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ZAP-2020-07

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Fach 1, Seite 48 Rechtsprechung <strong>2020</strong><br />

Terminvertreter: Erstattungsfähigkeit einer Pauschalvergütung<br />

(OLG Hamm, Beschl. v. 15.10.2019 – 25 W 242/19) • Wenn ein Rechtsanwalt einen Terminvertreter<br />

beauftragt, sind die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu<br />

berücksichtigen. Hinweis: Dies ist wieder eine wenig anwaltfreundliche und auch realitätsferne<br />

Entscheidung. Im Streitfall ging es um Kosten von 200 € brutto, die der Terminvertreter in Rechnung<br />

gestellt hatte. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 181/<strong>2020</strong><br />

EU-Recht/IPR<br />

Zeichenanmeldung: „Fack Ju Göhte“<br />

(EuGH, Urt. v. 27.2.<strong>2020</strong> – C-240/18 P) • Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum<br />

(EUIPO) muss erneut über das von der Constantin Film Produktion GmbH als Unionsmarke angemeldete<br />

Zeichen „Fack Ju Göhte“ entscheiden. Das EUIPO und das Gericht, die das Zeichen für<br />

sittenwidrig hielten, haben nicht hinreichend berücksichtigt, dass dieser Titel einer Filmkomödie von der<br />

deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen<br />

wurde. Hinweis: Nach Auffassung des EUIPO erkennen die deutschsprachigen Verkehrskreise in den<br />

Wörtern „Fack Ju“ den (lautschriftlich ins Deutsche übertragenen) vulgären und anstößigen englischen<br />

Ausdruck „Fuck you“. Durch die Hinzufügung des Elements „Göhte“ (mit dem der Name des deutschen<br />

Dichters Goethe lautschriftlich übertragen werde) könne die Wahrnehmung der Beleidigung „Fack Ju“<br />

nicht wesentlich abgeändert werden. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 182/<strong>2020</strong><br />

Entzug einer Bankzulassung: Anglo Austrian AAB Bank<br />

(EuGH, Beschl. v. 7.2.<strong>2020</strong> – T-797/19 R) • Da die Anglo Austrian AAB Bank ihre Abwicklung bereits<br />

selbst beschlossen hatte, bevor die Europäische Zentralbank (EZB) ihr die Bankzulassung entzog, ist<br />

es ihr nicht gelungen, darzutun, dass ihr durch diesen Entzug ein schwerer und nicht wiedergutzumachender<br />

Schaden droht. Hinweis: Mit Beschluss vom 14.11.2019 entzog die EZB der österreichischen<br />

Privatbank Anglo Austrian AAB Bank ihre Bankzulassung. Dieser Beschluss ging auf einen<br />

Vorschlag der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde zurück, die zuvor schon zahlreiche<br />

aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die AAB Bank getroffen hatte. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 183/<strong>2020</strong><br />

Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Zugang zu Dokumenten<br />

(EuGH, Urt. v. 22.1.<strong>2020</strong> – C-175/18 P u. C-178/18 P) • Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht<br />

auf Zugang zu Dokumenten, die in den Akten zu einem Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen<br />

von Arzneimitteln enthalten sind. Ein Widerspruch gegen einen solchen Zugang muss<br />

Erläuterungen zu Art, Gegenstand und Tragweite der Daten enthalten, deren Verbreitung geschäftliche<br />

Interessen beeinträchtigen würde. Hinweis: Streitgegenständlich waren Berichte über toxikologische<br />

Prüfungen und ein Bericht über eine klinische Prüfung, die von den Rechtsmittelführerinnen im<br />

Rahmen ihrer Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen zweier Arzneimittel – eines davon<br />

ein Humanarzneimittel (Az. C-175/18 P), das andere ein Tierarzneimittel (Az. C-178/18 P) – vorgelegt<br />

worden waren. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 184/<strong>2020</strong><br />

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344 <strong>ZAP</strong> Nr. 7 1.4.<strong>2020</strong>

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