversicherungen bieten auch einen Arbeitsrechtsschutz<br />

an. Welchen Mehrwert haben die Rechtsschutzversicherung<br />

und Rechtsberatung durch den Berufsverband?<br />

Wie alle Versicherungen, greifen auch Rechtsschutzversicherungen<br />

in der Regel erst bei einem Schadensfall ein. Die Rechtsberatung,<br />

ohne dass außergerichtliche oder gerichtliche rechtliche<br />

Schritte gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden, ist nicht<br />

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