27.03.2020 Aufrufe

KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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22 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Die Online-Petition des <strong>KAV</strong>:<br />

Jetzt für eine RVG-Reform stimmen!<br />

Vor ein paar Tagen ist sie gestartet: Die Online-Petition des <strong>KAV</strong>.<br />

Die Forderung an den Bundestag klingt zunächst eindimensional<br />

und simpel. Er möge eine Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />

(RVG) beschließen und mit der Novellierung der<br />

RVG-Tabelle die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung für<br />

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wiederherstellen und<br />

dauerhaft gewährleisten.<br />

Dahinter steckt jedoch viel mehr. Im Grunde geht es um nicht<br />

weniger als um existenzielle Fragen, und zwar für uns alle. Auf<br />

der einen Seite geht es um die Existenzgrundlage für viele forensisch<br />

tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Und auf der<br />

anderen Seite geht es um den grundrechtlich geschützten und<br />

gewährleisteten Zugang zum Recht. Das eine bedingt nicht selten<br />

das andere. Beide Existenzfragen stehen in einem unmittelbaren<br />

Zusammenhang. Es ist letztlich eine Frage des wehrfähigen<br />

Rechtsstaates. Das in Artikel 3 des Grundgesetzes geregelte<br />

Gleichheitsgrundrecht umfasst auch die Rechtsschutzgleichheit,<br />

die jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten garantiert,<br />

staatlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.<br />

Ein Hilfesystem für finanziell schwächer gestellte Bürgerinnen<br />

und Bürger, das nicht funktioniert, ist am Ende nutzlos und<br />

konterkariert eines der wichtigsten Grundrechte, für das unser<br />

Grundgesetz seit über 70 Jahren steht. Und es funktioniert deshalb<br />

nicht, weil sich viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

diese gesellschaftlich erforderliche und soziale Hilfe schlicht nicht<br />

leisten können. Dass man an dieser Stelle nicht mit individuellen<br />

Honorarvereinbarungen mithalten kann, ist klar, aber die<br />

Vergütung derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die<br />

im Rahmen der sozialstaatlichen Hilfemaßnahmen für ihre Mandanten<br />

tätig werden, sollte zumindest angemessen sein und die<br />

laufenden Kosten einer Rechtsanwaltskanzlei gemessen an dem<br />

jeweiligen Fall decken können. Ansonsten läuft die Gesellschaft<br />

Gefahr, dass zukünftig keine Anwälte mehr diese Leistungen erbringen.<br />

Sozialstaatliche Hilfe darf nicht zur Privatsache einzelner<br />

gutmütiger Rechtsanwälte werden.<br />

Die Schere zwischen den gesetzlichen Gebühren und den Honoraren<br />

aufgrund individueller Vereinbarungen darf nicht noch<br />

weiter auseinanderklaffen. Dies führt immer mehr zu einer<br />

Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz. Und sollte es uns nicht<br />

gelingen, die Attraktivität bei der Übernahme von RVG-Mandaten,<br />

seien sie staatlich finanziert oder nicht, durch finanzielle Anreize<br />

zu steigern, wird dies nicht nur bedeuten, dass das staatliche<br />

Hilfesystem versagen wird. Auch der Mandant, der die juristische<br />

Dienstleistung selbst finanziert, wird in Zukunft immer häufiger<br />

Honorarvereinbarungen abschließen müssen, da es sich für<br />

Anwälte immer weniger lohnen wird, nach RVG abzurechnen. Die<br />

Folge ist, dass Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert nicht<br />

mehr bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und schon<br />

gar nicht vor Gericht landen. Allenfalls Legal-Tech-Angebote wie<br />

beispielsweise „wenigermiete.de“ werden dann noch weiterhelfen.<br />

Das kann man gutheißen, weil es bedeutet, dass damit der<br />

Zugang zum Recht zumindest teilweise aufrecht erhalten bleibt.<br />

Die Kehrseite ist jedoch, dass immer mehr dieser Angebote<br />

langsam und stetig die Geschäftsfelder unserer Kolleginnen und<br />

Kollegen schmälern. Sollten wir nicht gemeinsam dafür kämpfen,<br />

dass das nicht passiert?<br />

Eine Erhöhung der RVG-Gebühren stärkt unseren Rechtsstaat.<br />

Und das ist der Grund, warum wir eine breite Öffentlichkeit für<br />

unser Anliegen sensibilisieren möchten und eine Petition beim<br />

Deutschen Bundestag gestartet haben. Wir möchten das Bewusstsein<br />

für diesen Missstand schärfen. Mit „Zugang zum Recht“ ist<br />

nämlich nicht nur eine fragile Möglichkeit des Rechtsschutzes<br />

gemeint, sondern ein effektiver Weg bei der Erlangung von<br />

Rechtsschutz, der Hürden vermeidet oder zumindest minimiert.<br />

Und deshalb ist auch das Argument höherer Kosten für den Staat,<br />

übrigens schon vor Jahren ins Feld geführt, m. E. zu kurzsichtig.<br />

Es ist hoheitliche Aufgabe des Staates für Rechtsschutzgleichheit<br />

zu sorgen und dies nicht etwa Rechtsschutzversicherungen zu<br />

überlassen. Falls das untergegangen sein sollte: Das sind allesamt<br />

Privatunternehmen, die auf Gewinnmaximierung getrimmt sind.<br />

Die meisten Rechtsstreitigkeiten gehen an der Justiz vorbei, da<br />

dies für die Versicherer kostengünstiger ist. Die Justiz ist eine der<br />

drei Säulen der Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Rechtsprechung inklusive der Unterbreitung etwaiger Vergleichsvorschläge<br />

sollte bei der Justiz bleiben. Nur so kann die Anwaltschaft<br />

als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Interessen<br />

der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Justiz schützen und<br />

verteidigen. Hierfür muss notfalls der Justizhaushalt aufgestockt<br />

werden. Jedenfalls sollte bei der Beurteilung einer angemessenen<br />

Gebührenerhöhung nicht nur das Kostenargument ins Auge gefasst<br />

werden. Das sozialstaatliche Ziel, Gleichheit vor dem Gesetz<br />

zu gewährleisten, darf den Staat auch etwas kosten.<br />

Werden Sie deshalb Teil unserer Bewegung und unterstützen Sie<br />

unsere Petition. Jede Stimme zählt und schafft Aufmerksamkeit.<br />

Ihr RA Carsten T. Schuster<br />

Geschäftsführer des <strong>KAV</strong> e. V.

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