16.03.2020 Aufrufe

Wandern in Velbert Band 1

Liebe Wanderfreunde, wir möchten Ihnen in diesem Wanderbuch 10 ausgewählte Wanderungen vorstellen. Sie haben unterschiedliche Längen und stellen unterschiedliche Ansprüche an Ihre Kondition. Zu jeder Wanderung haben wir die wichtigsten Informationen, mit Kilometerangaben, Dauer, Wanderwegeigenschaften und auch Höhenprofile, die Ihnen das Auf und Ab verdeutlichen, zusammengestellt. Diese Angaben sowie die Beschreibung der Strecken hat uns der Sauerländische Gebirgsverein, Abteilung Velbert zusammengetragen. Wir bedanken uns herzlich bei Hans Josef Bunk, dem 1. Vorsitzenden. Die Wegstrecken wurden vom SGV so deutlich mit den jeweiligen Signaturen gezeichnet, dass auch Ungeübte ihnen leicht folgen können. Die Wanderstreckenführung zu jeder Tour wird mit einer Zeichnung von Jürgen Scheidsteger malerisch dargestellt. Auch an ihn geht unser Dank für sein ehrenamtliches Engagement. Dem Sponsor, dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Langenberg und seinem 1. Vorsitzenden Hermann-Josef Schmitz danken wir für die Unterstützung ebenso wie den Inserenten. Genießen Sie auf Ihren Wanderungen die einzigartig abwechslungsreiche Natur in und um Velbert. Wir wünschen Ihnen eine erholsame und erlebnisreiche Zeit in Velbert Ihr Team vom SCALA Verlag

Liebe Wanderfreunde,
wir möchten Ihnen in diesem Wanderbuch 10 ausgewählte Wanderungen vorstellen. Sie haben unterschiedliche Längen und stellen unterschiedliche Ansprüche an Ihre Kondition. Zu jeder Wanderung haben wir die wichtigsten Informationen, mit Kilometerangaben, Dauer, Wanderwegeigenschaften und auch Höhenprofile, die Ihnen das Auf und Ab verdeutlichen, zusammengestellt. Diese Angaben sowie die Beschreibung der Strecken hat uns der Sauerländische Gebirgsverein, Abteilung Velbert zusammengetragen. Wir bedanken uns herzlich bei Hans Josef Bunk, dem 1. Vorsitzenden.
Die Wegstrecken wurden vom SGV so deutlich mit den jeweiligen Signaturen gezeichnet, dass auch Ungeübte ihnen leicht folgen können. Die Wanderstreckenführung zu jeder Tour wird mit einer Zeichnung von Jürgen Scheidsteger malerisch dargestellt. Auch an ihn geht unser Dank für sein ehrenamtliches Engagement.
Dem Sponsor, dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Langenberg und seinem 1. Vorsitzenden Hermann-Josef Schmitz danken wir für die Unterstützung ebenso wie den Inserenten.
Genießen Sie auf Ihren Wanderungen die einzigartig abwechslungsreiche Natur in und um Velbert.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame und erlebnisreiche Zeit in Velbert
Ihr Team vom SCALA Verlag

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<strong>Velbert</strong>-Neviges: Wallfahrt und mehr<br />

Die Klosterstraße <strong>in</strong> Neviges, deren Häuser dem<br />

Neubaukomplex der Wallfahrtskirche weichen<br />

mussten, wurde <strong>in</strong> früheren Zeiten auch als<br />

„Kaffeewasserstraße“ bezeichnet.<br />

Bis <strong>in</strong> die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts verkauften die<br />

Nevigeser Bewohner an die Pilgerscharen heißes Wasser.<br />

Diese brauten hiermit und ihrem mitgebrachten Kaffeemehl<br />

e<strong>in</strong>en leckeren und vor allem preiswerten Kaffee. Vor<br />

dem zweiten Weltkrieg kostete beispielsweise e<strong>in</strong>e Portion<br />

Wasser 15 Pfennig.<br />

Zu Zeiten als noch über zig Tausende<br />

Pilger zu den Prozessionen<br />

nach Neviges kamen, war<br />

der Verkauf des Kaffeewassers<br />

e<strong>in</strong>e nicht zu unterschätzende<br />

zusätzliche E<strong>in</strong>nahmequelle für<br />

die Bewohner der Klosterstraße.<br />

Sie oblag allerd<strong>in</strong>gs strengen Vorschriften. So durfte<br />

nur an bestimmten Wochentagen das Wasser verkauft<br />

werden. Verstöße wurden geahndet. Anfang der dreißiger<br />

Jahre hatte die Kaffeewasserstraße im <strong>Velbert</strong>er und Essener<br />

Raum e<strong>in</strong>e hohe Aufmerksamkeit auf sich gezogen.<br />

In der überörtlichen Presse wurde von e<strong>in</strong>em Urteil des<br />

Oberlandesgerichts <strong>in</strong> Düsseldorf berichtet, dass die zuvor<br />

verurteilte Bewohner<strong>in</strong> der Klosterstraße freisprach.<br />

Die Bewohner<strong>in</strong> hatte nämlich Wasser an e<strong>in</strong>em Dienstag<br />

gegen Entgelt abgegeben, erlaubt war dieses vom Regierungspräsidenten<br />

aber nur an Sonn- und Feiertagen und<br />

mittwochs.<br />

Die Frau war <strong>in</strong> Berufung gegangen und hatte mit der Begründung<br />

Recht bekommen, dass es sich nicht um den<br />

Verkauf e<strong>in</strong>es Genußmittels gehandelt habe, sondern lediglich<br />

um die Bezahlung e<strong>in</strong>er Dienstleistung, des Erhitzens<br />

von Wasser und sie damit nicht gegen das Gaststättengesetz<br />

verstoßen habe, Genußmittel unerlaubt verkauft<br />

zu haben.<br />

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