ZAP-2020-06
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen hatte. Das<br />
reichte zwar, um das finanziell reduzierte Angebot<br />
des Betreiberkonsortiums aus CTS Eventim<br />
und Kapsch TrafficCom abzudecken. HUFELD<br />
zufolge waren durch die Verpflichtungsermächtigung<br />
aber weder die variablen Vergütungen<br />
der Betreiber noch die Garantiezusagen im Fall<br />
der – dann tatsächlich eingetretenen – Kündigung<br />
des Vertrags aus ordnungspolitischen Gründen<br />
gedeckt.<br />
Diese Interpretation stellte Prof. Dr. CHRISTOPH<br />
GRÖPL von der Universität des Saarlandes in<br />
Zweifel. Er ließ durchblicken, dass er die Verpflichtungsermächtigung<br />
für ausreichend hält. Zudem<br />
sei keineswegs ausgemacht, dass das Konsortium<br />
Anspruch auf den entgangenen Gewinn für die<br />
gesamte Vertragslaufzeit habe.<br />
Auch in Bezug auf das Vergaberecht prallten<br />
unterschiedliche Einschätzungen aufeinander. Dr.<br />
MARCO NUNEZ MÜLLER von der Kanzlei Chatham<br />
äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />
des Vergabeverfahrens. Insbesondere sei es unzulässig<br />
gewesen, nach Abgabe des finalen Angebots<br />
durch das Bieterkonsortium noch einmal<br />
über dieses Angebot zu verhandeln. Die gegenteilige<br />
Ansicht vertrat Dr. JAN ENDLER von der Kanzlei<br />
Linklaters: Da nur ein einziges finales Angebot<br />
abgegeben worden sei und die Mindestanforderungen<br />
des Beschaffungsgegenstands nicht<br />
verändert worden seien, sei es nicht erforderlich<br />
gewesen, auch diejenigen Bieter wieder in die Verhandlungen<br />
einzubeziehen, die sich zuvor zurückgezogen<br />
hatten.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Personalia<br />
Anfang Januar des Jahres ist der bisherige Vorsitzende<br />
Richter am Bundessozialgericht (BSG)<br />
ERNST HAUCK in den Ruhestand getreten. HAUCK<br />
war lange Jahre in der nordrhein-westfälischen<br />
Sozialgerichtsbarkeit tätig, bevor er im Jahr 2005<br />
an das BSG berufen wurde. Hier gehörte er dem<br />
u.a. für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen<br />
1. Senat an, dessen stellvertretender<br />
Vorsitzender er im Januar 2011 wurde. Im August<br />
2016 wurde ERNST HAUCK zum Vorsitzenden Richter<br />
ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu<br />
seinem Eintritt in den Ruhestand. Von August<br />
2008 bis Ende September 2016 war er zudem<br />
Präsidialrichter des BSG. HAUCK ist seit 2012 auch<br />
Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität<br />
Halle-Wittenberg und zudem Herausgeber<br />
und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren<br />
und -verfassung, Krankenversicherung<br />
und Pflegeversicherung.<br />
Ende Januar ist der Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />
(BVerwG) Dr. STEPHAN GATZ nach<br />
mehr als 20-jähriger Tätigkeit am BVerwG in<br />
den Ruhestand getreten. Herr Dr. GATZ gehörte<br />
dem BVerwG seit 1999 an, wo er zunächst sowohl<br />
dem 10. Revisionssenat als auch dem 1. Disziplinarsenat<br />
angehörte. Im September 2001 wechselte<br />
er in den 4. Revisionssenat, dessen stellvertretender<br />
Vorsitzender er im März 2009<br />
wurde. Im Januar 2017 wurde Herr Dr. GATZ zudem<br />
zum Vorsitzenden Richter des Verwaltungssenats<br />
beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche<br />
in Deutschland berufen.<br />
Der ehemalige Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK) AXEL FILGES ist am 7. Februar<br />
mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens<br />
der Bundesrepublik ausgezeichnet<br />
worden. Geehrt wurde er für seine zahlreichen<br />
Verdienste im Bereich der Anwaltschaft und des<br />
Rechtsstandorts Deutschland. So gründete er<br />
etwa das „Bündnis für das Deutsche Recht“ mit,<br />
das die Position des deutschen Rechts und den<br />
Rechtsstandort Deutschland im internationalen<br />
Wettbewerb der Rechtsordnungen stärkt. Während<br />
der Amtszeit als Präsident der BRAK unterzeichnete<br />
FILGES zudem ein Freundschaftsabkommen<br />
mit der Israel Bar Association, das den<br />
Austausch zwischen der deutschen und der israelischen<br />
Anwaltschaft nachhaltig gestärkt und<br />
gefördert hat. [Quellen: BSG/BVerwG/BRAK]<br />
288 <strong>ZAP</strong> Nr. 6 18.3.<strong>2020</strong>