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Abschied | 04/2020

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VORSORGE<br />

<strong>Abschied</strong><br />

Notar eigener Wahl der letzte Wille mündlich<br />

erklärt, der Notar formuliert diesen,<br />

liest die Niederschrift noch einmal vor und<br />

unterschreibt sie anschließend gemeinsam<br />

mit dem Erblasser.<br />

Die Alternative zum öffentlichen Testament<br />

ist das von eigener Hand geschriebene<br />

und unterschriebene Testament. Nicht<br />

fehlen darf Datum, Name und Vorname,<br />

Unterschrift und Ort.<br />

Achtung! Ein am Computer geschriebener<br />

Text mit eigenhändiger Unterschrift oder<br />

handschriftliche Texte ohne Unterschrift<br />

sind ungültig.<br />

Klare Formulierung<br />

Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft<br />

BBE enthalten 85 Prozent der<br />

Testamente Fehler. Typisches Beispiel:<br />

Juristisch sind die Begriffe „vermachen“<br />

und „vererben“ nicht das Gleiche. Denn<br />

Vermächtnisnehmer haben Anspruch auf<br />

einzelne Gegenstände, während Erben<br />

pauschal ein Teil des Nachlasses zusteht.<br />

Werden aber diese Begriffe im Testament<br />

durcheinandergebracht, kann es zu<br />

ungewollten Ergebnissen oder sogar einer<br />

Anfechtung des Testaments kommen.<br />

So einfach wie möglich<br />

In Erbengemeinschaften gibt es erfahrungsgemäß<br />

oft heftigen Streit, beispielsweise<br />

um die Frage, ob das geerbte Haus<br />

verkauft oder vermietet werden soll<br />

oder um die Aufteilung der gemeinsam<br />

geerbten Möbel und Wertgegenstände.<br />

Wenn möglich, sollte eine Erbengemeinschaft<br />

verhindert werden, beispielsweise<br />

indem einzelnen Familienmitglieder<br />

bestimmte, klar genannte Sachwerte<br />

(Auto, Ferienhaus, Familienschmuck usw.)<br />

oder Geldbeträge vermacht werden und<br />

für den Rest ein Alleinerbe eingesetzt<br />

wird.<br />

Notarieller Rat<br />

Einen Notar zu beauftragen, ist kein<br />

Fehler. Nicht nur bei komplexen Vermögenswerten<br />

und schwierigen Familienverhältnissen<br />

ist dies zu empfehlen,<br />

da somit eine fachliche Beratung und<br />

juristisch eindeutige Formulierungen<br />

sichergestellt sind. Außerdem kann man<br />

bares Geld sparen, weil das notarielle<br />

Testament im Regelfall den sonst notwendigen<br />

(aber teureren) gerichtlichen<br />

Erbschein erspart. y<br />

Tag und Nacht für Sie erreichbar!<br />

BESTATTUNGEN + TRAUERHILFE<br />

Telefon 03744 21 23 77<br />

Mobil 0173 5 19 68 22<br />

Anzeigensonderveröffentlichung<br />

ISABEL LUDWIG Geschäftsführerin<br />

Pfarrgasse 3, 08209 Auerbach<br />

www.bestattungen-auerbach.de<br />

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