Newsletter Kredit und Einlagensicherung, 3-2020

sabine.haselbauer
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31.03.2020 Aufrufe

Fortsetzung „Banken in Not“Was kann man tun?Achten Sie genau darauf, dass IhrInstitut die private Vorsorge inEinlagensicherungsfonds betreibt unddass sie unter die „geschütztePersonengruppe“ fallen. Denn Einlagensind nur bis 100.000€ mit derEinlagensicherung geschützt. Darüberhinausexistieren Einlagensicherungsfondsder jeweiligenBankenverbände.Berechnung konkret der Widerrufsfristin klarer und prägnanter Form angeben.Es reicht hierfür nicht aus, dass derVertrag hinsichtlich der Pflichtangaben,deren Erteilung an den Verbraucher fürden Beginn der Widerrufsfristmaßgeblich ist, auf eine nationaleVorschrift verweist, die selbst aufweitere nationale Rechtsvorschriftenverweist (Urteil vom 26.03.2020, Az.:C-66/19).Prüfen sie daher genau, ob IhreGelder durch die Einlagensicherunggeschützt sind; splitten Sie Ihr Geld.WiderrufVerbraucherdarlehen–Urteil EuGH v. 26.3.2020Dieses Urteil betrifft Kreditverträge, dieab dem 11. Juni 2010 abgeschlossenwurden. Es geht um die Möglichkeit,auch noch nach Jahren einen bereitsausgezahlten Kreditvertrag rückgängigzu machen - zu „widerrufen“.Bei hohen Kreditzinsen profitiert derKunde hier unter Umständen erheblich:er erhält seine Zahlungen zurück undmuß eine marktübliche Nutzungsentschädigungzahlen. InNiedrigzinsphasen führt das zuerheblichenzugunsten der Kunden.RückzahlungssummenDem Urteil lag ein Immobiliardarlehenzugrunde. Die dortige Widerrufsbelehrungenthielt eine sog.Kaskadenverweisung, also einenZusatz mit Verweisung auf eine Kettevon Rechtsnormen.Kaskadenverweisung= intransparentWährend bisher der Grundsatz galt,dem Verbraucher sei durchauszuzumuten, juristische Verweisungskettennachzulesen, urteilt der EuGHanders:Danach müssen Verbraucherkreditverträgedie Modalitäten für dieWas ist die Folge?Damit fehlt es bei diesen Verträgen amBeginn der 2-wöchigen Widerrufsfrist.In diesen Fällen kann derDarlehensnehmer auch heute noch denDarlehensvertrag mit den schonbeschriebenen Folgen widerrufen.Welche Fälle sind betroffen?Die vom EuGH jetzt für unzureichendempfundene Formulierung findet sich insämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen,die ab dem 11.06.2010geschlossen wurden. Der von ihmbeanstandete Passus innerhalb derWiderrufsinformation befindet sich aberauch in allgemeinen Konsumentenkreditverträgenbzw. Darlehen, mitdenen z.B. der Erwerb eines PKWfinanziert wurde.Wichtig:Bei einem Widerruf gibt es erheblicheHürden. Widerrufen Sie nicht voreiligIhren Vertrag, lassen Sie ihn jedochfachkundig prüfen.Achtung: Aktuelle Vorträge● WEG und Finanzierung23.04.2020, 16.00 – 18.00 Uhr● Rechtliche Aspekte der Finanzierung/Kreditsicherheiten28. Mai 2020, 16:00 - 18:00● Ort: Ring Deutscher Makler, Potsdamer143, BerlinAnmeldung unter www. rdm-berlin-brandenburg.de

DER NOTLEIDENDE KREDIT„Ist der Kredit ausgezahlt, wiegen sich die meisten Bankkunden inSicherheit. Wenig bekannt ist, dass eine Bank ihre Kreditentscheidungüberdenken kann. Das ist zwar nur in engen Grenzen möglich, stellt aberdie Eigentümer von Immobilien / Bankkunden dann vor erheblicheSchwierigkeiten, die sie möglicherweise nicht einkalkuliert haben“:Risiko Kreditkündigung: Wann Banken mehr Sicherheiten verlangen dürfenVerändern sich die wirtschaftlichenRahmendaten einer Kreditkalkulation, kanndas auch erhebliche Auswirkungen aufbestehende Immobilienkredite haben, wennsich diese Veränderung als nachhaltigdarstellt.Nach Nr. 19 AGB-Banken besteht nämlicheine Kündigungsmöglichkeit der Bank auswichtigem Grund und ohne Einhaltung einerKündigungsfrist, wenn eine wesentlicheVerschlechterung der Werthaltigkeit einerSicherheit eintritt oder einzutreten droht unddadurch die Rückzahlung des Darlehensgegenüber der Bank - auch unter Verwertungeiner hierfür bestehenden Sicherheit -gefährdet ist.Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seinerVerpflichtung zur Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten nichtinnerhalb der gesetzten Frist nachkommt.Die Verschlechterung der Werthaltigkeit stelltfür sich allein genommen zwar keineneigenständigen Kündigungsgrund dar. Sieführt jedoch zu einem Anspruch der Bankgegen den Darlehensnehmer aufVerstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13AGB.Ein solcher Nachbesicherungsanspruch istauch dann gegeben, wenn der Kreditlückenlos bedient wurde. Die Bank mussdann darlegen, dass die Deckungslückezwischen Bankforderung und demrealisierbaren Wert der Sicherheiten einenUmfang erreicht hat, derSicherungsinteresse der Bank tangiert. Diesist bei einer geschätzten Deckungslücke vonmehr als 15% anzunehmen.Es gilt, Strategien zu finden, eineNachbesicherung abzuwehren oder einealternative Lösung zu finden. Hierzubenötigen Sie fachkundigen Rat.Weitere interessante Artikel unterwww.immobankrecht.deErgibt sich dieses Problem, sollte umgehend gehandelt werden. ImRegelfall besteht eine grundbuchrechtliche Absicherung beiImmobilienkrediten, so dass die Bank zeitnah vollstrecken kann. Dasgilt es zu verhindern. Nehmen Sie hierfür die Unterstützung einesRechtsanwalts in Anspruch.

DER NOTLEIDENDE KREDIT

„Ist der Kredit ausgezahlt, wiegen sich die meisten Bankkunden in

Sicherheit. Wenig bekannt ist, dass eine Bank ihre Kreditentscheidung

überdenken kann. Das ist zwar nur in engen Grenzen möglich, stellt aber

die Eigentümer von Immobilien / Bankkunden dann vor erhebliche

Schwierigkeiten, die sie möglicherweise nicht einkalkuliert haben“:

Risiko Kreditkündigung: Wann Banken mehr Sicherheiten verlangen dürfen

Verändern sich die wirtschaftlichen

Rahmendaten einer Kreditkalkulation, kann

das auch erhebliche Auswirkungen auf

bestehende Immobilienkredite haben, wenn

sich diese Veränderung als nachhaltig

darstellt.

Nach Nr. 19 AGB-Banken besteht nämlich

eine Kündigungsmöglichkeit der Bank aus

wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist, wenn eine wesentliche

Verschlechterung der Werthaltigkeit einer

Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und

dadurch die Rückzahlung des Darlehens

gegenüber der Bank - auch unter Verwertung

einer hierfür bestehenden Sicherheit -

gefährdet ist.

Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seiner

Verpflichtung zur Bestellung oder

Verstärkung von Sicherheiten nicht

innerhalb der gesetzten Frist nachkommt.

Die Verschlechterung der Werthaltigkeit stellt

für sich allein genommen zwar keinen

eigenständigen Kündigungsgrund dar. Sie

führt jedoch zu einem Anspruch der Bank

gegen den Darlehensnehmer auf

Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13

AGB.

Ein solcher Nachbesicherungsanspruch ist

auch dann gegeben, wenn der Kredit

lückenlos bedient wurde. Die Bank muss

dann darlegen, dass die Deckungslücke

zwischen Bankforderung und dem

realisierbaren Wert der Sicherheiten einen

Umfang erreicht hat, der

Sicherungsinteresse der Bank tangiert. Dies

ist bei einer geschätzten Deckungslücke von

mehr als 15% anzunehmen.

Es gilt, Strategien zu finden, eine

Nachbesicherung abzuwehren oder eine

alternative Lösung zu finden. Hierzu

benötigen Sie fachkundigen Rat.

Weitere interessante Artikel unter

www.immobankrecht.de

Ergibt sich dieses Problem, sollte umgehend gehandelt werden. Im

Regelfall besteht eine grundbuchrechtliche Absicherung bei

Immobilienkrediten, so dass die Bank zeitnah vollstrecken kann. Das

gilt es zu verhindern. Nehmen Sie hierfür die Unterstützung eines

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