ZAP-2020-07
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Nachlass/Erbrecht Fach 12, Seite 385<br />
Stiftung und Nachlassrecht<br />
Erbrecht<br />
Stiftung und Nachlassrecht in der anwaltlichen Praxis<br />
Von Rechtsanwalt Dr. LUTZ FÖRSTER, Brühl, unter Mitwirkung von Rechtsreferendar DENNIS FAST, Brühl<br />
Inhalt<br />
I. Einleitung<br />
II. Stiftungsformen<br />
1. Rechtsfähige (selbstständige) Stiftung<br />
2. Nichtrechtsfähige (unselbstständige)<br />
Stiftung<br />
III. Stiftungserrichtung mit anwaltlicher Hilfe<br />
1. Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung<br />
2. Errichtung einer nichtrechtsfähigen<br />
Stiftung<br />
IV. Erbrechtliche Gestaltungsmittel<br />
1. Rechtsfähige Stiftung<br />
2. Nichtrechtsfähige Stiftung<br />
3. Vermögenszuwendung durch<br />
letztwillige Verfügung<br />
V. Steuerliche Aspekte<br />
1. Steuervorteile für die Stiftung<br />
2. Steuervorteile des Stifters und<br />
Zuwendungsgebers<br />
VI. Fazit<br />
I. Einleitung<br />
Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahren an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der<br />
Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes<br />
Ableben hinaus Gutes tun. Gemäß einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen<br />
beträgt die Anzahl an rechtfähigen Stiftungen in Deutschland heute 22.743 Stiftungen, wovon im Jahre<br />
2018 allein 554 Stiftungen neu errichtet worden sind. Hierbei beträgt das in den Stiftungen gebundene<br />
Kapital ca. 68 Milliarden Euro. 95 % der rechtsfähigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke<br />
(Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, abrufbar unter: https://www.stiftungen.org/de/<br />
stiftungen/zahlen-und-daten/statistiken.html).<br />
Die Stiftungsberatung hat als Rechtsgebiet in der anwaltlichen Beratung im Stiftungsrecht und Erbrecht<br />
an Bedeutung gewonnen. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann den potenziellen Stifter beratend unterstützen<br />
und den Stifterwillen praktisch für die Ewigkeit umsetzen. Vor dessen Umsetzung muss der<br />
Rechtsanwalt oder Notar dem Stifter die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und<br />
bei der Errichtung die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen einhalten. Hierzu soll der Beitrag einen<br />
ersten Überblick über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die einzuhaltenden Mindestvoraussetzungen<br />
sowie die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben.<br />
II. Stiftungsformen<br />
Am Anfang steht die Überlegung, in welcher Stiftungsform die Stiftung errichtet werden soll. Der potenzielle<br />
Stifter hat eine Wahlmöglichkeit zwischen einer rechtsfähigen oder einer nichtrechtsfähigen Stiftung, die<br />
er zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen errichten kann. Der Rechtsanwalt hat dem Mandanten<br />
zunächst diese Wahlmöglichkeit aufzuzeigen, wobei er die finanziellen Mittel und Bedürfnisse<br />
des Mandanten zu berücksichtigen hat sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Stiftungsform benennt.<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 7 1.4.<strong>2020</strong> 349