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ZAP-2020-07

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

von Desinformation unterscheiden. KURZ nannte<br />

Beispiele für derart manipulierte Wahlen, etwa die<br />

Präsidentschaftswahlen in den USA 2016 und die<br />

Brexit-Abstimmung in Großbritannien, und warnte<br />

vor einer grundlegenden Gefährdung der Demokratie.<br />

Es brauche u.a. Transparenzanforderungen<br />

gegenüber den kommerziellen Plattformen und<br />

eine Stärkung der Medien- und Technikkompetenz<br />

in allen Altersgruppen, appellierte sie.<br />

Für ULRIKE KLINGER von der Freien Universität Berlin<br />

gibt es hingegen bisher keinen Beleg dafür,<br />

dass automatisierte Accounts (Social Bots) entscheidenden<br />

Einfluss auf Wahlen gehabt hätten.<br />

Meinungs- und Willensbildungsprozesse seien<br />

sehr komplex und Social Media-Plattformen für<br />

die meisten eine Nachrichtenquelle von vielen,<br />

betonte sie. Allerdings sprach auch sie sich für<br />

mehr Forschung zu politischer Kommunikation<br />

und ein systematisches Monitoring von Meinungsmanipulation<br />

aus. Das Wissen über Kampagnendynamiken<br />

sei bislang zu gering.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Gesetz zum Aufbau von<br />

Ladestationen für E-Autos<br />

beschlossen<br />

Das Bundeskabinett hat im März einen vom<br />

Bundeswirtschafts- und vom Bundesinnenministerium<br />

erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes<br />

zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Ladeund<br />

Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität<br />

(Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz<br />

– GEIG) beschlossen. Das Gesetz hat v.a. Wohnund<br />

Nicht-Wohngebäude mit größeren Parkplatzanlagen<br />

im Blick. Er soll die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, das Laden von Elektrofahrzeugen<br />

zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung<br />

alltäglicher Besorgungen zu verbessern.<br />

Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen<br />

gebaut oder umfassend renoviert, müssen<br />

künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für<br />

Elektrokabel ausgestattet werden. Diese Schutzrohre<br />

sind Voraussetzung dafür, dass Ladepunkte<br />

bei Bedarf rasch errichtet werden können. Bei<br />

Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder<br />

fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein<br />

Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss dann<br />

jedes dieser Nicht-Wohngebäude mit mehr als<br />

zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt<br />

ausgestattet werden. Verstöße sollen mit<br />

Bußgeldern geahndet werden.<br />

Das geplante Gesetz sieht auch Ausnahmen für<br />

bestimmte Gebäude vor, um besonders kleine<br />

und mittlere Unternehmen nicht über Gebühr zu<br />

belasten. Ausgenommen sind deshalb u.a.<br />

• Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen<br />

und mittleren Unternehmen befinden und<br />

überwiegend von ihnen selbst genutzt werden,<br />

sowie<br />

• Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die<br />

Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent<br />

der Gesamtkosten einer größeren Renovierung<br />

überschreiten.<br />

Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz<br />

ist eine Umsetzung der EU-Gebäude-<br />

Richtlinie 2018/844 in deutsches Recht. Hintergrund<br />

ist die Überlegung, dass Elektrofahrzeuge<br />

einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Klimabilanz<br />

des Verkehrssektors zu verbessern. In<br />

ihrem Klimaschutzprogramm hatte die Bundesregierung<br />

deshalb auch das Ziel definiert, dass in<br />

Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen<br />

Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Als eines<br />

der größten Hindernisse für den flächendeckenden<br />

Einsatz von Elektrofahrzeugen wurde u.a.<br />

das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur<br />

ausgemacht.<br />

Ergänzend zu dem neuen Gesetz verweist die<br />

Bundesregierung auf ihre Förderprogramme zum<br />

Ausbau der Elektromobilität, z.B. die erst jüngst<br />

erhöhte Kaufprämie (Umweltbonus). Zudem hat<br />

sie sich i.R.d. „Masterplans Ladeinfrastruktur“ verpflichtet,<br />

öffentliche Fördergelder für Ladepunkte<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

bei Bildaufnahmen<br />

Der Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und<br />

Verbreitung von Bildaufnahmen soll verbessert<br />

und das Strafgesetzbuch zu diesem Zweck entsprechend<br />

geändert werden. Ein entsprechender<br />

Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu u.a.<br />

vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene<br />

auszuweiten (vgl. BT-Drucks 19/17795).<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 7 1.4.<strong>2020</strong> 329

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