27.03.2020 Aufrufe

KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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14 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

SEVERINUS – 2. ETAGE<br />

10.30 –11.30 UHR (TEIL 1), 12.30 –13.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-S-1<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse<br />

Referent: RA Dr. Marc Dickersbach, Köln<br />

Das Seminar bietet einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung der Mietpreisbremse und einen Ausblick auf die künftige Bedeutung<br />

derselben. Im Einzelnen werden Fragen der höchstzulässigen Miete, Ausnahmetatbestände, Rügeobliegenheit und Auskunftspflichten des<br />

Vermieters behandelt. Im Rahmen des zukunftsorientierten Ausblickes wird auch die derzeit geplante weitere Verschärfung der Mietpreisbremse<br />

Thema sein.<br />

Herr Kollege Dr. Marc Dickersbach ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht bei einer renommierten Kanzlei für Mietrecht in Köln. Er ist<br />

u. a. Mitautor der Einzeldarstellung „Die Bewertung von Wohnraummieten bei Miet- und Verkehrswertgutachten“ (Schwirley/Dickersbach,<br />

3. Auflage 2<strong>01</strong>6), der Kommentare „Mietrecht“ (Lützenkirchen, 3. Auflage voraussichtlich <strong>2020</strong>) und „BGB“ (Erman, 15. Auflage 2<strong>01</strong>7) sowie<br />

der Handbücher „Trainingshandbuch Mietwertermittlung“ (Schwirley/Dickersbach, 1. Auflage 2<strong>01</strong>9) und „Anwalts-Handbuch Mietrecht“<br />

(Lützenkirchen, 6. Auflage 2<strong>01</strong>8).<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

14.30 –15.30 UHR (TEIL 1), 16.30 –17.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-S-2<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich<br />

zum deutschen und UN-Kaufrecht<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken<br />

Das deutsche und französische Kaufrecht haben viele Gemeinsamkeiten; aber es gibt auch große Unterschiede. Die Unterschiede beginnen<br />

bereits damit, dass das französische Verbrauchsgüterkaufrecht nicht etwa im allgemeinen Zivilgesetzbuch, dem Code civil, geregelt<br />

ist, sondern in einem besonderen Gesetzeswerk, dem Code de la consommation, während das deutsche im BGB integriert ist.<br />

Die Regelungen im Code de la consommation stimmen aufgrund der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie weitgehend mit denen<br />

des BGB überein; die Vorschriften im Code civil hingegen sind für den deutschen Juristen teilweise nur schwer verständlich, was auch auf<br />

einer anderen Rechtskultur in Frankreich beruht. Der Vortrag möchte die Besonderheiten des französischen Kaufrechts erläutern und das<br />

Verständnis der französischen Rechtsbegriffe erleichtern.<br />

Schließlich soll auf die Besonderheiten des immer wichtiger werdenden UN-Kaufrechts eingegangen werden, insbesondere seine Abweichungen<br />

vom französischen und deutschen Recht.<br />

Die Referentin, Frau Prof. Dr. Neumann, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Lausanne. Im Anschluss an das Studium<br />

absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken. Sodann verfasste Frau Prof. Dr. Neumann ihre Dissertation zu einem<br />

rechtsvergleichenden Thema. Anschließend übte sie eine Tätigkeit als avocate und Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich orientierten<br />

Anwaltskanzlei in Straßburg aus. Später arbeitete Frau Prof. Dr. Neumann als Justitiarin in Banken (Projektfinanzierung in Westafrika/<br />

Frankreichgeschäft). Seit dem Wintersemester 2003/2004 ist sie Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften<br />

htw saar und seit 2<strong>01</strong>5 darüber hinaus Deutsche Studienleiterin des deutsch-französischen Studiengangs Internationales Tourismus-Management.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.

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