Newsletter Kredit und Einlagensicherung, 3-2020
Fortsetzung „Banken in Not“Was kann man tun?Achten Sie genau darauf, dass IhrInstitut die private Vorsorge inEinlagensicherungsfonds betreibt unddass sie unter die „geschütztePersonengruppe“ fallen. Denn Einlagensind nur bis 100.000€ mit derEinlagensicherung geschützt. Darüberhinausexistieren Einlagensicherungsfondsder jeweiligenBankenverbände.Berechnung konkret der Widerrufsfristin klarer und prägnanter Form angeben.Es reicht hierfür nicht aus, dass derVertrag hinsichtlich der Pflichtangaben,deren Erteilung an den Verbraucher fürden Beginn der Widerrufsfristmaßgeblich ist, auf eine nationaleVorschrift verweist, die selbst aufweitere nationale Rechtsvorschriftenverweist (Urteil vom 26.03.2020, Az.:C-66/19).Prüfen sie daher genau, ob IhreGelder durch die Einlagensicherunggeschützt sind; splitten Sie Ihr Geld.WiderrufVerbraucherdarlehen–Urteil EuGH v. 26.3.2020Dieses Urteil betrifft Kreditverträge, dieab dem 11. Juni 2010 abgeschlossenwurden. Es geht um die Möglichkeit,auch noch nach Jahren einen bereitsausgezahlten Kreditvertrag rückgängigzu machen - zu „widerrufen“.Bei hohen Kreditzinsen profitiert derKunde hier unter Umständen erheblich:er erhält seine Zahlungen zurück undmuß eine marktübliche Nutzungsentschädigungzahlen. InNiedrigzinsphasen führt das zuerheblichenzugunsten der Kunden.RückzahlungssummenDem Urteil lag ein Immobiliardarlehenzugrunde. Die dortige Widerrufsbelehrungenthielt eine sog.Kaskadenverweisung, also einenZusatz mit Verweisung auf eine Kettevon Rechtsnormen.Kaskadenverweisung= intransparentWährend bisher der Grundsatz galt,dem Verbraucher sei durchauszuzumuten, juristische Verweisungskettennachzulesen, urteilt der EuGHanders:Danach müssen Verbraucherkreditverträgedie Modalitäten für dieWas ist die Folge?Damit fehlt es bei diesen Verträgen amBeginn der 2-wöchigen Widerrufsfrist.In diesen Fällen kann derDarlehensnehmer auch heute noch denDarlehensvertrag mit den schonbeschriebenen Folgen widerrufen.Welche Fälle sind betroffen?Die vom EuGH jetzt für unzureichendempfundene Formulierung findet sich insämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen,die ab dem 11.06.2010geschlossen wurden. Der von ihmbeanstandete Passus innerhalb derWiderrufsinformation befindet sich aberauch in allgemeinen Konsumentenkreditverträgenbzw. Darlehen, mitdenen z.B. der Erwerb eines PKWfinanziert wurde.Wichtig:Bei einem Widerruf gibt es erheblicheHürden. Widerrufen Sie nicht voreiligIhren Vertrag, lassen Sie ihn jedochfachkundig prüfen.Achtung: Aktuelle Vorträge● WEG und Finanzierung23.04.2020, 16.00 – 18.00 Uhr● Rechtliche Aspekte der Finanzierung/Kreditsicherheiten28. Mai 2020, 16:00 - 18:00● Ort: Ring Deutscher Makler, Potsdamer143, BerlinAnmeldung unter www. rdm-berlin-brandenburg.de
DER NOTLEIDENDE KREDIT„Ist der Kredit ausgezahlt, wiegen sich die meisten Bankkunden inSicherheit. Wenig bekannt ist, dass eine Bank ihre Kreditentscheidungüberdenken kann. Das ist zwar nur in engen Grenzen möglich, stellt aberdie Eigentümer von Immobilien / Bankkunden dann vor erheblicheSchwierigkeiten, die sie möglicherweise nicht einkalkuliert haben“:Risiko Kreditkündigung: Wann Banken mehr Sicherheiten verlangen dürfenVerändern sich die wirtschaftlichenRahmendaten einer Kreditkalkulation, kanndas auch erhebliche Auswirkungen aufbestehende Immobilienkredite haben, wennsich diese Veränderung als nachhaltigdarstellt.Nach Nr. 19 AGB-Banken besteht nämlicheine Kündigungsmöglichkeit der Bank auswichtigem Grund und ohne Einhaltung einerKündigungsfrist, wenn eine wesentlicheVerschlechterung der Werthaltigkeit einerSicherheit eintritt oder einzutreten droht unddadurch die Rückzahlung des Darlehensgegenüber der Bank - auch unter Verwertungeiner hierfür bestehenden Sicherheit -gefährdet ist.Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seinerVerpflichtung zur Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten nichtinnerhalb der gesetzten Frist nachkommt.Die Verschlechterung der Werthaltigkeit stelltfür sich allein genommen zwar keineneigenständigen Kündigungsgrund dar. Sieführt jedoch zu einem Anspruch der Bankgegen den Darlehensnehmer aufVerstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13AGB.Ein solcher Nachbesicherungsanspruch istauch dann gegeben, wenn der Kreditlückenlos bedient wurde. Die Bank mussdann darlegen, dass die Deckungslückezwischen Bankforderung und demrealisierbaren Wert der Sicherheiten einenUmfang erreicht hat, derSicherungsinteresse der Bank tangiert. Diesist bei einer geschätzten Deckungslücke vonmehr als 15% anzunehmen.Es gilt, Strategien zu finden, eineNachbesicherung abzuwehren oder einealternative Lösung zu finden. Hierzubenötigen Sie fachkundigen Rat.Weitere interessante Artikel unterwww.immobankrecht.deErgibt sich dieses Problem, sollte umgehend gehandelt werden. ImRegelfall besteht eine grundbuchrechtliche Absicherung beiImmobilienkrediten, so dass die Bank zeitnah vollstrecken kann. Dasgilt es zu verhindern. Nehmen Sie hierfür die Unterstützung einesRechtsanwalts in Anspruch.
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DER NOTLEIDENDE KREDIT
„Ist der Kredit ausgezahlt, wiegen sich die meisten Bankkunden in
Sicherheit. Wenig bekannt ist, dass eine Bank ihre Kreditentscheidung
überdenken kann. Das ist zwar nur in engen Grenzen möglich, stellt aber
die Eigentümer von Immobilien / Bankkunden dann vor erhebliche
Schwierigkeiten, die sie möglicherweise nicht einkalkuliert haben“:
Risiko Kreditkündigung: Wann Banken mehr Sicherheiten verlangen dürfen
Verändern sich die wirtschaftlichen
Rahmendaten einer Kreditkalkulation, kann
das auch erhebliche Auswirkungen auf
bestehende Immobilienkredite haben, wenn
sich diese Veränderung als nachhaltig
darstellt.
Nach Nr. 19 AGB-Banken besteht nämlich
eine Kündigungsmöglichkeit der Bank aus
wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist, wenn eine wesentliche
Verschlechterung der Werthaltigkeit einer
Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und
dadurch die Rückzahlung des Darlehens
gegenüber der Bank - auch unter Verwertung
einer hierfür bestehenden Sicherheit -
gefährdet ist.
Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seiner
Verpflichtung zur Bestellung oder
Verstärkung von Sicherheiten nicht
innerhalb der gesetzten Frist nachkommt.
Die Verschlechterung der Werthaltigkeit stellt
für sich allein genommen zwar keinen
eigenständigen Kündigungsgrund dar. Sie
führt jedoch zu einem Anspruch der Bank
gegen den Darlehensnehmer auf
Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13
AGB.
Ein solcher Nachbesicherungsanspruch ist
auch dann gegeben, wenn der Kredit
lückenlos bedient wurde. Die Bank muss
dann darlegen, dass die Deckungslücke
zwischen Bankforderung und dem
realisierbaren Wert der Sicherheiten einen
Umfang erreicht hat, der
Sicherungsinteresse der Bank tangiert. Dies
ist bei einer geschätzten Deckungslücke von
mehr als 15% anzunehmen.
Es gilt, Strategien zu finden, eine
Nachbesicherung abzuwehren oder eine
alternative Lösung zu finden. Hierzu
benötigen Sie fachkundigen Rat.
Weitere interessante Artikel unter
www.immobankrecht.de
Ergibt sich dieses Problem, sollte umgehend gehandelt werden. Im
Regelfall besteht eine grundbuchrechtliche Absicherung bei
Immobilienkrediten, so dass die Bank zeitnah vollstrecken kann. Das
gilt es zu verhindern. Nehmen Sie hierfür die Unterstützung eines
Rechtsanwalts in Anspruch.