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ZAP-2020-07

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Nachlass/Erbrecht Fach 12, Seite 385<br />

Stiftung und Nachlassrecht<br />

Erbrecht<br />

Stiftung und Nachlassrecht in der anwaltlichen Praxis<br />

Von Rechtsanwalt Dr. LUTZ FÖRSTER, Brühl, unter Mitwirkung von Rechtsreferendar DENNIS FAST, Brühl<br />

Inhalt<br />

I. Einleitung<br />

II. Stiftungsformen<br />

1. Rechtsfähige (selbstständige) Stiftung<br />

2. Nichtrechtsfähige (unselbstständige)<br />

Stiftung<br />

III. Stiftungserrichtung mit anwaltlicher Hilfe<br />

1. Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung<br />

2. Errichtung einer nichtrechtsfähigen<br />

Stiftung<br />

IV. Erbrechtliche Gestaltungsmittel<br />

1. Rechtsfähige Stiftung<br />

2. Nichtrechtsfähige Stiftung<br />

3. Vermögenszuwendung durch<br />

letztwillige Verfügung<br />

V. Steuerliche Aspekte<br />

1. Steuervorteile für die Stiftung<br />

2. Steuervorteile des Stifters und<br />

Zuwendungsgebers<br />

VI. Fazit<br />

I. Einleitung<br />

Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahren an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der<br />

Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes<br />

Ableben hinaus Gutes tun. Gemäß einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen<br />

beträgt die Anzahl an rechtfähigen Stiftungen in Deutschland heute 22.743 Stiftungen, wovon im Jahre<br />

2018 allein 554 Stiftungen neu errichtet worden sind. Hierbei beträgt das in den Stiftungen gebundene<br />

Kapital ca. 68 Milliarden Euro. 95 % der rechtsfähigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke<br />

(Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, abrufbar unter: https://www.stiftungen.org/de/<br />

stiftungen/zahlen-und-daten/statistiken.html).<br />

Die Stiftungsberatung hat als Rechtsgebiet in der anwaltlichen Beratung im Stiftungsrecht und Erbrecht<br />

an Bedeutung gewonnen. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann den potenziellen Stifter beratend unterstützen<br />

und den Stifterwillen praktisch für die Ewigkeit umsetzen. Vor dessen Umsetzung muss der<br />

Rechtsanwalt oder Notar dem Stifter die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und<br />

bei der Errichtung die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen einhalten. Hierzu soll der Beitrag einen<br />

ersten Überblick über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die einzuhaltenden Mindestvoraussetzungen<br />

sowie die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben.<br />

II. Stiftungsformen<br />

Am Anfang steht die Überlegung, in welcher Stiftungsform die Stiftung errichtet werden soll. Der potenzielle<br />

Stifter hat eine Wahlmöglichkeit zwischen einer rechtsfähigen oder einer nichtrechtsfähigen Stiftung, die<br />

er zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen errichten kann. Der Rechtsanwalt hat dem Mandanten<br />

zunächst diese Wahlmöglichkeit aufzuzeigen, wobei er die finanziellen Mittel und Bedürfnisse<br />

des Mandanten zu berücksichtigen hat sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Stiftungsform benennt.<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 7 1.4.<strong>2020</strong> 349

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