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der gemeinderat_Ausgabe 09_2019

Die September-Ausgabe des gemeinderats beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Digitalpakt Schule. Insgesamt 5,5 Milliarden Euro stehen bereit, eine Reihe von Bundesländern hat die Richtlinien für die Fördermittelanträge bereits in Kraft gesetzt. Jetzt muss es darum gehen, die Ausstattung der Schulen vernünftig zu planen – entlang pädagogischer Konzepte.

Die September-Ausgabe des gemeinderats beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Digitalpakt Schule. Insgesamt 5,5 Milliarden Euro stehen bereit, eine Reihe von Bundesländern hat die Richtlinien für die Fördermittelanträge bereits in Kraft gesetzt. Jetzt muss es darum gehen, die Ausstattung der Schulen vernünftig zu planen – entlang pädagogischer Konzepte.

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Umwelt & Verkehr<br />

Lärmschutz<br />

LÄRMSCHUTZBAU<br />

Als Folge <strong>der</strong> zunehmenden Verdichtung<br />

von Siedlungsgebieten liegen immer<br />

mehr Wohn- und Arbeitsräume an stark<br />

frequentierten Verkehrswegen. Unser<br />

Fachautor Olaf Issinger erläutert in<br />

seinem Beitrag „Lärmschutzbau an<br />

Straßen im Überblick“ die Möglichkeiten<br />

des aktiven Lärmschutzes wie zum<br />

Beispiel Schutzwände und Wälle und<br />

stellt die verschiedenen Materialien für<br />

Lärmschutzwände vor: Beton,<br />

Leichtmetall, transparente Materialien,<br />

Holz, Gabionenkörbe und begrünbare<br />

Systeme. – www.treffpunkt-kommune.de<br />

> Themen > Umwelt & Verkehr<br />

DER AUTOR<br />

Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart, ist<br />

freier Stadt- und Landschaftsplaner,<br />

Umweltgutachter sowie Honorarprofessor<br />

an <strong>der</strong> Technischen Universität<br />

Kaiserslautern im Fachbereich Raumund<br />

Umweltplanung<br />

(michael.koch@planung-umwelt.de)<br />

Praxis<br />

Wenn’s eng wird<br />

In <strong>der</strong> Bauleitplanung legt die Kommune den Schutz <strong>der</strong> Bewohner vor<br />

Verkehrslärm fest. Dieser Beitrag zeigt am Beispiel eines Bebauungsplans in<br />

Leinfelden-Echterdingen auf, welche immissionsschutzrechtlichen Regelwerke<br />

maßgeblich sind und in welchen Schritten die Planung abläuft.<br />

Bei Planungen in verkehrsbelasteten<br />

Gebieten ist die Frage, wer zuerst<br />

kommt, von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Rückt eine Wohnbebauung an eine<br />

Verkehrstrasse heran, so müssen die strengeren<br />

Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005<br />

berücksichtigt werden. Wird eine Verkehrstrasse<br />

im Nahbereich eines Wohngebietes<br />

gebaut o<strong>der</strong> wesentlich verän<strong>der</strong>t, so sind<br />

die Richtwerte <strong>der</strong> 16. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

(BImSchV) zu beachten.<br />

Sie lassen im Vergleich mit <strong>der</strong> DIN<br />

18005 eine um 4 dB(A) höhere Lärmbelastung<br />

im Wohngebiet zu.<br />

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen<br />

(40 000 Einwohner, Baden-Württemberg)<br />

hat im Jahr 2015 einen Bebauungsplan für<br />

die Aufsiedlung eines Mischgebietes mit<br />

Gemeinbedarfsflächen und die Verlegung<br />

einer Straße aufgestellt. Das Plangebiet<br />

liegt im bisherigen Außenbereich, angrenzend<br />

an ein Gewerbegebiet im Norden.<br />

Das neue Baugebiet „Schelmenäcker“<br />

rückt an die bestehende Bahnstrecke, die<br />

bislang für S-Bahn-Verkehr genutzt wird.<br />

Zum Schutz <strong>der</strong> Bewohner vor Verkehrslärm<br />

sind in <strong>der</strong> Bauleitplanung daher<br />

die vorsorgenden Orientierungswerte<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 „Lärmschutz im Städtebau“<br />

(Beiblatt 1) anzuwenden. In <strong>der</strong> DIN-<br />

Norm sind die Orientierungswerte für verschiedene<br />

Nutzungen festgelegt.<br />

Für das geplante Mischgebiet gelten die<br />

Werte 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts<br />

für den Verkehrslärm (Straße und Schiene).<br />

Für den Lärm aus dem nördlich angrenzenden<br />

Gewerbegebiet gelten die schärferen<br />

Werte nachts von 45 dB(A).<br />

In einem schalltechnischen Gutachten<br />

wurden 69 Immissionsorte an den Grenzen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Baufel<strong>der</strong> festgelegt und<br />

die Lärmimmissionen im Plangebiet für<br />

jede Lärmart und für jedes Stockwerk getrennt<br />

berechnet, Dabei wurden Überschreitungen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Grenzwerte an<br />

den meisten Immissionsorten im Plangebiet<br />

ermittelt. Daher war die Festsetzung<br />

von Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen<br />

kann sich bei einem „Angebotsbebauungsplan“<br />

nicht konkret auf ein<br />

Bauvorhaben beziehen. Daher wurden<br />

Lärmpegelbereiche an den Baugrenzen<br />

ermittelt und dargestellt. Zur Festsetzung<br />

von Lärmpegelbereichen wurden die<br />

Lärm immissionen aus den unterschiedlichen<br />

Lärmquellen nach DIN 41<strong>09</strong> „Schallschutz<br />

im Hochbau“ berechnet. An den<br />

Außengrenzen <strong>der</strong> Baufel<strong>der</strong> wurden die<br />

unterschiedlichen Lärmpegelbereiche fest-<br />

Foto: Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch<br />

Bebauungsplan: Zur Festsetzung von Lärmpegelbereichen – im Kartenausschnitt bezeichnet mit <strong>der</strong> Abkürzung LP (braun und grau markierte Baufel<strong>der</strong>)<br />

– wurden die Lärmimmissionen aus den unterschiedlichen Lärmquellen nach DIN 41<strong>09</strong> „Schallschutz im Hochbau“ berechnet.<br />

gesetzt (LP IV zum Gewerbegebiet und zur<br />

Straße im Norden und Osten, LP III für die<br />

übrigen Baugrenzen).<br />

Da die Bebauung innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Baufenster in differenzierter Form<br />

erfolgen kann, können auch Lärmverschattungseffekte<br />

auftreten. Das bedeutet,<br />

dass eine Bebauung angrenzend an eine<br />

Lärmquelle die dahinterliegende Bebauung<br />

vor Lärmimmissionen schützen kann.<br />

Daher ist eine Abweichung von den festgesetzten<br />

Lärmpegelbereichen innerhalb<br />

des Plangebiets möglich und zulässig. Im<br />

Zuge des späteren Bauantrages ist <strong>der</strong><br />

Nachweis zu erbringen, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

lärmschützenden Maßnahmen<br />

(Einhaltung <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche) eingehalten<br />

werden.<br />

Parallel zur Aufstellung und zum Satzungsbeschluss<br />

des Bebauungsplanes<br />

„Schelmenäcker“ hat die Deutsche Bahn<br />

die Planungen für das Projekt Stuttgart 21<br />

vorangetrieben. Ein erstes Planfeststellungsverfahren<br />

wurde im Jahr 2013 beantragt.<br />

Aufgrund von verschiedenen Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Planungen wurde das erste<br />

Planfeststellungsverfahren abgebrochen<br />

und für einen Teilabschnitt (PFA Abschnitt<br />

1.3b) ein neues Planfeststellungsverfahren<br />

im April 2017 beantragt. Ein weiteres verkehrstechnisches<br />

Projekt ist die Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Stadtbahnlinie U5, die parallel<br />

zur S-Bahnlinie erstellt werden soll. Auch<br />

dieses Projekt muss die Immissionsgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16. BImSchV einhalten. Bei <strong>der</strong><br />

Genehmigung <strong>der</strong> Verkehrsprojekte müssen<br />

die im Bebauungsplan festgesetzten<br />

Gebietskategorien (Mischgebiet, Gemeinbedarfsflächen<br />

für soziale Einrichtungen)<br />

beachtet werden. Allerdings müssen bei<br />

<strong>der</strong> Genehmigung von Verkehrsprojekten<br />

(Neubau o<strong>der</strong> erhebliche Än<strong>der</strong>ung) nur<br />

die um 4 dB(A) höheren Lärmimmissionsgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

(BImSchV) eingehalten<br />

werden.<br />

Nach <strong>der</strong> Durchführung eines städtebaulichen<br />

Wettbewerbs für das Quartier<br />

stehen <strong>der</strong>zeit Än<strong>der</strong>ungen im Bebauungsplan<br />

an. Dabei müssen aber wie<strong>der</strong> die<br />

niedrigeren Werte <strong>der</strong> DIN 18005 beachtet<br />

werden, was unter Umständen zu zusätzlichen<br />

Lärmschutzmaßnahmen führen<br />

kann.<br />

Michael Koch<br />

KOHLHAUER<br />

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