Wintersemester 2005/2006 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 41<br />
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre<br />
– Prof. Dr. Ralf M a i t e r t h –<br />
Zielsetzung: Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit<br />
vermitteln, die steuerlichen Konsequenzen, die aus betrieblichen Entscheidungen<br />
resultieren, systematisch und sachgerecht zu bestimmen. Ausgehend hiervon<br />
werden Entscheidungswirkungen der Besteuerung abgeleitet, indem die Steuern in<br />
betriebswirtschaftliche Entscheidungskalküle integriert werden. Die Studierenden<br />
sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, aus betrieblichen Handlungsalternativen<br />
unter Einbeziehung der steuerlichen Konsequenzen die zielkonforme(n) Alternative(n)<br />
auszuwählen. Zudem sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden,<br />
die unternehmerische Steuerbelastung durch geeignete Sachverhaltsgestaltungen zu<br />
minimieren. Schließlich soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die<br />
Studierenden die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen<br />
und geplante Rechtsänderungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
kritisch würdigen können.<br />
Gegenstand der Faches: Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre untersucht die<br />
Probleme, die sich für Unternehmungen aus der Existenz von Steuern ergeben.<br />
Insbesondere sollen die Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, betriebliche<br />
Sachverhalte unter steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, Entscheidungen<br />
unter Beachtung der daraus resultierenden Steuerwirkungen zu treffen und Handlungsalternativen<br />
zur Erreichung der gesetzten Ziele unter Vermeidung negativer<br />
steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die<br />
fundierte Kenntnis steuerrechtlicher Grundlagen. Aus diesem Grund nimmt die<br />
Vermittlung steuerrechtlicher Kenntnisse einen breiten Raum ein, ohne jedoch den<br />
Schwerpunkt des Faches zu bilden. Im Mittelpunkt steht vielmehr die ökonomische<br />
Ananlyse von Steuerwirkungen und die Erarbeitung von Gestaltungsalternativen<br />
zur Minimierung der Steuerbelastung. So werden beispeilsweise die Wirkungen der<br />
Besteuerung auf das Investitions- und Finanzierungsverhalten im nationalen wie<br />
internationalen Kontext herausgearbeitet, die steueroptimale Rechtsform- und<br />
Standortwahl problematisiert und Strategien zur Nutzung von Verlusten aufgezeigt.<br />
Organisation der Lehrveranstaltungen: Folgende Lehrveranstaltungen (jeweils 2<br />
SWS) werden angeboten: Unternehmensbesteuerung I (WS), Übung zur Unternehmensbesteuerung<br />
I (WS), Verkehr- und Substanzsteuern (SS), Fallstudien zur<br />
Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (SS/WS), Unternehmensbesteuerung II (SS),<br />
Steuerwirkungslehre (SS), Übung zur Steuerwirkungslehre (SS), Internationale<br />
Unternehmensbesteuerung (WS), Umwandlung von Unternehmen (WS), Seminar<br />
zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (SS). Die Diplomarbeit kann ebenfalls im<br />
Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angefertigt werden.<br />
In den Vorlesungen Unternehmensbesteuerung I und II werden die notwendigen<br />
ertragsteuerrechtlichen Grundlagen für das Studium der Betriebswirtschaftlichen<br />
Steuerlehre vermittelt. Die beiden Vorlesungen bauen aufeinander auf.