27.03.2020 Aufrufe

KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aktuelles & Wissenswertes | 41<br />

den Rechtsstreit selbst oder durch jede prozessfähige Person als<br />

Bevollmächtigten führen können; jedoch können nicht nach dem<br />

RDG registrierte Personen derlei Tätigkeiten nur unentgeltlich und<br />

außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher<br />

Beziehungen und nur unter Anleitung wahrnehmen (§ 6<br />

RDG). Die Anwendbarkeit der Vorschriften des RVG sind mithin auf<br />

einen fachlich qualifizierten Personenkreis beschränkt, sodass die<br />

Qualitätsstandards nicht durch nicht-fachlich Qualifizierte umgangen<br />

werden können.<br />

Es spricht damit viel dafür, dass das RVG in der derzeitigen Fassung<br />

eine zulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt.<br />

3. Ergebnis<br />

Die zurzeit durch das RVG festgesetzten Mindestgebühren sind im<br />

Ergebnis als diskriminierungsfrei, geeignet und verhältnismäßig<br />

in Bezug auf die Sicherung der verfolgten Ziele anzusehen und<br />

schränken daher die Niederlassungsfreiheit der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

(2006/123/EG) zulässig ein. Anzeichen dafür, dass<br />

die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des RVG<br />

anzustoßen beabsichtigt, sind nicht ersichtlich.<br />

RA Dr. Markus Vogelheim, Köln<br />

Vorstand des <strong>KAV</strong><br />

„Andere Länder, andere Sitten“<br />

Die Anwaltskammer Mons/Belgien hat am 07.12.2<strong>01</strong>9 den Wiedereintritt „Rentrée” in das<br />

Gerichtsjahr zelebriert und auch eine Einladung an unseren Verein ausgesprochen. Für<br />

den Verein hat die Unterzeichnerin an dem Empfang als Repräsentantin teilgenommen,<br />

begleitet von dem Kölner Kollegen Herrn Dr. Adolf Andörfer.<br />

Das Gerichtsjahr beginnt in Belgien am <strong>01</strong>.09. bis zum 30.06. eines<br />

jeden Jahres, d. h. zu dieser Zeit finden die ordentlichen Gerichtsverhandlungen<br />

statt.<br />

Die Organisation der „Rentrée” wird traditionsgemäß der jungen<br />

Anwaltschaft übertragen. Die junge Anwaltschaft ist somit zuständig<br />

für den gesamten Tagesablauf, beginnend mit einem morgendlichen<br />

Empfang, einem Vortrag am Nachmittag und zum Abschluss<br />

ein festliches Abendessen. Bereits beim morgendlichen Empfang<br />

waren nicht nur auffallend viele junge Anwälte anwesend, sondern<br />

auch die Präsidenten der jeweiligen anderen Anwaltskammern<br />

(Eupen, Brüssel etc.). Der Umgang der jungen und älteren Kollegen<br />

konnte nicht herzlicher sein, dieser Eindruck zog sich durch den<br />

ganzen Tag.<br />

Gerade der Vortrag am Samstagnachmittag (!!) ohne jeglichen<br />

rechtlichen Bezug war sehr gut besucht, obwohl eine Anwesenheitspflicht<br />

nicht bestand.<br />

Zu dem Vortrag am Nachmittag waren über 100 Anwälte und<br />

Richter in ihren Roben erschienen und nahmen Platz im Auditorium.<br />

Die junge Anwaltschaft – auch in Roben – hingegen saß oben<br />

auf der Bühne, einzig der Präsident der Anwaltskammer Mons saß<br />

dabei. Nach der feierlichen Begrüßung der anwesenden Kollegen,<br />

wobei die Unterzeichnerin ohne ihr Zutun mit „Präsidentin der<br />

Anwaltskammer Köln” vorgestellt wurde, begann der „Diskurs”<br />

zu dem Thema Kino (!), vorgestellt von einer jungen Kollegin und<br />

einem Kollegen. Während der über einstündigen Dauer war das Publikum<br />

still, keiner hat den Raum vorzeitig verlassen und zum Abschluss<br />

gab es Applaus für die Kollegen. Auch das von den jungen<br />

Anwälten organisierte festliche Bankett am Abend im Hippodrom<br />

war mit weit über 150 Teilnehmern bestens besucht.<br />

Als Highlight haben die jungen Anwälte eine Revue organsiert<br />

und so den einen oder anderen Kollegen auf die Schippe genommen.<br />

Gerade dieser offene und wohlwollende Umgang mit den<br />

jungen Kollegen hat deutlich gemacht, dass es unerlässlich ist,<br />

dass die jungen Anwälte ihren Platz in der Anwaltschaft erkennen<br />

und ihnen mit der Übertragung der Organisation der Rentrée eine<br />

Wertschätzung entgegengebracht wird.<br />

Dieser Umgang trägt mit Sicherheit dazu bei, dass die jungen<br />

Anwälte den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und nicht in<br />

Unternehmen oder Großkanzleien abwandern.<br />

Hierzu ist wohl auch entscheidend, dass die belgischen Anwaltskammern<br />

ein Grundeinkommen für Anwälte sichern, so die<br />

Auskunft einer anwesenden Kollegin. Der demographische Wandel<br />

macht auch in Belgien nicht Halt. Die Anwaltskammern in Belgien<br />

haben früh erkannt, dass die Anwerbung junger Anwälte nur<br />

gelingt, wenn die junge Anwaltschaft die Möglichkeit erhält, aktiv<br />

gestalterisch tätig zu werden und das Zugehörigkeitsgefühl in die<br />

Anwaltschaft mühelos erreicht wird.<br />

Rechtsanwältin Fatma Atasever<br />

Mitglied des <strong>KAV</strong> Vorstands

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!