Abschied | 04/2020
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VORSORGE<br />
<strong>Abschied</strong><br />
Notar eigener Wahl der letzte Wille mündlich<br />
erklärt, der Notar formuliert diesen,<br />
liest die Niederschrift noch einmal vor und<br />
unterschreibt sie anschließend gemeinsam<br />
mit dem Erblasser.<br />
Die Alternative zum öffentlichen Testament<br />
ist das von eigener Hand geschriebene<br />
und unterschriebene Testament. Nicht<br />
fehlen darf Datum, Name und Vorname,<br />
Unterschrift und Ort.<br />
Achtung! Ein am Computer geschriebener<br />
Text mit eigenhändiger Unterschrift oder<br />
handschriftliche Texte ohne Unterschrift<br />
sind ungültig.<br />
Klare Formulierung<br />
Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft<br />
BBE enthalten 85 Prozent der<br />
Testamente Fehler. Typisches Beispiel:<br />
Juristisch sind die Begriffe „vermachen“<br />
und „vererben“ nicht das Gleiche. Denn<br />
Vermächtnisnehmer haben Anspruch auf<br />
einzelne Gegenstände, während Erben<br />
pauschal ein Teil des Nachlasses zusteht.<br />
Werden aber diese Begriffe im Testament<br />
durcheinandergebracht, kann es zu<br />
ungewollten Ergebnissen oder sogar einer<br />
Anfechtung des Testaments kommen.<br />
So einfach wie möglich<br />
In Erbengemeinschaften gibt es erfahrungsgemäß<br />
oft heftigen Streit, beispielsweise<br />
um die Frage, ob das geerbte Haus<br />
verkauft oder vermietet werden soll<br />
oder um die Aufteilung der gemeinsam<br />
geerbten Möbel und Wertgegenstände.<br />
Wenn möglich, sollte eine Erbengemeinschaft<br />
verhindert werden, beispielsweise<br />
indem einzelnen Familienmitglieder<br />
bestimmte, klar genannte Sachwerte<br />
(Auto, Ferienhaus, Familienschmuck usw.)<br />
oder Geldbeträge vermacht werden und<br />
für den Rest ein Alleinerbe eingesetzt<br />
wird.<br />
Notarieller Rat<br />
Einen Notar zu beauftragen, ist kein<br />
Fehler. Nicht nur bei komplexen Vermögenswerten<br />
und schwierigen Familienverhältnissen<br />
ist dies zu empfehlen,<br />
da somit eine fachliche Beratung und<br />
juristisch eindeutige Formulierungen<br />
sichergestellt sind. Außerdem kann man<br />
bares Geld sparen, weil das notarielle<br />
Testament im Regelfall den sonst notwendigen<br />
(aber teureren) gerichtlichen<br />
Erbschein erspart. y<br />
Tag und Nacht für Sie erreichbar!<br />
BESTATTUNGEN + TRAUERHILFE<br />
Telefon 03744 21 23 77<br />
Mobil 0173 5 19 68 22<br />
Anzeigensonderveröffentlichung<br />
ISABEL LUDWIG Geschäftsführerin<br />
Pfarrgasse 3, 08209 Auerbach<br />
www.bestattungen-auerbach.de<br />
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