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ZAP-2020-06

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Fach 1, Seite 38 Rechtsprechung <strong>2020</strong><br />

Pflichtverteidigerbestellung: Beschwerde<br />

(KG, Beschl. v. 1.11.2019 – 2 Ws 165/19) • Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Fortbestand der<br />

Pflichtverteidigerbestellung für einen Mitangeklagten ist mangels Beschwer unzulässig.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 147/<strong>2020</strong><br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Abwickler einer Rechtsanwaltskanzlei: Vergütungsanspruch<br />

(BGH, Urt. v. 28.11.2019 – IX ZR 239/18) • Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf<br />

Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar. Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen<br />

zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zulasten der Masse fort,<br />

soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist. Ein Dienstvertrag des Schuldners,<br />

der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies<br />

gilt auch für Anwaltsverträge. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 148/<strong>2020</strong><br />

Gebührenrecht<br />

Zwischenurteil: Keine Ermäßigung der Verfahrensgebühr<br />

(OLG Köln, Beschl. v. 20.1.<strong>2020</strong> – 17 W 220/19) • Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit<br />

steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 149/<strong>2020</strong><br />

Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts: Regelung eines zuvor streitigen Anspruchs<br />

(OLG München, Beschl. v. 15.1.<strong>2020</strong> – 24 U 1530/19) • Wird durch einen Vergleich ein Anspruch der<br />

Klagepartei gegen einen Dritten mit abgegolten, kann dies zu einem Vergleichsmehrwert nur führen,<br />

wenn der Anspruch zuvor streitig war. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 150/<strong>2020</strong><br />

EU-Recht/IPR<br />

Annullierung eines Teilflugs: Zuständigkeit des Gerichts des ersten Abflugorts<br />

(EuGH, Beschl. v. 20.2.<strong>2020</strong> – C-6<strong>06</strong>/19) • Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung<br />

vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden,<br />

kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs bestehende Ausgleichsanspruch vor den Gerichten<br />

des Abflugorts des ersten Teilflugs geltend gemacht werden. Hinweis: Der streitgegenständliche Flug<br />

umfasste drei Teilflüge: Der erste Teilflug von Hamburg nach London wurde von British Airways<br />

durchgeführt; die beiden übrigen, der eine von London nach Madrid und der andere von Madrid nach<br />

San Sebastian, wurden von Iberia durchgeführt. Das AG Hamburg zweifelte an seiner Zuständigkeit für<br />

die Entscheidung über den Rechtsstreit, der den annullierten Teilflug betrifft, da der Abflug- und der<br />

Ankunftsort dieses Teilflugs, nämlich Madrid bzw. San Sebastian, jeweils außerhalb seiner Zuständigkeit<br />

liegt. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 151/<strong>2020</strong><br />

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296 <strong>ZAP</strong> Nr. 6 18.3.<strong>2020</strong>

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