31.03.2020 Aufrufe

Abschied | 04/2020

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VORSORGE<br />

<strong>Abschied</strong><br />

Anzeigensonderveröffentlichung<br />

nach dem Ableben noch Geld auf einem<br />

Sparbuch liegt, ist dies keine Garantie, dass<br />

die Erben, den Betrag auch wirklich für die<br />

Bestattung verwenden.<br />

Treuhandkonten – zuverlässig und sicher<br />

Als eine zuverlässige und zu empfehlende<br />

Methode zur finanziellen Vorsorge hat<br />

sich das Hinterlegen eines Geldbetrages<br />

auf ein Treuhandkonto bewährt. Das dort<br />

verwahrte Geld kann nicht zweckentfremdet<br />

verwendet werden. Auch wenn ein<br />

Pflegefall eintritt, ist das Geld gesichert.<br />

Die Gesetzgebung sieht zwar vor, dass<br />

zunächst das Privatvermögen des zu<br />

pflegenden Menschen verbraucht werden<br />

muss, bevor der Staat die Kosten trägt,<br />

aber solange der Vorsorgebetrag angemessen<br />

ist, kann das Sozialamt auf diesen<br />

Betrag nicht zurückgreifen. Was angemessen<br />

ist, sieht wohl jeder etwas anders und<br />

ist somit eine sehr schwammige Formulierung.<br />

Der Betrag richtet sich nach den<br />

Lebensumständen. Er dürfte in der Regel<br />

zwischen 3.000 und 5.000 Euro liegen.<br />

Kommen noch Grabkosten hinzu, erhöht<br />

sich der Betrag dementsprechend.<br />

Sterbegeldversicherung – einige Details<br />

beachten<br />

Eine Alternative zum Treuhandkonto ist<br />

die sogenannte Sterbegeldversicherung.<br />

Hier gilt, was für alle Versicherungen gilt:<br />

Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen<br />

genau an und vergleichen Sie verschiedene<br />

Anbieter, denn viele Versicherer<br />

bieten zusätzliche Leistungen an (zum<br />

Beispiel Übernahme der Überführungskosten<br />

bei Tod im Ausland, Auszahlung der doppelten<br />

Vertragssumme bei Unfalltod und<br />

dergleichen mehr).<br />

Auch das durch die Sterbegeldversicherung<br />

angesparte Geld kann – so wie beim Treuhandkonto<br />

– nicht zweckfremd verwendet<br />

werden. Allerdings muss beim Abschluss<br />

einer Sterbegeldversicherung darauf geachtet<br />

werden, dass die Versicherungssumme<br />

zweckgebunden nur für die Bestattung<br />

verwendet werden darf. Wird nämlich als<br />

Begünstigter ein Verwandter eingesetzt,<br />

könnte im Extremfall das Finanzamt darauf<br />

zugreifen. Schließlich, so die Argumentation,<br />

sei ja nicht sicher geregelt, dass der<br />

Begünstigte das Geld auch wirklich für die<br />

Bestattung verwendet.<br />

Sozialbestattung – wenn kein Geld da ist<br />

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht<br />

vorgesorgt oder die Hinterbliebenen<br />

haben keine Geldmittel bzw. es gibt keine<br />

Hinterbliebenen, so übernimmt das<br />

Sozialamt die Bestattung. Leider sind die<br />

sogenannten Sozialbestattungen auch in<br />

einem so reichen Land wie Deutschland<br />

keine seltenen Ausnahmen. Im Jahr 2018<br />

erhielten laut Statistischen Bundesamtes<br />

19.211 Personen Geld vom Sozialamt, weil<br />

sie selbst keine finanziellen Mittel hatten,<br />

um die Beisetzung eines verstorbenen<br />

Angehörigen zu bezahlen. Zwar geht diese<br />

Zahl leicht zurück (2016 waren es 21.434)<br />

und bei fast eine Million Todesfälle im Jahr<br />

sind nur zwei Prozent aller Beisetzungen in<br />

Deutschland Sozialbestattungen, aber es<br />

ist besonders traurig, wenn kein Geld da<br />

ist, um einen verstorbenen Verwandten ein<br />

würdiges Begräbnis zu ermöglichen.<br />

Wer Geld vom Amt für die Bestattung<br />

Hinterbliebener erhält, muss sich zuvor<br />

einer aufwendigen Einkommens- und<br />

Vermögensprüfung unterziehen. Übernommen<br />

werden laut Sozialgesetzbuch die<br />

Kosten „für eine ortsübliche und einfache,<br />

der Würde des Verstorbenen entsprechende<br />

Bestattung“. Wie viel Geld die<br />

Kommunen dafür geben müssen, ist nicht<br />

näher festgelegt, sodass es erhebliche<br />

regionale Unterschiede gibt. Insgesamt<br />

gab der Staat 2018 rund 54 Millionen Euro<br />

für Sozialbestattungen aus. y<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!