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Wintersemester 2005/2006 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 41<br />

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre<br />

– Prof. Dr. Ralf M a i t e r t h –<br />

Zielsetzung: Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit<br />

vermitteln, die steuerlichen Konsequenzen, die aus betrieblichen Entscheidungen<br />

resultieren, systematisch und sachgerecht zu bestimmen. Ausgehend hiervon<br />

werden Entscheidungswirkungen der Besteuerung abgeleitet, indem die Steuern in<br />

betriebswirtschaftliche Entscheidungskalküle integriert werden. Die Studierenden<br />

sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, aus betrieblichen Handlungsalternativen<br />

unter Einbeziehung der steuerlichen Konsequenzen die zielkonforme(n) Alternative(n)<br />

auszuwählen. Zudem sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden,<br />

die unternehmerische Steuerbelastung durch geeignete Sachverhaltsgestaltungen zu<br />

minimieren. Schließlich soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die<br />

Studierenden die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen<br />

und geplante Rechtsänderungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

kritisch würdigen können.<br />

Gegenstand der Faches: Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre untersucht die<br />

Probleme, die sich für Unternehmungen aus der Existenz von Steuern ergeben.<br />

Insbesondere sollen die Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, betriebliche<br />

Sachverhalte unter steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, Entscheidungen<br />

unter Beachtung der daraus resultierenden Steuerwirkungen zu treffen und Handlungsalternativen<br />

zur Erreichung der gesetzten Ziele unter Vermeidung negativer<br />

steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die<br />

fundierte Kenntnis steuerrechtlicher Grundlagen. Aus diesem Grund nimmt die<br />

Vermittlung steuerrechtlicher Kenntnisse einen breiten Raum ein, ohne jedoch den<br />

Schwerpunkt des Faches zu bilden. Im Mittelpunkt steht vielmehr die ökonomische<br />

Ananlyse von Steuerwirkungen und die Erarbeitung von Gestaltungsalternativen<br />

zur Minimierung der Steuerbelastung. So werden beispeilsweise die Wirkungen der<br />

Besteuerung auf das Investitions- und Finanzierungsverhalten im nationalen wie<br />

internationalen Kontext herausgearbeitet, die steueroptimale Rechtsform- und<br />

Standortwahl problematisiert und Strategien zur Nutzung von Verlusten aufgezeigt.<br />

Organisation der Lehrveranstaltungen: Folgende Lehrveranstaltungen (jeweils 2<br />

SWS) werden angeboten: Unternehmensbesteuerung I (WS), Übung zur Unternehmensbesteuerung<br />

I (WS), Verkehr- und Substanzsteuern (SS), Fallstudien zur<br />

Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (SS/WS), Unternehmensbesteuerung II (SS),<br />

Steuerwirkungslehre (SS), Übung zur Steuerwirkungslehre (SS), Internationale<br />

Unternehmensbesteuerung (WS), Umwandlung von Unternehmen (WS), Seminar<br />

zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (SS). Die Diplomarbeit kann ebenfalls im<br />

Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angefertigt werden.<br />

In den Vorlesungen Unternehmensbesteuerung I und II werden die notwendigen<br />

ertragsteuerrechtlichen Grundlagen für das Studium der Betriebswirtschaftlichen<br />

Steuerlehre vermittelt. Die beiden Vorlesungen bauen aufeinander auf.

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