27.03.2020 Aufrufe

KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Editorial |<br />

3<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

nach einer vom Kölner Anwaltverein e. V.<br />

durchgeführten repräsentativen Umfrage<br />

finden fast 90 % der Befragten aus der<br />

Bevölkerung Beratungs-, Prozess- und<br />

Verfahrenskostenhilfe wichtig. Diese Hilfen<br />

sichern unabhängig vom Einkommen<br />

den Zugang zum Recht und die Wahrung<br />

der Interessen der Bürger im Rechtsstaat.<br />

Keiner soll mit einem Interessenvertreter<br />

2. oder 3. Wahl vorliebnehmen müssen.<br />

Jeder Bürger kann sich dank dieser<br />

Angebote seine Rechtsanwältin oder<br />

seinen Rechtsanwalt aussuchen und<br />

leisten.<br />

So wie kein Mensch zum Wunderheiler<br />

oder ähnlichen Scharlatanen gehen<br />

muss oder gar völlig ohne Hilfe bleibt,<br />

wenn er krank ist, soll auch keiner zu<br />

zweitrangigen Beratungsstellen gehen<br />

oder keinen Interessenvertreter an<br />

seiner Seite haben müssen, wenn er ein<br />

rechtliches Problem hat. Deswegen gibt<br />

es diese Hilfen und das RVG. Rechtsstaat<br />

ist Daseinsfürsorge!<br />

Die Anwaltschaft ist der einzige Berufsstand,<br />

der diese Rechtsberatung und<br />

-dienstleistung erbringen kann. Nur<br />

die Anwaltschaft ist unabhängig und<br />

einzig dem Mandanten und dem Recht<br />

verpflichtet. Wir sind die Einzigen, die<br />

mit der Richterschaft auf Augenhöhe<br />

den Rechtssaat abbilden. Ein wichtiger<br />

und richtigerweise freier Beruf. Aber ein<br />

schlecht bezahlter freier Beruf. Die Gebührensätze<br />

im Bereich der Beratungs-,<br />

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sind<br />

mittlerweile derart gering, dass die Anwaltschaft<br />

darin kaum noch ein Auskommen<br />

hat. Beispielsweise im Sozialrecht<br />

oder auch bei Streitwerten bis 20.000,00<br />

Euro können wir kaum noch etwas verdienen.<br />

Wenn wir uns aber aus diesem<br />

Bereich zurückziehen müssen, weil man<br />

davon nicht leben kann, wo bleibt dann<br />

der Rechtsstaat? Kommt dann endgültig<br />

die Zweiklassengesellschaft im Recht?<br />

Die einen, die sich den Profi, ihren Interessenvertreter<br />

leisten können, und die<br />

anderen, die es nicht können? Die einen,<br />

die mit dem Profi dem Staat gegenübertreten,<br />

und die anderen, die ihm hilflos<br />

ausgeliefert sind? Das darf nicht sein.<br />

Deswegen unternimmt der Kölner Anwaltverein<br />

nun etwas. Wir initiieren eine<br />

Online-Petition.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit<br />

unserer Petition soll die Zweiklassengesellschaft<br />

im Zugang zum Recht<br />

vermieden werden. Bitte nehmen Sie<br />

an unserer Petition teil und bitten Sie<br />

alle Ihre Kolleginnen und Kollegen,<br />

Freunde, Bekannte und Verwandte auch<br />

an unserer Petition teilzunehmen. Es ist<br />

wichtig! Kämpfen Sie mit uns für den<br />

gleichen Zugang zum Recht für alle und<br />

für eine angemessene Erhöhung unserer<br />

Gebühren. Folgen Sie dem Link auf unserer<br />

Website und nehmen Sie teil!<br />

Ferner will ich heute aus dem breiten<br />

Angebot des Kölner Anwaltvereins im<br />

Bereich der Fortbildung und des Netzwerkens<br />

einen besonderen Tag des ersten<br />

Halbjahres <strong>2020</strong> herausgreifen. Herzlich<br />

lade ich Sie zum 13. Kölner Anwaltstag<br />

und unserer sich daran anschließenden<br />

Mitgliederversammlung am 06.05.<strong>2020</strong><br />

ein. Wir bieten Ihnen einen Tag voller<br />

kostenloser Vorträge und voller Angebote<br />

für den Rechtsanwalt und die<br />

Rechtsanwältin. Unsere Kooperationspartner<br />

sind vor Ort und Sie können sich<br />

einen Überblick über das umfangreiche<br />

Angebot verschaffen, das Ihnen als<br />

Mitglied des Kölner Anwaltvereins meist<br />

zu besonders günstigen Konditionen bei<br />

unseren Partnern zur Verfügung steht.<br />

Nach der Mitgliederversammlung lädt Sie<br />

Ihr Kölner Anwaltverein zu einem opulenten<br />

Abendessen ein. Kommen Sie uns<br />

besuchen und genießen Sie anregende<br />

Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen<br />

bei einem guten Essen und einem Glas<br />

Wein oder Kölsch.<br />

Ich freue mich auf Sie.<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!